Häufige Fragen zur Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen

Sollten Sie keine Antwort finden, melden Sie sich bitte bei den Administratoren der Prüfungsverwaltung. Ggf. hilft es auch, bei den FAQs für Prüfer nachzuschauen.

Unterschied Veranstaltungsanmeldung - Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen

Frage: Was ist der Unterschied zwischen der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der POS-Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung?

Antwort:

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen

  • der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen, die vor Semesterbeginn läuft und das Ziel hat, die Plätze in den teilnahmebeschränkten Veranstaltungen zu verteilen
  • der POS-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen, die einige Wochen nach dem Semesterbeginn startet mit dem Ziel einer verbindlichen oder unverbindlichen Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen, die im Laufe / am Ende einer Lehrveranstaltung abgelegt werden können

Wir haben beides nicht miteinander gekoppelt aus den folgenden Gründen:

  • Nicht alle zu Semesterbeginn in einer Lehrveranstaltung angemeldeten Studierenden wollen dort eine Studien-/Prüfungsleistung ablegen.
  • Einige Studierende wollen ggf. eine Leistung ablegen, ohne an der Veranstaltung teilgenommen zu haben.

Die POS-Anmeldung soll keine technischen Hindernisse aufbauen, deshalb gibt es keine Kopplung zwischen der Veranstaltungsanmeldung vor Semesterbeginn und der POS-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen im laufenden Semester. 

Studierende müssen sich also bis zu zweimal anmelden:

  1. Vor Semesterbeginn (Veranstaltungsanmeldung): Anmeldung zu einer Veranstaltung, um bei einer ggf. vorhandenen Platzvergabe zu Semesterbeginn einen Platz zu bekommen,
  2. Im laufenden Semester / vor Semesterende (POS-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen): Anmeldung zu der zur Veranstaltung gehörigen Prüfung, wenn in der Veranstaltung eine benotete / unbenotete Leistung erbracht wird, die im Transcript erscheinen soll,

behalten dafür aber die volle Kontrolle über ihre Anmeldungen.

Anmeldung bei welchen Leistungen?

Frage: Zu welchen Leistung muss ich mich anmelden?

Antwort:

Grundsätzlich bieten POS-Anmeldungen eine Reihe von Vorteilen und sind überall dort notwendig, wo im Transcript eine Leistung verbucht werden soll, d.h.

  • sowohl bei den 'klassischen' Prüfungsleistungen (benotet ggf. mit einer verbindlichen Anmeldung zur Prüfung innerhalb einer Anmeldefrist),
  • wie auch bei unbenoteten Studienleistungen, in denen 'nur' ein Schein erworben wird
  • Auch für Nachprüfungen/Nachschreibklausuren sind separate Anmeldungen notwendig (Sie sind z.B. nicht automatisch zur Nachklausur angemeldet, wenn Sie die erste Klausur nicht bestehen / nicht teilgenommen haben). 

Es gibt allerdings auch Ausnahme- und Sonderfälle, bei denen eine POS-Anmeldung online nicht möglich ist bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand im System eingerichtet werden kann. Deswegen ist in diesen Ausnahmefällen nach Rücksprache mit den Prüfern auch eine konventionelle Anmeldung (unter Beachtung von ggf. vorhandenen Anmeldefristen!) und Leistungsbescheinigung weiterhin möglich. 

Verbindliche vs. unverbindliche Anmeldungen

Frage: Wann sind Anmeldungen zu Studien-/Prüfungsleistungen verbindlich bzw. unverbindlich?

Antwort:

POS-Anmeldungen mit Fristen sind verbindlich und solche ohne Fristen sind unverbindlich. Bei einer verbindlichen POS-Anmeldung werden Sie deutlich darauf hingewiesen, dass die Anmeldung verbindlich ist und bis wann Sie sich noch abmelden können. Unverbindliche POS-Anmeldungen können Sie jederzeit stornieren und führen nicht automatisch zu einem 'nicht bestanden', wenn Sie die Leistung doch nicht erbringen können.

Es gibt auch Anmeldungen, die in POS unverbindlich sind, bei denen Sie aber von den Lehrenden darauf hingewiesen werden, dass z. B. ein Nichterscheinen Konsequenzen in Form von einem Nichtbestanden haben. Das könnte z. B. bei mündlichen Einzelprüfungen der Fall sein.

An- und Abmeldefristen

Frage: Was für An- bzw. Abmeldefristen gibt es?

