Häufig gestellte Fragen zur Akkreditierung

Wo finde ich die Akkreditierungsurkunden?

⇒ Link zu den Akkreditierungsurkunden

Wie läuft ein Akkreditierungsprozess ab?

Eine ausführliche Beschreibung des Akkreditierungsablaufs finden Sie hier im Prozessmanagement. 

Zum Öffnen des Prozessmanagements benötigen Sie eine RZ-Kennung.

Welchen Vorgaben muss ein Studiengang entsprechen?

  1. den Regeln des Akkreditierungsrates (Drs. AR 20/2013)
  2. den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (Qualifikationsrahmen 2017)
  3. den Anforderungen der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Ländergemeinsame Strukturvorgaben) (Ländergemeinsame Strukturvorgaben 2010)
  4. Auslegung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben (Drs. AR 48/2013)

Ab wann muss mit den Vorbereitungen zur Reakkreditierung begonnen werden?

⇒ Nach möglichkeit ein Jahr vor Ablauf der Akkreditierung. Die Befristung der Akkreditierung ist auf der Urkunde vermerkt (Akkreditierungsurkunden).

Wer wählt die Akkreditierungsagentur aus?

Das Präsidium und die Dekane entscheiden gemeinsam über die Wahl der Akkreditierungsagentur. Der betroffene Studiengang kann dazu zuvor eine Empfehlung abgeben. Das Qualitätsmanagement und die Dekanatsgeschäftsführung sollte darüber informiert werden.

Mehr Infos zum Ablauf gibt es im internen Prozessmanagement (Prozesslandkarte -> "Akkreditierung von Studiengängen"): <link prozessmanagement/files/>www.uni-hildesheim.de/prozessmanagement/files/</link>

Warum sind Akkreditierungsberichte öffentlich zugänglich und wo müssen sie veröffentlicht werden?

Die Veröffentlichung des Gutachtens ist nach den Regeln des Akkreditierungsrates verpflichtend. Das ist geregelt in den „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates. Drs. AR 20/2013, 1.1.9. (http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Beschluesse/AR_Regeln_Studiengaenge_aktuell.pdf ) 
 
„Im Anschluss an das Verfahren veröffentlicht die Agentur die Entscheidung, das Gutachten und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter. Bei negativen Entscheidungen erfolgt statt der Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an den Akkreditierungsrat. Die Agentur stellt unbeschadet ihrer Berichtspflichten gegenüber dem Akkreditierungsrat die Vertraulichkeit sicher.“
 
Veröffentlicht werden die Gutachten auf der Seite des Akkreditierungsrates, genauer in der Zentralen Datenbank des Akkreditierungsrates. www.akkreditierungsrat.de 

Wer ist für den Versand der Akkreditierungsunterlagen an die Akkreditierungsagentur zuständig?

Die Akkreditierungsunterlagen werden von den Studiengangsbeauftragten und/oder den jeweiligen Instituten an die Agentur versandt. Die Anzahl der Exemplare wird von der jeweiligen Agentur vorgeschrieben. Acquin verlangt 10 Exemplare und eine CD-ROM, AQAS verlangt 6 Exemplare und eine CD-ROM. 

Was ist bei der Namensänderung eines Studiengangs zu beachten?

Die Änderung der Studiengangsbezeichnung ist eine wesentliche Änderung (§ 6 NHG). Die Änderung muss mit der Akkreditierungsagentur abgestimmt werden. Die Namensänderung muss schriftlich dargelegt werden, Studien- und Prüfungsordnung (inkl. Modulhandbuch) sind einzureichen. Die Änderung sollte in intern abgestimmt sein (Dekanatsgeschäftsführung, Qualitätsmanagement, Controlling).

Was sind wesentliche Änderungen an einem Studiengang?

Wesentliche Änderungen sind Änderungen ... 

 Handreichung zu "Wesentlichen Änderungen" von ACQUIN

 Weitere Antworten finden Sie hier: FAQ des Stiftung Akkreditierungsrates.

Kontakt

Dr. Torsten Bergt

N/A

Kontakt:

Telefon: +49 5121 883-90160
Fax: +49 5121 883-90161
E-Mail Kontaktformular
Raum: BA.2.06 - Bahnhofsallee - Außenstelle
Sprechzeit: Vom 14.07. - 05.09.2021 nicht im Büro.
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/qualitaetsmanagement/ Homepage