An der Stiftung Universität Hildesheim ist zum 1. Januar 2021 die Position der Präsidentin/des Präsidenten neu zu besetzen. Von der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber wird laut Ausschreibungstext unter anderem erwartet, „dass sie/er die Potentiale der Universität mit ihren unterschiedlichen Wissenschaftskulturen weltoffen und mit visionärer Kraft erkennt, bündelt und fördert“.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber einen Wohnsitz in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg nimmt.
Die Präsidentin/der Präsident wird auf Vorschlag des Senats vom Stiftungsrat ernannt oder bestellt. Die Ernennung oder Bestellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Amtsdauer von sechs und bei Wiederwahl von weiteren acht Jahren oder in ein entsprechend befristetes Angestelltenverhältnis.
Verfahren zur Wahl einer neuen Präsidentin/eines neuen Präsidenten der Stiftung Universität Hildesheim:
Wie vom Niedersächsischen Hochschulgesetz vorgesehen, wurde zunächst eine Findungskommission gebildet, für die der Senat und der Stiftungsrat jeweils drei Mitglieder aus ihrer Mitte bestellt haben. Zum Vorsitzenden wurde der Vorsitzende des Stiftungsrats, Dr. Uwe Thomas, gewählt. Qua Gesetz gehören auch die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur der Kommission als beratende Mitglieder an. Um alle Fachbereiche und Statusgruppen von Beginn an in den Auswahlprozess einzubeziehen, wurde die Kommission darüber hinaus um weitere beratende Mitglieder ergänzt.
In ihrer ersten Sitzung im Dezember 2019 erstellte die Kommission einen Entwurf des Ausschreibungstextes. Diesem stimmten Senat und Stiftungsrat anschließend einstimmig zu.
Im Januar 2020 wurde die Ausschreibung veröffentlicht. Im Februar 2020 sollen die Bewerbungsunterlagen gesichtet werden. Für Ende April ist eine hochschulöffentliche Anhörung geplant.
Auszug aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) § 38
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