FAQ zur An-/Rückmeldung
Fragen und Antworten zur An-/Rückmeldung zum Instrumental-/Gesangsunterricht
Nach Ablauffrist der An-/Rückmeldung wird Ihnen eine LehrerIn zugeteilt. Ihre persönliche IGU-Zuteilung erhalten Sie wenige Wochen vor Semesterbeginn per eMail.
Im Anmeldeformular geben Sie das Genre an (Klassik oder/und Jazz/Rock/Pop bzw. egal). Diese Angabe ist jedoch nur für folgende Instrumente relevant, da nur für diese Instrumente LehrerInnen für das eine oder das andere Genre zur Verfügung stehen: Gesang, Klavier, Gitarre, Bass, Saxofon, Querflöte
Sie können das Unterrichtsfach immer zum nächsten Semester wechseln. Wählen Sie das neue Instrument sowie das gewünschte Genre im Rückmeldeformular aus und vermerken Sie Ihren Wunsch des Instrumentwechsels im Freitextfeld (dort können Sie ggf. auch einen Lehrerwunsch angeben, der aber nur in Ausnahmefällen auch berücksichtigt werden kann).
Beachten Sie, dass die praktische Abschlussprüfung immer in dem Unterrichtsfach absolviert werden muss, in dem Sie zuletzt Unterricht hatten!
Ein Lehrerwechsel ist nach Veröffentlichung der Unterrichtszuteilung für das Semester bzw. im laufenden Semester nicht möglich!
Ein Lehrerwechsel ist in Ausnahmefällen möglich, das aber immer nur zum nächsten Semester. Geben Sie dazu im Rückmeldungsformular im Freitextfeld (im Abschnitt "Instrument und Genre") folgendes an:
- Grund für den Lehrerwechsel (bitte nachvollziehbar argumentieren!)
- Lehrerwunschalternativen (mehr als ein Wunsch!)
Wenn Sie zusätzlich möglichst ausschließen möchten, dass Sie einer ganz bestimmten LehrerIn zugeteilt werden, vermerken Sie dies bitte auch im Freitextfeld.
Die Entscheidung der LehrerInnenzuteilung liegt grundsätzlich beim Musikinstitut. Ihre LehrerInnen-Wünsche versuchen wir zu berücksichtigen, jedoch ist dies nicht immer umsetzbar. Sie können im Anmeldeformular im Abschnitt "Instrument & Genre" gerne im Freitextfeld einen LehrerInnen-Namen vermerken, so dass wir die Möglichkeit der Zuteilung prüfen können.
Der Instrumental-/Gesangsunterricht im BA Hauptfach Musik für das Hauptinstrument im Lehramt im ersten und zweiten Semester als Gruppenunterricht (zu zweit). Dies gilt für die kulturwissenschaftlichen BA-Studiengänge genauso wie für die Lehramtsstudiengänge. Aus Praktikabilitätsgründen teilen die Instrumental- und GesangslehrerInnen i.d.R. diesen 60-minütigen Gruppenunterricht auf, so dass jeder Studierende 30 Min. Einzelunterricht erhält. Die Entscheidung für die Aufteilung des 60 minütigen Gruppenunterrichts in zweimal 30 Min Einzelunterricht ist den LehrerInnen selbst überlassen.
Nein. Unterricht, den Sie ausseruniversitär nehmen, ist im Studienverlauf nicht anrechenbar. Das/die Instrumente in dem/denen Sie die Abschlussprüfung ablegen, müssen bei LehrerInnen des Musikinstituts belegt werden.
Sie werden im Drittfach "Gitarre Liedbegleitung" in der Gruppe unterrichtet, die Anmeldung erfolgt nicht mit der Rückmeldung, sondern im LSF: Sie finden diesen Gruppenunterricht als Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis und können sich dort anmelden.
