Studienqualitätskommission
Studienqualitätsmittel für innovative ProjekteDie Studienqualitätskommission (KfS) berät über innovative Projekte, die zu einer Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen beitragen. |
Gerne können Sie Projektanträge an die Studienqualitätskommission (KfS) stellen. Formulare dazu befinden sich weiter unten auf der Seite. Die aktuelle Richtlinie (2019) finden Sie hier. Die aktuelle Richtlinie des MWK finden Sie hier.
Anträge zu Projekten für die nächste Sitzung der Studienqualitätskommission können bis zu 2 Wochen vor dem Sitzungstermin im Qualitätsmanagement eingereicht werden.
Der Termin für die nächste Sitzung ist am Mittwoch, den 03.07.2024.
Die Studienqualitätskommission (KfS) entscheidet einmal im Semester über Innovationsmittel für Projekte. Durch die Projekte soll die Qualität der Lehre und Studienbedingungen verbessert werden. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Universität. Projektanträge sind beim Qualitätsmanagement einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Torsten Bergt.
Kriterien für die Antragstellung:
· Die Projekte sollen möglichst Studierenden aller Studiengänge zu Gute kommen und nicht auf einzelne Fächer/Studiengänge abzielen.
· Die Maßnahme sollte einen Projektcharakter aufweisen (z. B. begrenzte Laufzeit).
Formulare
PDF-Antragsformular oder Word-Antragsformular
Nehmen Sie bitte die Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln zur Kenntnis. Förderungswürdig sind nur Projekte, die fachbereichsübergreifend sind.
Hinweis
Alle durch die KfS finanzierten Projekte sind mit einem Ergebnisbericht und einer Evaluation abzuschließen. Folgeanträge werden nur mit einem Evaluationsbericht der zuvor geförderten Maßnahme angenommen.
Verzögerung und/oder Unterbrechung von Projekten
Verzögert sich Ihr Projekt oder müssen Sie es unterbrechen, z.B. aufgrund eines verzögerten Stellenbesetzungsverfahren, dann teilen Sie dies bitte dem Dezernat 2 und Herrn Dr. Bergt über folgendes Formular (gern digital per E-Mail) mit: download.
Folgeanträge für Projekte
Für Folgeanträge für bereits beantragte Projekte nutzen Sie bitte die weiter oben hinterlegten Antragsformulare. Bitte denken Sie daran, der KfS einen Evaluationsbericht zusammen mit dem Folgeantrag vorzulegen.
Diese Aspekte sollten Projekte betreffen
a) |
Finanzierung von Lehrpersonal, dessen Beschäftigung das für Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzt oder vertieft |
b) |
Verbesserung des Mentorings und Schaffung zusätzlicher Tutorien |
c) |
Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien |
d) |
die Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze und die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu vorhandenen Arbeitsplätzen |
e) |
die Verbesserung der zentralen Studienberatung und des zentralen Informationsangebots für in- und ausländische Studierende durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals |
f) |
die Verbesserung der Serviceangebote (z. B. bezogen auf Praktika und die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals) |
g) |
die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austausches zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender |
h) |
die Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden (Computerzugänge, Funknetz, Notebookarbeitsplätze) |
i) |
die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung von Lehr-und Laborräumen sowie Lern-und Gruppenarbeitsplätzen |
j) |
die Verbesserung der Angebote im Bereich Sprachen, hinsichtlich des Erwerbs sozialer Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals |
k) |
die Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (z.B. Kinderbetreuung, Hochschulsport, kulturelle Angebote und psychosoziale Beratung) |
l) |
Modellprojekte zur Förderung von Studium und Lehre |
m) |
Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung i. S. d. Buchstaben a) bis m), der Vereinbarkeit von Familie und Studium sowie |
n) |
Vorfinanzierung dezentraler Maßnahmen |
Was sind Studienqualitätsmittel?
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienqualitätsmittel eingeführt (§ 14 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Die Beiträge sollen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Studienqualitätskommission (zentrale Mittel) sowie die Studienkommissionen (dezentrale Mittel) im Einvernehmen mit dem Präsidium.
Informationen des nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
- Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln (NHG)
- Richtlinie zur Verwendung der Studienqualitätsmittel an der Universität Hildesheim
- Pressemitteilung "Niedersachsen ersetzt Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent"
Das hier hinterlegte Antragsformular (doc) für Anschaffungen und Maßnahmen aus den Studienqualitätsmitteln reichen Sie bitte im Qualitätsmanagement, z.H. Herrn Dr. Bergt, ein
Prozess: Anträge an die Studienqualitätskommission
Der Prozess „Anträge an die Studienqualitätsmittelkommission“ beginnt mit dem Schritt, dass von dem/der Antragssteller_in ein „Antrag auf Finanzierung einer Maßnahme aus zentralen Studienqualitätsmitteln“ beim Qualitätsmanagement gestellt wird. Der Antrag wird dann vom Qualitätsmanagement aufgenommen, anschließend wird in der Studienqualitätsmittelkommisson (KfS) darüber diskutiert und ein Beschluss gefasst. Dieser Beschluss muss nachfolgend vom Präsidium genehmigt werden, woraufhin das Qualitätsmanagement den Antrag entweder befürwortet oder ablehnt. Bei einer Ablehnung wird der/die Antragssteller_in informiert, im Falle einer Befürwortung fordert das Qualitätsmanagement beim Dezernat 2 eine Auftragsnummer an. Nachdem diese von der Kapazitätsrechnung im Dezernat 3 eingerichtet wurde, wird sie über das Dezernat 2 an den/die Antragssteller_in weitergeleitet. Damit steht der Durchführung des jeweiligen Projekts nichts mehr im Wege. Ist eine Verlängerung erwünscht, müssen ein Folgeantrag und ein Evaluationsbericht erstellt werden, woraufhin der Prozess sich wiederholt. Ist keine Verlängerung erwünscht, wird von dem/der Antragssteller_in ein Ergebnisbericht und eine Evaluation erstellt. Diese werden vom Qualitätsmanagement aufgenommen und im Anschluss daran in der Studienqualitätsmittelkommission diskutiert.