Die Universität Hildesheim hat als erste Stiftungshochschule ihren Stiftungsrat zusammengesetzt und gleichzeitig die übertragung des Berufungsrechts beim Ministerium beantragt. Der Minister hatte den Stiftungshochschulen zugesichert, dass er den Hochschulen das Berufungsrecht übertrage, wenn der Stiftungsrat bestellt sei. Dies war bei der Universität Hildesheim zuerst der Fall. Präsident Prof. Friedrich: "Wir sind in der 600-jährigen deutschen Universitätsgeschichte die erste Hochschule, die das Berufungsrecht erhält."
Das niedersächsiche Ministerium für Wissenschaft und Kultur teilt mit:
24.02.2003
Stiftungshochschulen können Professorinnen und Professoren selbst berufen
HANNOVER. Die fünf niedersächsischen Stiftungshochschulen können ihre Professorinnen und Professoren in Zukunft selbst berufen. Das entschied jetzt der noch amtierende Wissenschaftsminister Thomas Oppermann und machte damit Gebrauch von einer im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) eröffneten Option.
"Mit dem Berufungsrecht legen wir die für die Weiterentwicklung der Stiftungshochschulen zentrale Entscheidungskompetenz in die Hände von Hochschulpräsidium und Stiftungsrat," erklärte Oppermann. In den vergangen Jahren hatten zahlreiche hochschulpolitische Akteure zuletzt der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in seiner Vergleichsstudie zu den 16 deutschen Hochschulgesetzen diesen Schritt gefordert. Nach dem NHG kann das Wissenschaftsministerium sein Berufungsrecht auf die Hochschulen "in der Weise übertragen, dass das Präsidium im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat die Professorinnen und Professoren beruft."
Oppermann betonte, er sei mit diesem Schritt der Bitte der Stiftungshochschulen und zahlreicher designierter Mitglieder der Stiftungsräte nachgekommen. Der Verzicht des Staates auf das Berufungsrecht ist in der deutschen Hochschulgeschichte bislang einmalig. Seit dem 1. Januar sind die Universitäten Göttingen, Hildesheim und Lüneburg, die Fachhochschule Osnabrück sowie die Tierärztliche Hochschule Hannover Stiftungshochschulen.