Studentische Vertretungen

StudierendenParlament (StuPa)

Das Studierendenparlament ist nach der Vollversammlung das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung. Im Januar eines jeden Jahres wählt die Studierendenschaft elf studentische VertreterInnen in das Studierendenparlament. Hierbei verfügt jede/r Studierende, die oder der an der Universität Hildesheim immatrikuliert ist, über eine Stimme und kann sich auch zur Wahl aufstellen. Häufig wird das StuPa auch als das Legislativorgan der Studierenden bezeichnet, da es eine parlamentarische Kontrollfunktion wahrnimmt.

Aufgaben des Studierendenparlaments
Die Aufgaben des Studierendenparlaments ergeben sich aus der Satzung der Studierendenschaft der Universität Hildesheim, insbesondere aus §8:

  1. Das StuPa nimmt die hochschulpolitischen, politischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahr. Das StuPa fördert und initiiert Projekte zur politischen und kulturellen Bildung, zur Integration von Minderheiten und zur Verbesserung des Studienstandortes Hildesheim. Dies geschieht zum Wohle der Studierendenschaft nach eigenem Ermessen seiner Mitglieder und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.
  2. Das StuPa beschließt den Haushalt und Nachtragshaushalt der Studierendenschaft, wählt und entlastet ggf. die Mitglieder, Beauftragten und Angestellten des AStA. Es entscheidet über Finanzanträge, über Beitritte zu Vereinen und Fonds.
  3. Es gehört zu den Aufgaben des StuPa, die Arbeit des AStA konstruktiv und kritisch zu unterstützen und zu kontrollieren.
  4. Das StuPa fördert den Informationsfluss zwischen Fachschaften, Initiativen und Gremien und sorgt durch Öffentlichkeitsarbeit für größtmögliche Transparenz in der Hochschulpolitik.
  5. Das StuPa kann Resolutionen und Stellungsnahmen im Namen der Studierendenschaft verabschieden.
  6. Das StuPa schreibt die zu besetzenden Stellen für Kommissionen hochschulöffentlich aus, wählt die Vertreterinnen bzw. Vertreter und schlägt sie den studentischen Senatsmitgliedern vor.

Das StuPa tagt jederzeit hochschulöffentlich. Jede Studentin bzw. jeder Student hat Rede- und Antragsrecht im StuPa und ist jederzeit gerne eingeladen, die eine oder andere Sitzung zu besuchen.

In der Vorlesungszeit tagt das StuPa mittwochs um 18 Uhr im Konferenzraum I (H 010).

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der allgemeine Studierenden Ausschuss, oder kurz AStA, stellt das Exekutivorgan der Studierendenschaft dar. Er wird jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierendenschaft in der Öffentlichkeit und vor dem Präsidium der Universität. 

Der AStA beschäftigt sich mit dem anfallenden Alltagsgeschäft der Universität und gliedert sich nach Aufgabenbereichen, sogenannten Referaten oder Beauftragtenstellen. In der Satzung der Studierendenschaft ist geregelt, dass der AStA mindestens aus einem Finanzreferenten und einer weiteren Stelle bestehen muss. Häufig ist die Arbeit aber umfangreicher und es werden mehr Personen benötigt.