Antwort:

Es gibt derzeit keine universitätsweit einheitlichen Fristen für die POS-Anmeldung, beachten Sie dazu also bitte entweder die Informationen auf den Studiengangsseiten oder der Institute / Lehrkräfte.

Technisch gesehen ist der 'Standardfall' die unverbindliche Anmeldung analog zur 'offenen Anmeldung' bei der Veranstaltungsanmeldung, d.h. Sie können sich jederzeit im Semester an- und wieder abmelden. Dies gilt z.B. für Veranstaltungen, in denen Sie einen Schein erwerben können, aber auch jederzeit wieder aussteigen können. In diesen Fällen dient die POS-Anmeldung einzig dem Zweck, dass eine evtl. erworbene Studienleistung online verbucht werden kann in dem von der/dem Studierenden gewünschten Modul. Die POS-Anmeldung kann also jederzeit nachgeholt werden bzw. wieder storniert werden.

Sonst werden sich durch die generelle Einführung der POS-Anmeldung zunächst keine Änderungen bei den Anmeldefristen ergeben: Prüfungen, zu denen sich Studierende auch vor Einführung des Systems innerhalb einer Frist anmelden mussten, werden auch bei der POS-Anmeldung einer Frist unterliegen, andere nicht. Genaue Informationen finden Sie im LSF an den jeweiligen Veranstaltungen in der POS-Anmeldung. 

Erfolgreiche POS-Anmeldung = Zulassung zur Prüfung?

Frage: Das System hat meine POS-Anmeldung akzeptiert, aber trotzdem sagt der Dozent / die Dozentin, dass ich an der Prüfung nicht teilnehmen darf. Warum?

Antwort:

Wie hier beschrieben, haben wir das System so eingestellt, dass es tendenziell eher weniger automatische Vorabprüfungen bei einer POS-Anmeldung gibt, um möglichst viel Flexibilität zu erreichen und individuelle Absprachen zwischen Dozent_innen und Studierenden zu ermöglichen. Das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass Dozent_innen gelegentlich auch eine POS-Anmeldung ablehnen müssen, wenn Sie z.B. notwendige Voraussetzungen für die Prüfung nicht erfüllen, die wir nicht automatisch bei der POS-Anmeldung prüfen können.

Das ist im Grunde identisch zu papier-basierten Anmeldeverfahren: Auch da muss nach der Eintragung in eine Papierliste gelegentlich noch geprüft werden, ob Sie alle Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung erfüllt haben.

Eine Zulassung zur Prüfung kann auch online im System eingegeben werden, dann wird ihnen unter 'Meine POS-Anmeldungen' angezeigt, ob Sie zugelassen wurden oder nicht.

Nicht erschienen = nicht bestanden?

Frage: Wenn ich mich von einer Prüfung mit einer verbindlichen Anmeldung nicht rechtzeitig abmelde, bin ich dann automatisch durchgefallen?

Antwort:

Das System nimmt nur die POS-Anmeldungen entgegen, vergibt aber keine Noten automatisch, es macht insbesondere aus einem 'Nichterscheinen' nach einer verbindlichen POS-Anmeldung nicht automatisch ein 'Durchgefallen' - das wird erst bei der Noteneingabe explizit durch den Prüfer / die Prüferin entschieden, basierend auf den Festlegungen in der Prüfungsordnung / Studienordnung.

In der Realität ist es aber oft so, dass nur in den Fällen, in denen ein Nichterscheinen zu einem 'Durchgefallen' führt, im LSF auch eine verbindliche POS-Anmeldung eingerichtet wird. Deswegen ist es absolut nicht ratsam, nach einer verbindlichen POS-Anmeldung unentschuldigt zu fehlen.

Hinweis: Es kann im Einzelfall auch bei unverbindlichen POS-Anmeldungen trotz rechtzeitiger Abmeldung eine Note geben, wenn Sie z.B. mehrere Leistungen (Referat, Hausarbeit etc.) erbringen müssen und erst nach Erbringen einer gewissen Anzahl von Leistungen noch aussteigen wollen. Dies wird aber vom Dozenten vorher angekündigt - es kann aber sein, dass das System eine POS-Abmeldung noch erlaubt hat, der Dozent dann aber trotzdem eine Note vergibt.

Umbuchung von Leistungen

Frage: Ich hatte mich für eine Studien-/Prüfungsleistung in der Veranstaltung V online angemeldet und die Leistung erbracht, welche dann auch in dem von mir angewählten Modul X verbucht wurde. Jetzt möchte ich diese Leistung aber auf ein anderes Modul Y umbuchen. Geht das?

