Neues Hochschulgesetz im Landtag verabschiedet

Freitag, 14. Juni 2002 um 00:00 Uhr

Oppermann: "Dieses Gesetz ist ein Standortvorteil - nicht nur für Stiftungshochschulen"

Nach fast genau einjähriger Beratung hat der Landtag heute das neue Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) beschlossen. "Dieses Gesetz ist ein Standortvorteil für die niedersächsischen Hochschulen, denn wir verzichten auf zahlreiche Genehmigungsvorbehalte, Programmsätze und andere einengende Vorschriften", so Wissenschaftsminister Thomas Oppermann. "Kein anderes Bundesland hat ein so schlankes Hochschulgesetz, kein anderes Land gibt den Hochschulen so viel Autonomie."

Das neue Gesetz ist um mehr als die Hälfte kürzer als das gegenwärtig Geltende und setzt konsequent auf das Prinzip Entstaatlichung. So müssen beispielsweise neue Studiengänge nicht mehr vom Ministerium genehmigt werden; die Anerkennung durch eine externe Agentur (Akkreditierung) reicht aus. Das Land schließt in Zukunft Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ab und hält sich aus dem operativen Geschäft heraus. "Wir geben den Hochschulen damit die Freiheit die sie brauchen, um effizient zu wirtschaften und eigenständige Profile zu entwickeln", sagte Oppermann.

Das Gesetz hatte schon im Vorfeld bundesweit auch deshalb Aufsehen erregt, weil es erstmals in Deutschland die Option vorsieht, bislang staatliche Hochschulen in Stiftungshochschulen umzuwandeln. "Mit solchen vom Staat unabhängigen Institutionen werden sich die Hochschulangehörigen und die Gesellschaft stärker identifizieren", so Oppermann. Außerdem biete eine Stiftung hervorragende Bedingungen für die Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals. Stiftungshochschulen werden Eigentümer der von ihnen benötigten Grundstücke und Gebäude und Arbeitgeber ihrer Beschäftigten. Ein Stiftungsrat übernimmt Aufsichtsfunktionen, die bislang das Ministerium wahrnahm.

Das neue NHG stärkt die Leitungen aller Hochschulen. Die Präsidien sind in Zukunft für sämtliche operativen und strategischen Entscheidungen zuständig. Im Gegenzug erhält der Senat umfassende Kontroll- und Informationsrechte und kann beispielsweise die Hochschulleitung erstmals auch abwählen. Als neues Organ staatlicher Hochschulen wird ein siebenköpfiger Hochschulrat eingeführt, in dem Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft externe Kompetenzen und Kontakte einbringen. Der Hochschulrat bestätigt die Wahl des Präsidiums.

Als erstes Land führt Niedersachsen die Juniorprofessur ein und ermöglicht es jungen Wissenschaftlern, bis zu zehn Jahre früher selbständig zu forschen und zu lehren als im alten System. Die Verkürzung der Qualifikationszeit, die stärkere Einbeziehung der Lehre und die internationale Ausschreibung der Juniorprofessuren sollen die Hochschulen attraktiver für wissenschaftliche Eliten aus dem Ausland machen. Neben der Juniorprofessur stehen auch in Zukunft alternative Wege zu einer Professur offen.

Die in Niedersachsen schon seit Jahren sehr erfolgreiche Studienreform (Intensivstudiengänge, Bachelor- und Master-Abschlüsse) bekommt durch das neue NHG zusätzliche Dynamik. So erhalten die Studierenden das Recht, alle Lehrveranstaltungen zu beurteilen. Das System der externen Evaluation wir ausgebaut. Mit dem Studiendekan ist erstmals eine konkrete Person für die Qualität von Lehre und Studienberatung verantwortlich. "Das neue Gesetz markiert eine wichtige Etappe auf dem langen Weg von der alten Beamtenuniversität hin zum Typus einer in der Gesellschaft fest verankerten, flexibel agierenden und international wettbewerbsfähigen Hochschule", so Oppermann.

Als erstes Gesetzesvorhaben der Landesregierung wurde das NHG frühzeitig im Internet zur Diskussion gestellt. Auf das Portal wurde bis heute über 43.000 mal zugegriffen; dort sind 240 Debattenbeiträge dokumentiert. Minister Oppermann suchte an allen Hochschulen das persönliche Gespräch und stellte sich in zwei Internet-Chats den Fragen.

Oppermann dankte im Landtag den Mitarbeitern seines Ministeriums, die "gesetzgeberische Wertarbeit" geleistet hätten. Auch die sehr konstruktiven Diskussionen mit den Hochschulen und die intensive und sachliche Beratung in den Landtagsausschüssen haben nach seinen Worten zum Erfolg dieses wichtigen Gesetzesvorhabens beigetragen.

Das Gesetz tritt zu Beginn des Wintersemester 2002/2003 (für Fachhochschulen: 1. September 2002; für alle anderen Hochschulen: 1. Oktober 2002) in Kraft.


Bild: Minister Thomas Oppermann

Minister Thomas Oppermann