UNI-Account: Externe / Gäste

Abhängig von individuellen Voraussetzungen: UNI-Account für externe Personen oder Gäste.

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler und sonstige externe Nutzerinnen oder Nutzer (z.B. Mitglieder anderer Hochschulen) können einen UNI-Account unter den folgenden Bedingungen erhalten:

  • Eine Einrichtung der Universität Hildesheim bestätigt, dass der UNI-Account zwingend benötigt wird.
  • Die juristische Prüfung ergibt keine Einwände. 

Ablauf Antragstellung

Die antragstellende externe Person muss das dazugehörige Antragsformular (s.u.) vollständig ausfüllen, von der unterstützenden Einrichtung der Universität gegenzeichnen lassen und an das RZ-Servicebüro übersenden. In besonderen Fällen empfiehlt sich vor der Antragstellung eine Einzelfallberatung im RZ-Servicebüro zur Klärung ggf. notwendiger zusätzlicher Formalia. 

Die Nutzer-Bescheinigung mit den Zugangsdaten wird nach Erteilung des UNI-Accounts auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse verschickt.

Die erste Anlaufstelle bei Fragen zu den Angeboten des Rechenzentrums: telefonisch, per E-Mail oder persönlich erreichbar. Herzlich willkommen!

Blick vom Flur auf die Tür des RZ Servicebüros