Antwort:

Sofern die Leistung in der Veranstaltung V überhaupt für das Modul Y anerkannt wird, ist eine Umbuchung möglich, das muss dann aber ein Mitarbeiter im Prüfungsamt vornehmen. Bitte melden Sie sich dazu bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiter im Prüfungsamt.

Wenn aus dem LSF hervorgeht, dass die Leistung in der Veranstaltung V sowohl im Modul X wie auch im Modul Y erbracht werden kann, ist für die Umbuchung nur der Kontakt zum Prüfungsamt ausreichend. 

Wenn dies aus dem LSF nicht hervorgeht, brauchen Sie noch einen Nachweis vom Institut / Prüfer, dass die Leistung in der Veranstaltung V auch für das Modul Y anerkannt wird.

Bei manchen Studiengängen ist das Verschieben von Prüfungsleistungen nicht möglich, bitte informieren Sie sich hierzu ebenfalls bei ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen, auch wenn lt. Lehrkraft nicht notwendig bzw. Lehrkraft das Verfahren nicht kennt?

Frage: Soll ich mich auch online zu einer Studien-/Prüfungsleistung anmelden, auch wenn der Dozent/die Dozentin sagt, dass dies nicht notwendig ist oder er/sie das Online-System nicht nutzen kann?

Antwort:

Eine POS-Anmeldung ist generell sinnvoll, selbst wenn der Dozent / die Dozentin die Leistungen der Studierenden selbst nicht online verbucht, und bietet folgende Vorteile:

1) Ersetzung von bestehenden (Papier-)Anmeldeverfahren
2) Prüfung, ob alle Voraussetzungen vorhanden sind.
3) Unterstützung bei der Verbuchung der Leistung und der Erstellung des Transcripts

Auch wenn es also lt. der Lehrkraft kein verbindliches POS-Anmeldeverfahren gibt, bietet eine POS-Anmeldung einige Vorteile, wenn Sie Leistungspunkte erwerben wollen, denn:

2) das System prüft bei der POS-Anmeldung, ob Sie diese Leistung überhaupt ablegen dürfen. Gelegentlich kommt es vor, dass Studierende die 'falsche' Veranstaltung besuchen und dann ist es sehr ärgerlich, wenn man die erbrachte Studien-/Prüfungsleistung nicht für das eigene Studium nutzen kann.

Und 3) können die Ergebnisse dann einfacher verbucht werden - es müssen dann nur noch die Noten eintragen werden, da Sie bei der POS-Anmeldung bereits angeben, für welches Modul/Teilmodul Sie die Leistung benötigen (Es gibt ja in vielen Fächern / Studiengängen Wahlmöglichkeiten, so dass eine Leistung theoretisch in verschiedenen Modulen eingebracht werden kann). 

Eine POS-Anmeldung hilft also dabei, die Studien-/Prüfungsleistung richtig und vollständig im Transcript zu vermerken und ist zumeist auch schneller im Vergleich zu papier-basierten Verfahren. Das papier-basierte Verfahren zur Übermittlung von Leistungen ans Prüfungsamt wird aber zumindestens für Ausnahme- und Sonderfälle weiter bestehen bleiben. 

Anmeldung zu Prüfung zur Notenverbesserung

Frage: Ich möchte in einer Prüfung meine bisherige Note verbessern, kann mich aber online nicht anmelden. Was nun?

Antwort:

In vielen Studiengängen ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung grundsätzlich nicht möglich - deswegen wird dann eine POS-Anmeldung auch nicht akzeptiert. 

In dem Studiengang BA IIM ist eine Notenverbesserung nur nach einem schriftlichen Antrag möglich. Wenn Sie diesen eingereicht haben und er genehmigt wurde, sollten Sie auch online zur Prüfung angemeldet werden.

Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen / Nachschreibklausuren?

Frage: Muss ich mich auch zu Wiederholungsprüfungen / Nachschreibklausuren anmelden?

Antwort:

Da diese Leistungen auch im Transcript erscheinen sollen (insbesondere, um schlechtere Leistungen zu ersetzen), müssen Sie  auch im Falle von Wiederholungsprüfungen / Nachschreibklausuren eine POS-Anmeldung tätigen. Insbesondere sind Sie nicht automatisch für eine Nachschreibklausur angemeldet, wenn Sie den ersten Versuch nicht bestanden haben.

