Anträge
Nur wer eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung hat, hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche und einige besondere Rechte. Wir möchten daher Beschäftigte der Uni Hildesheim, die eine Schwerbehinderung nicht amtlich gemacht haben oder diese nicht angezeigt haben, dazu ermuntern, dies offiziell zu tun. Die Universität kann dadurch außerdem ihre Quote an Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung erhöhen, wozu sie gesetzlich angehalten ist.