Studienqualitätskommission
Die Kommission für Studienqualitätsmittel (KfS) berät über innovative Projekte, die zu einer Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen beitragen. Sie entscheidet ein Mal im Semester über Innovationsmittel für Projekte.
Hinweis: Aufgrund des gegenwärtigen Defizits der KfS, werden für die nächste Sitzung keine Anträge entgegen genommen.
Anträge zu Projekten für die nächste Sitzung der KfS können bis zu 2 Wochen vor dem Sitzungstermin im Qualitätsmanagement eingereicht werden. Der Termin für die nächste Sitzung ist am Mittwoch, den 28.01.2026.
Gerne können Sie Projektanträge an die Studienqualitätskommission (KfS) stellen. Antragsformular und Richtlinien finden Sie weiter unten in der Linkliste.
Durch die Projekte soll die Qualität der Lehre und Studienbedingungen verbessert werden. Förderungswürdig sind nur Projekte, die fachbereichsübergreifend sind. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Universität. Projektanträge sind beim Qualitätsmanagement einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Torsten Bergt.
Hinweise zur Antragstellung
Erstantrag
Anträge zu Projekten für die nächste Sitzung der KfS können bis zu 2 Wochen vor dem Sitzungstermin.
Antragsformular und Richtlinien finden Sie weiter unten in der Linkliste.
Alle durch die KfS finanzierten Projekte sind mit einem Ergebnisbericht und einer Evaluation abzuschließen.
Folgeantrag
Anträge zu Projekten für die nächste Sitzung der KfS können bis zu 2 Wochen vor dem Sitzungstermin.
Antragsformular und Richtlinien finden Sie weiter unten in der Linkliste.
Alle durch die KfS finanzierten Projekte sind mit einem Ergebnisbericht und einer Evaluation abzuschließen. Folgeanträge werden nur mit einem Evaluationsbericht der zuvor geförderten Maßnahme angenommen.
Verzögerung und/oder Unterbrechung Ihres bewilligten Projektes
Verzögert sich Ihr Projekt oder müssen Sie es unterbrechen, z.B. aufgrund eines verzögerten Stellenbesetzungsverfahren, dann teilen Sie dies bitte dem Dezernat 2 und Dr. Torsten Bergt über folgendes Formular (gern digital per E-Mail) mit: download.
Kriterien für die Anträge
Die Projekte sollen möglichst Studierenden aller Studiengänge zu Gute kommen und nicht auf einzelne Fächer/Studiengänge abzielen.
Die Maßnahme sollte einen Projektcharakter aufweisen (z. B. begrenzte Laufzeit).
Diese Aspekte sollten Projekte betreffen
| Nr. | Beschreibung |
|---|---|
| a) | Finanzierung von Lehrpersonal, dessen Beschäftigung das für Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzt oder vertieft |
| b) | Verbesserung des Mentorings und Schaffung zusätzlicher Tutorien |
| c) | Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek und die Verbesserung der Ausstattung mit Lehrmaterialien |
| d) | die Einrichtung zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsplätze und die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu vorhandenen Arbeitsplätzen |
| e) | die Verbesserung der zentralen Studienberatung und des zentralen Informationsangebots für in- und ausländische Studierende durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals |
| f) | die Verbesserung der Serviceangebote (z. B. bezogen auf Praktika und die Vermittlung in die Erwerbstätigkeit durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals) |
| g) | die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austausches zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender |
| h) | die Verbesserung der IT-Versorgung der Studierenden (Computerzugänge, Funknetz, Notebookarbeitsplätze) |
| i) | die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung von Lehr-und Laborräumen sowie Lern-und Gruppenarbeitsplätzen |
| j) | die Verbesserung der Angebote im Bereich Sprachen, hinsichtlich des Erwerbs sozialer Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen durch Einstellung zusätzlichen Personals oder Weiterbildung vorhandenen Personals |
| k) | die Verbesserung der für die Studierenden bereitgestellten Infrastruktur (z.B. Kinderbetreuung, Hochschulsport, kulturelle Angebote und psychosoziale Beratung) |
| l) | Modellprojekte zur Förderung von Studium und Lehre |
| m) | Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung i. S. d. Buchstaben a) bis m), der Vereinbarkeit von Familie und Studium sowie |
| n) | Vorfinanzierung dezentraler Maßnahmen |
Weitere Informationen
Hintergrund zu den Studienqualitätsmitteln
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studienbeiträge wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienqualitätsmittel eingeführt (§ 14 Niedersächsisches Hochschulgesetz). Die Beiträge sollen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und Studienbedingungen eingesetzt werden.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Studienqualitätskommission (zentrale Mittel) sowie die Studienkommissionen (dezentrale Mittel) im Einvernehmen mit dem Präsidium.