Bitte beachten Sie:

  • Nachprüfungen werden grundsätzlich in dem Semester der ursprünglichen Veranstaltung aufgeführt - wenn Sie also eine Veranstaltung X im SoSe 11 besucht haben, die Wiederholungsprüfung im WiSe 11/12 ablegen wollen, müssen Sie sich unter "An-/Abmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen" trotzdem im SoSe 11 in der Veranstaltung X anmelden (da sollte unter dem ursprünglichen Anmeldelink noch ein zweiter aufgeführt sein für die Nachprüfung). 
  • Wiederholungsprüfungen werden nur angezeigt, wenn Sie bereits eine Leistung im Semester un ersten Termin erbracht haben oder wenn die Wiederholungsprüfung dediziert ein Prüfungsdatum hat (z.B. wenn es zu einer Klausur zwei Termine gibt und Sie auch am zweiten teilnehmen können, ohne am ersten teilgenommen zu haben). 
  • Nicht immer sind POS-Anmeldungen zu Nachprüfungen möglich, z.B. bei Anmeldungen zur Notenverbesserung.

Nachträgliche Anmeldung für bereits bescheinigte Leistungen

Frage: Mein Studiengang wurde nicht von Anfang an in der neuen Prüfungsverwaltung unterstützt. Soll ich mich jetzt auch für Leistungen in vergangenen Veranstaltungen über POS anmelden, für die ich bereits eine Leistungsbescheinigung auf Papier habe?

Antwort:

Grundsätzlich ist eine nachträgliche POS-Anmeldung nicht zwingend erforderlich, Sie müssen beizeiten die Leistungsbescheinigungen im Prüfungsamt abgeben, damit sie dort in das System übertragen werden können.

In vielen Fällen ist eine nachträgliche Anmeldung auch nicht möglich, weil im LSF nicht alle Veranstaltungen aus vergangenen Semestern den dazugehörigen Modulen zugewiesen worden sind (und eine nachträgliche Zuordnung zu aufwändig wäre).

In den Fällen, in denen eine nachträgliche Anmeldung möglich ist, können Sie allerdings die Verbuchung der Leistungen im Prüfungsamt erleichtern.

Verbuchung von anerkannten Leistungen (z.B. Auslandssemester)

Frage: Ich habe an einer anderen Uni Leistungen erbracht, die ich mir jetzt anerkennen lassen möchte. Muss ich mich für diese Leistungen online anmelden?

Antwort:

Nein, die Anerkennung dieser Leistungen müssen auf Papier von den dazu berechtigten Personen vorgenommen werden. Diese Bescheinigung bringen Sie dann bei Gelegenheit ins Prüfungsamt, wo diese anerkannte Leistung dann im System vermerkt wird.

Keine POS-Anmeldung: Ausnahme- und Sonderfälle

Frage: In welchen Ausnahme- und Sonderfällen ist keine POS-Anmeldung möglich?

Antwort:

In den folgenden Fällen ist eine POS-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen gar nicht bzw. derzeit nicht mit vertretbarem Aufwand im System möglich (vgl. auch die Checkliste für Prüfer_innen): 

  • Ihr Studiengang wird noch nicht unterstützt (weitere Informationen).
  • Sie möchten eine Leistung im Bereich 'Studium Generale', 'Wahlpflichtfach', 'Profilmodul', 'Freiwillige Zusatzleistungen' o.ä. einbringen, aber die gewünschte Veranstaltung wird nicht unter den angegebenen Modulen aufgelistet (weitere Informationen).
  • Sie können die Leistung einer Veranstaltung in einem Modul / Teilmodul einbringen, aber dieses Modul / Teilmodul kann generell nicht dieser Veranstaltung im LSF zugeordnet werden (weitere Informationen).
  • Sie möchten eine bereits bestehende Note verbessern, was lt. Studienordnung erlaubt ist, aber einen schriftlichen Antrag erfordert (weitere Informationen).
  • Sie haben aufgrund besonderer Voraussetzungen (z.B. Anerkennung von Leistungen nach einem Studiengangswechsel oder dem Wechsel der Universität) eine individuelle Vereinbarung mit der Lehrperson getroffen.
  • Abschlussprüfungen werden weiterhin über das Prüfungsamt angemeldet.

Angesichts vieler individueller Regelungen und Studien-/Prüfungsordnungen ist diese Liste sicherlich nicht abschließend. Im Zweifel melden Sie sich bitte bei den Administratoren der Prüfungsverwaltung POS.

