Begleitung von Prüfungen

 

Regelung für Begleitung von Prüfungen durch externe Begleiter*innen:

-Grundsätzlich favorisiert das Institut, dass sich die Studierenden untereinander begleiten. Begleitung kann sowohl als Prüfungsleistung gewertet werden als auch als öffentliches Vorspiel angerechnet werden.

-Wenn keine studentische Begleitung gefunden werden kann, stellt das Institut in begrenztem Umfang einen Begleiter zur Verfügung (insbesondere für Begleitung Gesang, Klassik und Pop). Der Bedarf muss jeweils bis zur vierten Semesterwoche angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich dazu per mail an Katariina Lukaczewski: katariina.lukaczewski(at)googlemail.com.

-Wenn abgesehen von dieser Möglichkeit ein externer / eine externe Begleiter/in hinzugezogen wird, übernimmt das Institut die Hälfte des Honorars, und zwar bis zu einer Maximalhöhe von 50€.

-Dieser Zuschuss wird nur für Prüfungsbegleitungen gewährt, nicht für Vorspiele, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Prüfungen stehen. Diese Regelung gilt nur, sofern die finanziellen Spielräume des Instituts dafür vorhanden sind. Darüber wird semesterweise im Vorfeld der Prüfungen entschieden. Entsprechende formlose Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind vor der Prüfung an die Institutsleitung zu richten. Zur Abrechnung reichen die Begleiter*innen eine Rechnung über den entsprechenden Betrag bei der Institutsleitung ein.

 

Regelung für Studierende, die mehrere Prüfungen begleiten:

-Studierende, die mehr als 3 Prüfungen in einem Semester begleiten, erhalten eine Aufwandsentschädigung durch das Institut.

-Die Höhe ist folgendermaßen gestaffelt:

4 Prüfungen: 100€

5 Prüfungen: 150€

6 und mehr Prüfungen: 200€.

- Zur Abrechnung ist eine Aufstellung der begleiteten Prüfungen (Name der/des zu Prüfenden, Datum der Prüfung) und die Bankverbindung bei der Institutsleitung einzureichen.