Das Studierendenparlament ist nach der Vollversammlung das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Im Januar eines jeden Jahres wählt die Studierendenschaft elf studentische VertreterInnen in das Studierendenparlament. Hierbei verfügt jede/r Studierende, die oder der an der Universität Hildesheim immatrikuliert ist, über eine Stimme und kann sich auch zur Wahl aufstellen. Häufig wird das StuPa auch als das Legislativorgan der Studierenden bezeichnet, da es eine parlamentarische Kontrollfunktion wahrnimmt.
Aufgaben des Studierendenparlaments
Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus der Satzung der Studierendenschaft der Universität Hildesheim, insbesondere aus §8:
Das StuPa tagt jederzeit hochschulöffentlich. Jede Studentin bzw. jeder Student hat Rede- und Antragsrecht im StuPa und ist jederzeit gerne eingeladen, die eine oder andere Sitzung zu besuchen.
In der Vorlesungszeit tagt das StuPa mittwochs um 18 Uhr im Konferenzraum I (H 010).
Der allgemeine Studierenden Ausschuss, oder kurz AStA, stellt das Exekutivorgan der Studierendenschaft dar. Er wird jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierendenschaft in der Öffentlichkeit und vor dem Präsidium der Universität.
Der AStA beschäftigt sich mit dem anfallenden Alltagsgeschäft der Universität und gliedert sich nach Aufgabenbereichen, sogenannten Referaten oder Beauftragtenstellen. In der Satzung der Studierendenschaft ist geregelt, dass der AStA mindestens aus einem Finanzreferenten und einer weiteren Stelle bestehen muss. Häufig ist die Arbeit aber umfangreicher und es werden mehr Personen benötigt.