Probleme bei der POS-Anmeldung

Frage: Welche Probleme können bei der POS-Anmeldung auftreten?

Antwort:

Abgesehen von technischen Problemen gibt es zwei grundsätzliche Kategorien von Problemen:

  1. Die POS-Anmeldung wird vom System verweigert, obwohl die sich anmeldende Studentin eigentlich korrekt eine Leistung ablegen können müsste.
  2. Die POS-Anmeldung wird vom System erlaubt, obwohl der sich anmeldende Student eigentlich gar nicht diese Leistung erbringen darf.

Eine POS-Anmeldung kann vom System korrekterweise verweigert werden, z.B. wenn eine Studierende eine Prüfung bereits bestanden hat und eine Notenverbesserung lt. Studienordnung nicht erlaubt ist. Andererseits kann die Anmeldung aber auch fälschlicherweise abgelehnt werden, z.B. wenn der Wortlaut der Studienordnung mehrere Interpretationen zulässt (die POS-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen wird auf Basis der gültigen Studienordnungen konfiguriert). 

Eine solche Mehrdeutigkeit in der Studienordnung kann umgekehrt auch dazu führen, dass eine POS-Anmeldung vom System fälschlicherweise zugelassen wird, obwohl der sich anmeldende Student gar nicht / nicht mehr / noch nicht zu der Prüfung zugelassen werden darf.

Unser grundlegendes Ziel bei der Einführung der POS-Anmeldung ist, keine technisch-organisatorischen Hürden bei der POS-Anmeldung zu errichten und möglichst viel Flexibilität zu erhalten und individuelle Regelungen zu erlauben. Deswegen macht das System tendenziell weniger Überprüfungen bei der POS-Anmeldung und es wird eher zu Problemen der zweiten Kategorie kommen. Trotzdem wollen wir die Problem der ersten Kategorie nicht ganz vernachlässigen, damit z. B. Studierende nicht fälschlicherweise an einer Veranstaltung teilnehmen und eine Leistung erbringen, nur um am Ende festzustellen, dass diese Leistung nicht für die gewünschte Prüfung in einem Studiengang anerkannt werden kann.

In jedem Fall haben die Prüfungsämter weitreichende Möglichkeiten, ggf. doch auftretende Beschränkungen zu umgehen oder Ausnahmen zuzulassen und Studierende direkt anzumelden bzw. deren Leistungen zu verbuchen.

POS-Anmeldung nicht möglich: Veranstaltung wird innerhalb des Moduls nicht aufgeführt

Frage: Ich möchte die Leistung aus einer Veranstaltung X in einem Modul/Teilmodul einbringen, die Veranstaltung X erscheint aber nicht unterhalb des Moduls/Teilmoduls, so dass ich mich nicht online anmelden kann. Was nun?

Antwort:

Zu Beginn des Semester entscheiden die Institute für jede Veranstaltung, in welche Module / Teilmodule die Leistung aus einer Veranstaltung grundsätzlich eingebracht werden kann, und tragen dies im LSF ein. Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Module / Teilmodule nicht berücksichtigt werden, insbesondere weil es schwierig ist, alle denkbaren 'individuellen Studienverläufe' im Vorhinein zu berücksichtigen.

In diesen Fällen bitte bei der Lehrperson der Veranstaltung / im Institutssekretariat / beim Fachstudienberater/Studiengangsleiter (zu finden unter http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=studienangebot beim jeweiligen Studiengang) melden und fragen, ob die Leistung aus der Veranstaltung X im gewünschten Modul / Teilmodul eingebracht werden kann. Sofern das generell erlaubt ist, kann dann ggf. die Zuordnung der Veranstaltung zur Modul/Teilmodul nachgezogen werden (so dass die POS-Anmeldung danach möglich wird); für Einzelfallregelungen lohnt diese Zuordnung aber ggf. nicht, so dass wir hier auf manuelle Anmeldungen (z.B. per E-Mail - am besten mit Bezug auf diesen FAQ Eintrag) zurückgreifen müssen. Die Leistungsverbuchung kann dann von den Dozent_innen nicht online erfolgen. 

Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen aus den Modulen:

  • Studium Generale (ERZ)
  • Wahlpflichtbereich (SOP)
  • Profilmodul (kulturwiss. Studiengänge)
  • Spezialisierungsmodul (kulturwiss. Studiengänge)
  • Schlüsselkompetenzen (2-Fächer-Bachelor individuell)

Wenn sich einzelne Veranstaltungen aber als 'allgemeine Lieblingsveranstaltungen' für eines dieser Module herausstellen, tragen wir die Modulzuordnung in der Veranstaltung nach (so geschehen z.B. für BWL 1 im Profilmodul der kulturwissenschaftlichen Studiengänge).

Es kann also sein, dass Sie ggf. noch um eine nachträgliche POS-Anmeldung gebeten werden, wenn sich im Nachhinein ergibt, dass viele Teilnehmer einer Veranstaltung diese z.B. für das Profilmodul angerechnet bekommen möchten, und diese Veranstaltung dann nachträglich dem Profilmodul zugeordnet wurde.

POS-Anmeldung nicht möglich: Veranstaltung wird aufgeführt, aber es fehlt ein Link zur Anmeldung

Frage: Ich möchte die Leistung aus einer Veranstaltung X in einem Modul einbringen, die Veranstaltung X erscheint zwar unterhalb des Moduls, aber es fehlt der 'Zur Anmeldung' Link, so dass ich mich nicht online anmelden kann. Was nun?

Antwort:

Höchstwahrscheinlich haben Sie sich in dieser Prüfung / diesem Teilmodul schon für eine Veranstaltung angemeldet (ggf. in einem vorherigen Semester) - dies ist mit einen grauen 'x'-Symbol sowie dem Text 'Mehrfachanmeldungen nicht möglich' gekennzeichnet. Grundsätzlich können Sie nur eine Leistung pro Teilmodul einbringen, deswegen erlaubt das System auch nur eine POS-Anmeldung in einer Veranstaltung pro Teilmodul.

Wenn die bereits vorhandene Anmeldung im aktuellen Semester vorgenommen wurde, steht vor dem Titel der übergeordneten Prüfung / des Teilmoduls (oberhalb der Veranstaltung) ein 'AN' und dahinter ein 'Zur Stornierung der Anmeldung'. Wenn es noch eine Anmeldung in einem vergangenen Semester gibt, dann steht vor dem Titel der übergeordneten Prüfung ein 'AN (z. B. 'im Sommer 2012').

Es gibt mehrere Lösungsmöglichkeiten:

  • Wenn Sie die Veranstaltung X in einem anderen Teilmodul einbringen wollen, melden Sie sich bitte über dieses Teilmodul zu der Veranstaltung an.
  • Wenn Sie die Leistung als 'Studium Generale' oder freiwillige Zusatzleistung (o.ä.) einbringen wollen und dort die Veranstaltung nicht aufgeführt wird, sprechen Sie bitte den Dozenten / die Dozentin an - entweder wird die Veranstaltung nachträglich unter diesem Modul ergänzt (um die POS-Anmeldung zu ermöglichen) oder Sie erhalten eine Papierbescheinigung.
  • Sie können die bereits bestehende Anmeldung in dem Teilmodul stornieren, um sich danach für die Veranstaltung X in dem Modul anzumelden. Sollte die Anmeldung aus einem vergangenen Semester stammen, müssen Sie das Modul in der Baumstruktur unterhalb des angegebenen Semesters heraussuchen und dort auf 'Zur Stornierung der Anmeldung' klicken.

POS-Anmeldung nicht möglich: Frist abgelaufen

Frage: Ich habe die Frist zur POS-Anmeldung verpasst. Was nun?

Antwort:

Ob eine nachträgliche Anmeldung akzeptiert werden kann, kann nur die Lehrperson bzw. das Institut entscheiden - bitte fragen Sie dort nach.

Wir bitten aber um Verständnis, wenn eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr akzeptiert wird - nach Ablauf der Frist können eine Vielzahl von organisatorischen Schritten notwendig sein (z.B. Reservierung von genügend Räumen für eine Klausur, Kopieren von hinreichend vielen Klausurexemplaren, Einteilung der Aufsichtspersonen, Überprüfung von Voraussetzungsbedingungen zur Zulassung etc.).

POS-Anmeldung nicht möglich: in der Übersicht wird nicht das betreffende Semester angezeigt / im Semester sind keine Module/Teilmodule/Veranstaltungen aufgeführt

Wenn Sie gleich nach dem Klicken auf 'An-/Abmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen' keinen Link zum entsprechenden Prüfungssemester vorfinden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das Semester hat gerade erst angefangen und die Anmeldung zu den Studien-/Prüfungsleistungen ist generell noch nicht freigeschaltet (bis auf einige Ausnahmen wird die Anmeldung typischerweise erst in der dritten Woche der Vorlesungszeit, also Ende April (im SoSe) bzw. Anfang November (im WiSe) freigeschaltet).
  2. Sie sind noch nicht für das Semester zurückgemeldet. Bitte schauen Sie unter 'Meine Funktionen' => 'Studienbescheinigungen', ob Sie für das betreffende Semester schon zurückgemeldet sind. 

