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Minerva 2025 - Entwicklungsplanung der Stiftung Universität Hildesheim
Im Jahr 2013 verabschiedete die Universität Hildesheim mit Zustimmung des Stiftungsrats ihre Entwicklungsplanung MINERVA 2020. Angesichts des im Wintersemester 2020/21 zu erfolgenden Wechsels im Präsidentenamt erschien es sinnvoll, zumindest eine Übergangsplanung zu erarbeiten. Die Mitglieder der Universität berieten hierüber intensiv, so dass die Gremien und Organe im Jahr 2019 eine Beschlussfassung durchführen konnten. MINERVA 2020 behält ihre Gültigkeit. Das gilt in besonderer Weise für die strategischen Leitziele der Universität. Mit der Entwicklungsplanung MINERVA 2025 werden diese ergänzt durch fünf Leitziele, deren Verwirklichung in den kommenden Jahren angestrebt wird. Hinzu kommen Entwicklungsperspektiven der Fachbereiche, der Lehramtsausbildung und die bauliche Entwicklungsplanung. Der Diskussionsprozess innerhalb der Universität sowie die hochschulpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland führten auch zur Identifikation herausragender fächerübergreifender Themen. Diese kennzeichnen in besonderer Weise gesellschaftliche Herausforderungen und ermöglichen wissenschaftliche Verortungen. Es handelt sich um die Leitthemen Bildung, Kultur, Diversität und Digitalisierung. Die vier Leitthemen sind ein zentraler Bestandteil der Entwicklungsplanung MINERVA 2025 und sollen zur weiteren Profilschärfung genutzt werden. Zu den wichtigsten Ressourcen einer Universität zählen Zeit und Geld. Beides ist knapp. Vielfältige neue Aufgaben beanspruchen das Zeitbudget der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, und zwar zu Lasten von Forschung und Lehre. Das Problem ist erkannt, aber weit von einer Lösung entfernt. Universitätsintern muss deshalb durch eine Kultur der Ermöglichung die wissenschaftliche Arbeit nachhaltig unterstützt werden. Entscheidungen sind vom Gesichtspunkt der Wissenschaft her zu prüfen. Das finanziell Machbare sollte zum Nutzen der wissenschaftlichen Entwicklung auch getan werden. Die bislang erfolgten Sockelerhöhungen geben der Universität einen etwas größeren Handlungsspielraum. Von wesentlicher Bedeutung werden jedoch der Folgevertrag zum Hochschulpakt 2020 und die seitens des Landes der Universität in der Zielvereinbarung 2019–2021 zugesicherte Sockelerhöhung sein. Von beidem hängt die gedeihliche Entwicklung unserer Stiftungsuniversität ab. Beides brauchen wir, um unseren erfolgreichen Weg fortsetzen zu können.
Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich
Präsident
Vollständiger Text der Entwicklungsplanung: