Studienqualitätskommission

Die Kommission für Studienqualitätsmittel (KfS) berät über innovative Projekte, die zu einer Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen beitragen. Sie entscheidet ein Mal im Semester über Innovationsmittel für Projekte.

Hinweise zur Antragstellung

Erstantrag

Anträge zu Projekten können für die nächste Sitzung der KfS bis zu zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden.

Antragsformular sowie Richtlinien finden Sie weiter oben unter Richtlinien und Formulare.

Alle durch die KfS finanzierten Projekte sind mit einem Ergebnisbericht und einer Evaluation abzuschließen.

Folgeantrag

Anträge zu Projekten können für die nächste Sitzung der KfS bis zu zwei Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden.

Antragsformular und Richtlinien finden Sie weiter oben unter Richtlinien und Formulare.

Alle durch die KfS finanzierten Projekte sind mit einem Ergebnisbericht und einer Evaluation abzuschließen. Folgeanträge werden nur mit einem Evaluationsbericht der zuvor geförderten Maßnahme angenommen.

 

Verzögerung und/oder Unterbrechung Ihres bewilligten Projektes

Verzögert sich Ihr Projekt oder müssen Sie es unterbrechen, z.B. aufgrund eines verzögerten Stellenbesetzungsverfahren, dann teilen Sie dies bitte dem Dezernat 2 und Dr. Torsten Bergt über folgendes Formular (gern digital per E-Mail) mit: download.

Kriterien für die Anträge

Die Projekte sollen möglichst Studierenden aller Studiengänge zu Gute kommen und nicht auf einzelne Fächer/Studiengänge abzielen.

Die Maßnahme sollte einen Projektcharakter aufweisen (z. B. begrenzte Laufzeit).

Ideen für mögliche Projektanträge
  • Finanzierung von Lehrpersonal, dessen Beschäftigung das für Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzt oder vertieft
  • Verbesserung des Mentorings und Schaffung zusätzlicher Tutorien
  • Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien
  • die Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze und die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu vorhandenen Arbeitsplätzen
  • die Verbesserung der zentralen Studienberatung und des zentralen Informationsangebots für in- und ausländische Studierende durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals
  • die Verbesserung der Serviceangebote (z. B. bezogen auf Praktika und die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals)
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austausches zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender
  • die Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden (Computerzugänge, Funknetz, Notebookarbeitsplätze)
  • die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung von Lehr-und Laborräumen sowie Lern-und Gruppenarbeitsplätzen
  • die Verbesserung der Angebote im Bereich Sprachen, hinsichtlich des Erwerbs sozialer Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals
  • die Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (z.B. Kinderbetreuung, Hochschulsport, kulturelle Angebote und psychosoziale Beratung)
  • Modellprojekte zur Förderung von Studium und Lehre
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung i. S. d. Buchstaben a) bis m), der Vereinbarkeit von Familie und Studium sowie
  • Vorfinanzierung dezentraler Maßnahmen

Weitere Informationen

Hintergrund zu den Studienqualitätsmitteln

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienqualitätsmittel eingeführt (§ 14 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Die Beiträge sollen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden.

Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Studienqualitätskommission (zentrale Mittel) sowie die Studienkommissionen (dezentrale Mittel) im Einvernehmen mit dem Präsidium.

Das MWK eröffentlicht hierzu: "Niedersachsen ersetzt Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent"

Mitglieder der Studienqualitätskommission

  • Katharina Barnert Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV FB 1)
  • Paulinus Burger Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV FB 2)
  • Peter Siemon Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV FB 3)
  • Thomas Masur Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV FB 4)
  • Malte Neumann Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV AStA)
  • Michelle Stahl Stellvertreter*innen Gruppe Studierende (Stellv. S) (1. SV StuPa)
  • Andreas Sarcletti
    Dr. Andreas Sarcletti Vertreter*innen Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)
    BA02-003
    nach Vereinbarung
    +49 5121 883 90220
    +49 5121 883 90221

Leitung des Qualitätsmanagement und Ansprechperson für die KfS