Modulabschlussprüfungen Gesangs-/Instrumentalmodul

Modulabschlussprüfungen in den Instrumental-/Gesangsmodulen der Lehramtsstudiengänge

[Stand: November 2013]

1. Im künstlerischen Hauptfach sind mindestens 2 Werke aus unterschiedlichen Epochen / Stilen vorzutragen.

2. Im künstlerischen Beifach gilt:

  • für die StOen bis WS13/14: das Zweitinstrument kann, muss aber nicht vorgespielt werden. Es fließt nur positiv in die Bewertung ein und wird zusammen mit dem Hauptinstrument vorgespielt.
  •  für die neue StO (ab WS13/14): das Zweitinstrument ist nach dem 4. Semester mit einer eigenen Prüfung von ca. 10min abzuschließen und wird mit einer eigenen Note bewertet.

3. Seit WS13/14 gilt: in den Hauptfachprüfungen ist mind. ein Stück mit einem/r Partner/in zu spielen (Duos, Kammermusik, Bands etc.). Machen Sie hierfür von der Möglichkeit zu Doppelprüfungen Gebrauch (s.u.).

4. Die Dauer der Prüfung regelt die Studienordnung.

5. Grundsätzlich ist es möglich, eine Doppel- oder Gruppenprüfung abzulegen. Auch können Einzel- und Ensemblespiel in einer Prüfung miteinander kombiniert werden. Die Dauer der Prüfung ändert sich entsprechend. Auch bei Prüfungen im Ensemble ist stets die individuelle Leistung des/der Studierenden als Grundlage für die Notengebung zu sehen.

6. Maßgeblich für die Notenfindung sind:

  • Die musikalisch-künstlerische sowie technische Darbietung bzw. Bewältigung der Werke.
  • Die musikalisch-künstlerische sowie spieltechnische Entwicklung der/des Studierenden.

7. Die Noten sind wie folgt gestaffelt: 1.0, 1.3, 1.7, 2.0 usw. Die Notengebung ist der/dem Studierenden in einem kurzen Gespräch im Anschluss an die Prüfung zu erläutern.

8. Die Prüfungskommission besteht aus zwei Instrumental-/GesangslehrerInnen bzw. aus einem/r Instrumental-/GesangslehrerIn und einem/r hauptamtlich Lehrenden. Der/die Lehrer/in des Prüflings hat beratende Funktion, bewertet aber nicht mit.