Das MWK eröffentlicht hierzu: "Niedersachsen ersetzt Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent"
Prozess zur Bewilligung von Studienqualitätsmitteln
Der Prozess „Anträge an die Studienqualitätsmittelkommission“ beginnt mit dem Schritt, dass von dem/der Antragssteller_in ein „Antrag auf Finanzierung einer Maßnahme aus zentralen Studienqualitätsmitteln“ beim Qualitätsmanagement gestellt wird.
Der Antrag wird dann vom Qualitätsmanagement aufgenommen, anschließend wird in der Studienqualitätsmittelkommisson (KfS) darüber diskutiert und ein Beschluss gefasst. Dieser Beschluss muss nachfolgend vom Präsidium genehmigt werden, woraufhin das Qualitätsmanagement den Antrag entweder befürwortet oder ablehnt.
Bei einer Ablehnung wird der/die Antragssteller_in informiert, im Falle einer Befürwortung fordert das Qualitätsmanagement beim Dezernat 2 eine Auftragsnummer an. Nachdem diese von der Kapazitätsrechnung im Dezernat 3 eingerichtet wurde, wird sie über das Dezernat 2 an den/die Antragssteller_in weitergeleitet. Damit steht der Durchführung des jeweiligen Projekts nichts mehr im Wege. Ist eine Verlängerung erwünscht, müssen ein Folgeantrag und ein Evaluationsbericht erstellt werden, woraufhin der Prozess sich wiederholt. Ist keine Verlängerung erwünscht, wird von dem/der Antragssteller_in ein Ergebnisbericht und eine Evaluation erstellt. Diese werden vom Qualitätsmanagement aufgenommen und im Anschluss daran in der Studienqualitätsmittelkommission diskutiert.
Mitglieder der Studienqualitätskommission
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Dr. Torsten Bergt Geschäftsführung
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Professor Dr. Hannes Schammann Vertreter_innen Gruppen Professor_innen (P) FB 1Universitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.F.2.14nur mit Anmeldung: https://meet.brevo.com/hannes-schammann+49 (0)5121 883-10712+49 (0)5121 883-10713
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Professorin Dr. Stefanie Diekmann VorstandKC 51.2.22Sprechstunde im WiSe 2025/26 ab dem 22.10. immer Mi von 10:00 bis 11:30 Uhr. Anmeldung bitte über das Sekretariat (Kay-Sarah Alsleben).+49 5121 883-20704
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Professorin Dr. phil. habil. Chris Maaß Professor_innenBC.L.0.12n. Vereinbarung per Mail an: maassc@uni-hildesheim.de+49 5121 883-30904
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Professor Dr. Niels Landwehr Professor_innenUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.J.1.03+49 5121 883-40320+49 5121 883-40321
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Professorin Dr. Silvie Bovarnick Stellvertreter_innen Gruppe Professor_innen (Stellv. P) 1. SV FB 1
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Professor Dr. Matthias Rebstock Geschäftsf. DirektorHs 2/109 DomDo 15:00 - 16:00 Uhr nach Voranmeldung per E-Mail bis Mittwoch Abend+49 5121 883-20902
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Professor Dr. Sören Ohlhus ProdekanBC.LN.2.30Sprechzeiten nach Vereinbarung unter https://lw-pad.hosting.uni-hildesheim.de/p/Sprechstunde_Ohlhus_UHi_IdSL#+49 5121 883 30104
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Professorin Dr. Ute Kraus Leitung
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Emily-Elisa Gersberg Vertreter_innen Gruppe Studierende (S) FB 1
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Paulinus Burger Vertreter_innen Gruppe Studierende (S) FB 2
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Sebastian Biel Vertreter_innen Gruppe Studierende (S) FB 3
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Hagen Bierwagen Sekretariat SHK
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Peter Siemon Vertreter_innen Gruppe Studierende (S)
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Michelle Stahl Vertreter_innen Gruppe Studierende (S) (StuPa)
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Malte Neumann Stellvertreter_innen Gruppe Studierende (Stellv. S) 1. SV FB 1
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Corinna Flügge Stellvertreter_innen Gruppe Studierende (Stellv. S) 1. SV FB 3
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Dr. Felix Hahne Vertreter_innen Gruppe Wiss. Mitarb. (WM)SC.B.1.39 - in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung -donnerstags, 12:15-13:15 Uhr05121 - 883 40514
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Dr. Andreas Sarcletti Vertreter_innen Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)Bahnhofsallee 15, 31134 HildesheimBA02-003nach Vereinbarung+49 5121 883 90220+49 5121 883 90221
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B.Sc. Marcel Spark Stellvertreter_innen Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (Stellv. MTV) 1. SVSamelsonplatz 1, 31141 HildesheimSC.C. 0.40+49 5121 883-40338+49 5121 883-40339
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Dr. Dörthe Buchhester Leitung Leiterin der Koordinierungsstelle Lehramt, Geschäftsführung CeLeB
Leitung des Qualitätsmanagement und Ansprechperson
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Dr. Torsten Bergt Geschäftsführung