Wenn Sie als Haupt- oder Nebeninstrument im Instrumentalfach Gitarre bereits eine praktische Prüfung abgelegt haben, können Sie für die 2 Semester "Gitarre Liedbegleitung" alternativ ein beliebiges anderes Instrument bzw. Gesang studieren (Anmeldung über das An-/Rückmeldeformular mit Vermerk im Freitextfel). Sie müssen jedoch die Abschlussprüfung in "Gitarre Liedbegleitung" ablegen (kontaktieren Sie dazu den Gitarrenlehrer, der das Drittfach unterrichtet, über das LSF).
Ja, Klavier ist in diesem Studiengang Pflichtinstrument. Im Lehramtsstudium (Polyvalenter-2-Fächer BA) werden Sie in einem Haupt- und in einem Nebeninstrument unterrichtet, wobei Sie Klavier entweder als Haupt- oder Nebeninstrument wählen und mindestens 4 Semester lang studieren müssen.
Egal, ob Sie bisher Musik weder im Hauptfach noch im Beifach studiert haben oder schon im Haupt- oder Nebenfach studiert haben, Sie melden sich zum WiSe für den Instrumental-/Gesangsunterricht an, Sie fangen - wie alle Studienanfänger - im ersten Semester an, d.h. Eine Anrechnung von bereits absolvierten Instrumental-/Gesangs-Semestern ist i.d.R. nicht möglich. Über Ausnahmefälle entscheiden die Studiengangsleiter.
Bei Fristversäumnis verfällt der Anspruch auf Instrumentalunterricht für das fragliche Semester.
Bei Fristversäumnis verfällt der Anspruch auf Instrumentalunterricht für das fragliche Semester. Damit ggf. dennoch die Regelstudienzeit eingehalten werden kann, kann eine Ersatzleistung (Übung oder Ensemblepraxis) erbracht werden. Wenn Sie keine Ersatzleistung erbringen wollen, können Sie sich im Semester darauf zur Fortsetzung Ihres Unterrichts wieder rückmelden (die Studienzeit verlängert sich dadurch um ein Semester). Die Ersatzleistungen werden auf dem Schein für den Instrumentalunterricht von einem der wissenschaftlichen Kollegen bei Vorlage in der praktischen Prüfung als Ersatzleistung anerkannt, aber von den jeweiligen Lehrenden abgezeichnet.
Die Abschlussprüfung in Ihrem Instrumental-/Gesangsfach können Sie um mehrere Semester vorziehen; der Anspruch auf Instrumental-/Gesangsunterricht bis zum Ende der Regelstudienzeit verfällt aber nach dem Bestehen der Abschlussprüfung.
Wenn die Instrumental-/GesangslehrerInnen, die am Musikinstitut beschäftigt sind, keine Unterrichtsplätze mehr frei haben, erhalten die StudienanfängerInnen im Fach Musik solange an der Musikschule unterricht, bis wieder Plätze am Musikinstitut frei sind. Eine Fortsetzung des Unterrichts an der Musikschule ist grundsätzlich nicht möglich.
Sie haben während Ihres BA-Studiums im Lehramt oder im Bereich Kulturwissenschaften das Hauptfach oder Beifach zu Musik gewechselt und möchten Studienzeit einsparen, indem Sie Unterrichtszeiten im Instrumental-/Gesangsunterricht (IGU) verdoppeln etc.? Das ist so nicht möglich: das "Einsparen" von IGU-Unterrichtssemestern, indem man in einem oder mehreren Semester "doppelt" Unterricht nimmt, ist nicht möglich. Sie können aber Unterrichtssemester einsparen und damit ihr Musikstudium abkürzen, indem Sie Ersatzleistungen erbringen. Ersatzleistungen sind alle Übungen im Bereich der musikalischen Praxis wie: Bands, Chöre, Bandleitung, Ensembleleitung, Bühne Frei!, Elektronische Musik im Studio etc. Die Ersatzleistungen werden auf dem Schein für den Instrumentalunterricht von einem der wissenschaftlichen Kollegen bei Vorlage in der praktischen Prüfung als Ersatzleistung anerkannt, aber von den jeweiligen Lehrenden abgezeichnet.