Normalerweise sollte das Ende von ggf. vorhandenen Anmeldezeiträumen so liegen, dass Sie sich noch rechtzeitig vor dem Ende der POS-Anmeldefrist zurückmelden können - dieser Fall tritt auch nur selten bei Prüfungen auf, die sehr früh im Semester statt finden und bei denen die POS-Anmeldung bereits vor Semesterbeginn startet. 

Bei Problemen können Sie sich gerne bei den POS-Administratoren melden. 

Anmeldung zur Veranstaltung notwendige Voraussetzung zur POS-Anmeldung?

Frage: Muss ich zur Veranstaltung angemeldet sein, um mich zu einer Studien-/Prüfungsleistung anmelden zu können?

Antwort:

Technisch gesehen ist ein POS-Anmeldung auch möglich, wenn Sie sich nicht vor Semesterbeginn in der dazugehörigen Veranstaltung angemeldet haben, die Antwort lautet daher 'Nein'. Aber beachten Sie bitte, dass eine erfolgreiche POS-Anmeldung nicht notwendigerweise eine Zulassung zur Prüfung bedeutet.

Folgende 'typische' Szenarien sind denkbar, in denen Sie nicht in der Veranstaltung angemeldet sind, sich aber ggf. zur dazugehörigen Studien-/Prüfungsleistung anmelden wollen:

  • es gab vor Semesterbeginn keine Veranstaltungsanmeldung
  • Sie sind erst im Nachrückverfahren in die Veranstaltung aufgenommen worden und die Lehrkraft hat Sie nicht nachträglich in die Teilnehmerliste aufgenommen (weil z.B. E-Mails an alle Teilnehmer über eine separate Veranstaltungsgruppe im Learnweb verschickt werden). 

Fehlermeldungen bei der POS-Anmeldung

Frage: Bei der POS-Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung ist eine Fehlermeldung aufgetreten, was bedeutet diese?

Antwort:

Folgende Fehlermeldungen können auftreten:

asi-exception:

Ein Fehler 'asi-exception' bedeutet, dass Ihre Session abgelaufen ist - entweder weil Sie mehr als 90 Minuten nicht im System aktiv waren oder weil Sie sich den Link zur POS-Anmeldung als Lesezeichen / Bookmark im Browser hinterlegt haben (was nicht geht). Bitte neu einloggen und dann gemäß der folgenden Anleitung vorgehen.

Maximale Anzahl bestandener Versuche ist überschritten

In ihrem Studiengang ist eine erneute Prüfung (z.B. zur Notenverbesserung) nicht erlaubt lt. Studienordnung oder nur nach schriftlicher Beantragung (wie z.B. in BA IIM) und deswegen in der POS-Anmeldung gesperrt.

Falls Sie noch keine Leistung in dem Modul erbracht haben, fragen Sie bitte bei den POS-Kontaktpersonen nach.

Student hat noch nicht alle erforderlichen Vorleistungen erbracht.

Dieser Fehler kann auftreten, wenn in der Prüfungsverwaltung eine Voraussetzungsprüfung für ein Modul / Teilmodul hinterlegt ist und Sie nicht alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Vorleistungen erbracht haben bzw. im System vorhanden sind.

Der Fehler kann aber auch nach einem Fachwechsel / Wechsel der PO / Wechsel des Studiengangs auftreten - im Zweifel bitte mit den POS-Kontaktpersonen Kontakt aufnehmen.

Keine passende Anmeldeliste vorhanden / Falsche Lehrperson / fehlende Parallelgruppe

Frage: Bei der POS-Anmeldung findet sich unter der Veranstaltung gar keine Anmeldeliste / keine Anmeldeliste mit meinem Prüfer / meiner Parallelgruppe

Antwort:

Gelegentlich werden kurzfristige Änderungen bei den Lehrpersonen nicht mehr im LSF vermerkt und führen dazu, dass nicht die 'richtigen' POS-Anmeldelisten generiert werden.

