Rechtliches zur Nutzung der Dienste des Rechenzentrums

Benutzungsregeln für die IT-Dienste des Rechenzentrums

Das Rechenzentrum ist stets bemüht, seinen Nutzerinnen und Nutzern möglichst wenig Restriktionen aufzuerlegen. Die Nutzung der IT-Dienste unterliegt jedoch einer Reihe von Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen, auf die wir im folgenden aufmerksam machen möchten. Insbesondere gilt:

  • Die IT-Dienste stehen ausschließlich für Aufgaben in Lehre und Forschung zur Verfügung. Nutzung zu privaten und/oder kommerziellen Zwecken ist Missbrauch.

  • Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten bitten wir um Rücksprache.

Darüber hinaus machen wir auf folgende Punkte aufmerksam:

1. UNI-Account

UNI-Account

Mit Studienbeginn / Dienstbeginn erhalten alle Mitglieder und Angehörige der Universität Hildesheim einen persönlichen UNI-Account, um die IT-Dienste des Rechenzentrums nutzen zu können. Zum UNI-Account gehört initial ein automatisch generiertes Passwort, welches unmittelbar nach Erhalt der Nutzer-Bescheinigung verändert werden muss. Das neue Passwort sollte eine Kombination von Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen enthalten, so dass es nicht in Lexika oder Wörterbüchern zu finden oder leicht zu erraten ist. Nur mit einem „sicheren“ Passwort kann ein Missbrauch des UNI-Accounts durch Unbefugte (sog. Hacker) vermieden werden.

Geben Sie niemandem das Passwort ihres eigenen persönlichen UNI-Accounts bekannt! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechenzentrums werden Sie niemals danach fragen (nicht per E-Mail und auch nicht telefonisch)!

Geben Sie die Daten ihres UNI-Accounts (Kennung & Passwort) niemals auf Webseiten oder in Apps ein, die nicht vom Rechenzentrum autorisiert sind (z. B. kommerzielle Webmailangebote)! 

Im Zweifel fragen Sie bitte im Servicebüro des Rechenzentrums nach.

2. UNI-E-Mail

UNI-E-Mail

Zu jedem UNI-Account gehört auch auch ein UNI-E-Mail-Postfach.

 

Bitte lesen Sie regelmäßig ihr UNI-E-Mail-Postfach, weil dort ggf. wichtige Informationen an Sie übermittelt werden!

3. Die UNI-Card – Dienst- bzw. Studierendenausweis und elektronischer Schlüssel

Die UNI-Card – Dienst- bzw. Studierendenausweis und elektronischer Schlüssel

Beschäftigte und Studierende erhalten zu ihrem UNI-Account auch eine UNI-Card, die als Dienstausweis bzw. Studierendenausweis dient und gleichzeitig auch als elektronischer Schlüssel für den Zutritt zu den Räumen und Gebäuden der Universität genutzt werden kann. Studierende haben z. B. rund um die Uhr - also auch am Wochenende - Zutritt zum Gebäude E auf dem Hauptcampus und zum dortigen Terminalraum des Rechenzentrums.

Weitere Informationen zur UNI-Card

Es ist strikt untersagt, Unbefugten Zutritt zu den Gebäuden und Räumen der Universität zu verschaffen.

4. Rechtsfragen

Rechtsfragen

Auf den vom Rechenzentrum betriebenen IT-Systemen werden Softwarepakete / Betriebssysteme eingesetzt, deren Nutzung durch Lizenzbedingungen geregelt ist. Daraus ergeben sich die folgenden Hinweise für den Umgang mit Betriebssystem- und Anwendungssoftware:

a. Die Programme für die Datenverarbeitung einschließlich der zugehörigen Dokumentationen sind durch das Urheberrecht gesetzlich geschützt.

b. Die Software darf nur auf den in den entsprechenden Verträgen festgelegten IT-Systemen betrieben werden.

c. Das Anfertigen von Kopien für andere IT-Systeme oder für sonstige Zwecke ist untersagt, ebenso die Weitergabe an Dritte. Dies gilt sowohl für die Programme als auch für die zugehörige Dokumentation.

d. Jedes Kopieren fremder Software auf die IT-Systeme des Rechenzentrums ist ebenfalls unzulässig.

Es gibt mittlerweile weitere IT-relevante gesetzliche Regelungen, die von allen Nutzerinnen und Nutzern der IT-Systeme einzuhalten sind; dazu gehören das Datenschutzgesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Ferner enthält das Strafgesetzbuch einige relevante Paragraphen, von denen als Beispiele §202a (Ausspähung von Daten), §263a (Computerbetrug), §303a (Datenveränderung) und §303b (Computersabotage) erwähnt seien.

Verstöße gegen diese Regelungen sind keinesfalls Bagatelldelikte. Auf die sich aus einem Verstoß ergebenden Rechtsfolgen wird ausdrücklich hingewiesen. Das Rechenzentrum behält sich vor, die Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer zu protokollieren.

5. Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur

Nutzung der Kommunikationsinfrastruktur

Die IT-Systeme des Rechenzentrums sind eingebunden in das deutsche Wissenschaftsnetz und damit in das globale Internet. Mit dem UNI-Account erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auch die Möglichkeit, Dienste in diesem Netz zu nutzen.

  • Wir weisen darauf hin, dass auch die Nutzung dieser Dienste Grenzen hat. Insbesondere ist der Nachrichtenaustausch mit Inhalten, die Straftatbestände erfüllen oder das Urheberrecht verletzen, unzulässig.

  • Die Nutzung der Netzdienste ist bis auf weiteres kostenlos, für die Hochschule jedoch mit hohen Kosten verbunden. Deshalb bitten wir Sie, die Dienste sorgfältig und sparsam zu nutzen. Wir behalten uns vor, Dienste einzuschränken oder zu sperren.

6. Nutzung der Rechnerräume

Nutzung der Rechnerräume

  1. Nutzerinnen und Nutzer werden um äußerste Sorgfalt bei der Bedienung der Geräte und um Beachtung der Bedienungsvorschriften gebeten.
  2. Die Arbeitsplätze sind sauber zu verlassen. Verpackungen von Nahrungsmitteln und Getränken sind zu entsorgen (bitte die Abfallbehälter nutzen).
  3. Für Papierabfälle (und nur dafür) stehen die grünen Papierkörbe bereit.

Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, diese Regeln einzuhalten; Zuwiderhandlungen können zum Entzug des UNI-Accounts führen.