Unterwegs in Europa

Dienstag, 09. Juni 2009 um 00:00 Uhr

Von Hildesheim nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Europarat - Die Studienfahrt des Seminars 'Menschenrechte'

Der internationale Menschenrechtsschutz stand im Mittelpunkt des Seminars 'Menschenrechte' von den Rechtswissenschaftlern Professor Kirsten Scheiwe und Professor Harry Willekens und 21 Studierenden, und nach der theoretischen Debatte begab sich die Gruppe mit 21 Studierenden vom 2. bis 4. Juni auf eine Reise quer durch Europa nach Straßburg - an den Ort, an dem vor 60 Jahren der Europarat gegründet wurde.

Menschenrechte sind in aller Munde – Menschen in allen Ländern berufen sich auf Menschenrechte als zwingende Rechtsnormen, um sich gegen staatliche Einschränkungen ihrer Grundrechte zu wehren, und in der internationalen Arena sind Menschenrechte rhetorische Waffen der Politik. Der internationale Menschenrechtsschutz stand im Mittelpunkt des Seminars 'Menschenrechte' von den Rechtswissenschaftlern Professor Kirsten Scheiwe und Professor Harry Willekens und 21 Studierenden, und nach der theoretischen Debatte begab sich die Gruppe mit 21 Studierenden vom 2. bis 4. Juni auf eine Reise quer durch Europa nach Straßburg - an den Ort, an dem vor 60 Jahren der Europarat gegründet wurde. Dort hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen Sitz, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention durch die 47 unterzeichnenden Staaten sicherzustellen (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg der Europäischen Union, dessen Zuständigkeit die überwachung der Einhaltung der Verträge der Europäischen Union umfasst). Auf dem Programm der Gruppe stand der Besuch einer Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in der zwei Kläger, Sejdic und Finci aus Bosnien-Herzegowina Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft durch die Verfassung und das Wahlrecht von Bosnien-Herzegowina rügten. Obwohl sie in der Vergangenheit hohe öffentliche ämter bekleidet hatten, waren sie wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit (Dervo Sejdic ist Roma, Jakob Finci jüdischer Herkunft) davon ausgeschlossen zur Wahl als Präsident von Bosnien-Herzegowina zu kandidieren oder zum Mitglied der zweiten parlamentarischen Kammer, der 'Kammer der Völker' gewählt zu werden, weil dies nur Mitgliedern der drei großen Volksgruppen erlaubt ist (bosnischen Muslimen, christlich-orthodoxen Serben, katholischen Kroaten), während alle 'anderen' (Mitglieder einer der anderen dreizehn anerkannten ethischen Gruppen im Vielvölkerstaat Bosnien-Herzegowina oder solche, die sich keiner ethnischen Gruppe zuordnen wollen) davon ausgeschlossen sind.

17 Richterinnen und Richter des Großen Senats hielten Einzug in blauen Roben und verhandelten diesen Rechtsstreit gegen Bosnien-Herzegowina, in dem sich die beiden Kläger Sejdic und Finci wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit auf den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention beriefen. Die beklagten Staatsvertreter Bosnien-Herzegowina wiesen jede Verantwortung für Diskriminierung von sich, weil diese Verfassungsregelungen von der internationalen Gemeinschaft im 'Dayton-Abkommen' eingeführt worden seien. Besonders beeindruckend war dagegen das Plädoyer der amerikanischen Rechtsanwältin Rosenberg, die Jakob Finci vertrat (der sich inzwischen als Botschafter für Bosnien-Herzegowina in der Schweiz befindet). Sie berief sich darauf, dass bei einer direkten Diskriminierung wegen der ethnischen Zugehörigkeit oder der sog. Rasse durch einen Mitgliedstaat fast keine Rechtfertigung möglich ist und daher eine Verletzung der Menschenrechte vorlag. Dagegen wirkten die Regierungsvertreter von Bosnien-Herzegowina eher blass und gaben sich wenig Mühe mit der Argumentation, was die Studierenden doch überraschte, weil sie sich von den offiziellen Repräsentanten eines Staates doch etwas mehr Präzision bei dem Versuch der Rechtfertigung ihrer Verfassungsregeln und des Wahlrechts erwartet hatten. Per Kopfhörer verfolgten die Zuhörerinnen und Zuhörer die englisch- und französischsprachige Verhandlung.

Auf dem Programm stand anschließend eine Diskussion mit einer deutschen Mitarbeiterin aus der Kanzlei des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die von der hohen Belastung der Gerichts mit zahlreichen Beschwerden aus allen Ländern berichtete. Beschwerden aus Deutschland betreffen zu einem großen Teil die lange Verfahrensdauer vor nationalen Gerichten, vor allem vor Sozialgerichten, und rügen die Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren. Außerdem stand ein Besuch beim Europarat mit Besichtigung des Plenarsaals und einem Vortrag über die Europäische Sozialcharta und das Verfahren der überwachung der Einhaltung durch die Unterzeichnerländer. überraschend war für viele, dass Deutschland ein Zusatzprotokoll über ein kollektives Beschwerdeverfahren noch nicht unterzeichnet hat, so dass diese Konvention eher einem zahnlosen Tiger gleicht. Das Europäische Parlament konnte die Gruppe leider nicht mehr besuchen, denn das war schon über die nächsten Monate hinaus ausgebucht, so dass diese Institution der Europäischen Gemeinschaft bei einem Spaziergang am Fluss Ille nur von außen besichtigt werden konnte (auffällig die Reklame zur Teilnahme an den Europawahlen auf der riesigen Glasfront des Gebäudes) - kein Problem für die Gruppe, denn Straßburg bietet zahllose historische, künstlerische und touristische Anziehungspunkte.


Bild: Strassburg-Exkursion

Strassburg-Exkursion