In diesen Fällen melden Sie sich bitte bei den Lehrpersonen und / oder den POS-Kontaktpersonen, damit wir die POS-Anmeldeliste entsprechend anpassen können.

Kein Menü 'POS-Management' im LSF vorhanden

Frage: Ich habe kein Menü 'POS-Management' unter 'Meine Funktionen'?

Antwort:

Die Prüfungsverwaltung unterstützt derzeit erst eine Auswahl von Studiengängen, weitere Studiengänge sind in Arbeit, allerdings werden auslaufende Studiengänge (Diplom, Magister) und sehr alte Prüfungsordnungsversionen in einigen Bachelor/Master Studiengängen nicht mehr umgesetzt werden.

Studierende aus diesen Studiengängen können sich über die herkömmlichen Wege zu Prüfungsleistungen anmelden:

  • In Veranstaltungen mit potenziell vielen solchen Studierenden gibt es meist überhaupt keine POS-Anmeldung und alle Studierenden melden sich über den herkömmlichen Weg an (Papierliste, E-Mail, ... - von der Lehrperson vorgegeben).
  • In Veranstaltungen mit nur vereinzelten solchen (noch nicht in der neuen Online-Prüfungsverwaltung unterstützen) Studierenden erfolgt die Anmeldung direkt über die Lehrenden / Institute auf 'herkömmliche Art und Weise' - das kann per Papierliste sein, per E-Mail an die Lehrkraft / das Institutssekretariat etc. Im Zweifel fragen Sie bitte ihre Lehrkraft.

E-Mail: Erinnerung Klausuranmeldung

Frage: Warum habe ich eine E-Mail mit der Aufforderung zur POS-Anmeldung bekommen?

Antwort:

Sofern die POS-Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung befristet ist, versendet das LSF seit Mitte Januar 2012 wenige Tage vor Ablauf der Frist Erinnerungs-E-Mails basierend auf den Anmeldelisten der dazugehörigen Veranstaltung.

Wenn Sie in der Veranstaltung keine Leistung erbringen wollen, können Sie die E-Mail ignorieren. Es ist auch nicht notwendig, sich im Nachhinein noch im LSF von der Veranstaltung abzumelden.

Wenn Sie aber eine Leistung erbringen wollen (benotet oder auch unbenotet) und noch keine POS-Anmeldung vorgenommen haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen. Bei Prüfungen mit einer verbindlichen Anmeldefrist können Sie ohne eine POS-Anmeldung von der Prüfung ausgeschlossen werden, bei unverbindlichen Anmeldungen (ohne Frist) erleichtert ihre POS-Anmeldung das spätere Eintragen ihrer erbrachten Leistung erheblich (vgl. die anderen FAQ Einträge auf dieser Seite).

Gibt es eine Übersicht über alle meine Anmeldungen?

Frage: Gibt es eine Übersicht über alle Studien-/Prüfungsleistungen, zu denen ich mich angemeldet habe?

Antwort:

Ja, unter 'Meine Funktionen' => 'POS-Management' => 'Meine POS-Anmeldungen' finden Sie eine solche Übersicht. Hier finden Sie bei Klausuren auch Informationen, wo und wann die Klausur statt findet oder bei mündlichen Prüfungen ggf. auch Hinweise zu Zeiten und Räumen der Prüfung. 

Was bedeuten die farbigen Semesternamen bei den POS-Anmeldungen?

Frage: Warum sind bei einigen Anmeldungen die Bezeichner der Semester farblich gekennzeichnet?

Antwort:

In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme damit gegeben, dass "alte Anmeldungen" aus vergangenen Semestern Anmeldungen im aktuellen Semester verhindert haben: POS-Anmeldungen in einem Modul/Teilmodul sind nur dann möglich, wenn es in demselben Modul/Teilmodul noch keine POS-Anmeldungen gibt - auch nicht in bereits vergangenen Semestern. 

Zwei Fälle können auftreten:

  • Eine "alte POS-Anmeldung" ist korrekt, z.B. weil Sie noch an einer Hausarbeit schreiben, die aber zu einer Veranstaltung aus einem "alten Semester" gehört. 
  • Eine "alte POS-Anmeldung" ist eigentlich nicht mehr notwendig, z.B. wenn Sie doch keine Leistung in der dazugehörigen Veranstaltung erbringen wollen. In diesem Fall ist es sinnvoll, diese "alte Anmeldung" wieder zu stornieren, um zukünftige POS-Anmeldungen im selben Module zu ermöglichen.