„Balance der drei Gewalten ist verfassungsrechtlicher Dauerbrenner“

Mittwoch, 31. Oktober 2012 um 08:26 Uhr

In einer akademischen Feierstunde wurde Karl-Helge Hupka von der Universität Hildesheim eine Honorarprofessur verliehen. In seiner Antrittsvorlesung „Gewaltenteilung, demokratische Legitimation, Unabhängigkeit“ sprach der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig über die Stellung der Richterinnen und Richter nach dem Grundgesetz.

Karl-Helge Hupka lehrt seit mehreren Jahren am Institut für Sozialwissenschaften, insbesondere im Fach Politikwissenschaft, und ermöglicht ein praktisch orientiertes Lehrangebot. In seinen Lehrveranstaltungen befasst sich Hupka mit dem politischen System der Bundesrepublik und „vermittelt ein historisches Verständnis und ein reflektiertes Bewusstsein der Errungenschaften der bundesdeutschen Verfassung und damit zugleich eine demokratische Haltung“, erklärt Prof. Dr. Werner Greve, Dekan des Fachbereichs für Erziehungs- und Sozialwissenschaften. „Dass dies durch einen höchst angesehen Experten geschieht, wertet das von Herrn Hupka ermöglichte und engagiert organisierte Lehrangebot für die Studierenden zusätzlich auf“, so Greve.

Universitätspräsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich hob in der Feierstunde die große Bedeutung der Verbindung zwischen Stiftungsuniversität und Bürgergesellschaft hervor. Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, sprach Grußworte.

In seiner Antrittsvorlesung „Gewaltenteilung, demokratische Legitimation, Unabhängigkeit“ sprach Karl-Helge Hupka über die Gewaltenteilung an „der Schnittstelle“ zwischen vollziehender Gewalt und Rechtsprechung. Schnittstellenprobleme zwischen den drei Staatsgewalten gibt es mannigfach, erklärte Hupka. „So wird der Rechtssprechung, vor allem dem Bundesverfassungsgericht, vorgeworfen, manchmal in die Legislative ‚hineinzuregieren‘. Der Legislative wird vorgehalten, der Exekutive in Gesetzen oft zu großen Spielraum zu lassen. Die richtige Balance der drei Gewalten ist ein verfassungsrechtlicher Dauerbrenner.“ Die Gewalten angemessen auszutarieren sei eine permanente Aufgabe für Politik und Wissenschaft.

„Das Grundgesetz schweigt weitgehend, wenn es darum geht, wie die Organisation der Dritten Gewalt aussehen, insbesondere wer die Dienstaufsicht über die Richter ausüben soll. Wer soll die Richter aussuchen, ernennen und ggf. befördern?“, so Karl-Helge Hupka. Diesen von der Verfassung eröffneten Gestaltungsraum hat der Bundesgesetzgeber so ausgefüllt, dass er die Befugnisse der zweiten Gewalt, der Exekutive, übertragen hat. „Schon bald nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat dies herbe Kritik erfahren. Richter forderten mehr Selbstständigkeit, ja eine ‚Entfesselung der Dritten Gewalt‘. Viel geschehen ist in der Folgezeit nicht“, fasst Hupka zusammen.

Zur Person

Karl-Helge Hupka, geboren 1949 in Augsburg, hat sein erstes Staatsexamen in Tübingen abgelegt, sein zweites Staatsexamen 1976 in Stuttgart. Dort war er bis 1978 als Richter beim Landgericht Stuttgart tätig. Weitere berufliche Stationen waren Referent im Bundesjustizministerium, Oberregierungsrat im Niedersächsischen Innenministerium, Richter am Landgericht Hildesheim und hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare, Direktor des Amtsgerichts Gifhorn sowie seit 2000 Präsident des Landgerichts Hildesheim. Seit 2009 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig.

Bereits seit 1980 lehrte Karl-Helge Hupka als Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. Es folgten Lehrtätigkeiten an den kommunalen Studieninstituten Braunschweig und Magdeburg sowie im Fach Politikwissenschaft an der Universität Hildesheim. Er war Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes, Vorsitzender des Präsidialrates der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der niedersächsischen Justiz sowie Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Richterbundes.


„Schnittstellenprobleme zwischen den Staatsgewalten gibt es mannigfach. Die richtige Balance der drei Gewalten ist ein verfassungsrechtlicher Dauerbrenner“, sagt Karl-Helge Hupka, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig.

„Schnittstellenprobleme zwischen den Staatsgewalten gibt es mannigfach. Die richtige Balance der drei Gewalten ist ein verfassungsrechtlicher Dauerbrenner“, sagt Karl-Helge Hupka, Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig.