Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen worden, die in der Übergangspraxis aus der Kinder- und Jugendhilfe mit Kommunen, Fachkräften und jungen Menschen breit diskutiert und verankert werden sollten. Unter anderem müssen demnach die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe umfassend über die neuen Handlungsorientierungen und Verbindlichkeiten informiert werden. Auch die jungen Menschen selbst müssten (besser) über ihre diesbezüglichen Rechte aufgeklärt werden, heißt es in dem Paper. Zudem müssten ihnen auf institutioneller Ebene Möglichkeiten der Teilhabe, Mitbestimmung sowie Beschwerde eingeräumt werden. Es gilt, eine verbindlichere Hilfe- und Übergangsplanung mit Blick auf Leaving Care zu verankern, so die Autor*innen des Papieres.
Hier geht es zum vollständigen Positionspapier
Transferkonferenz am 30. /31. Mai – direkter Austausch zur Verwirklichung der Rechte von Careleaver*innen
Die Transferkonferenz der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) am 30. und 31. Mai 2022 in Berlin soll dazu beitragen, die Bedeutung und Aktualität des Themas zu unterstreichen und die Rechte der jungen Menschen im Prozess des Leaving Care zu stärken. Ein Team des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim gehört zu den Mitausrichter*innen der Tagung.
Weitere Informationen und das Tagungsprogramm
Wissenschaftliche Ansprechpartnerin:
Dr. Severine Thomas
Universität Hildesheim
Institut für Sozial- und Organisationspädagogik
severine.thomas(at)uni-hildesheim.de