Neuregelung: Rückmeldung Instrumental/Gesangsunterricht sowie Modulabschlussprüfungen Klavier und Drittfach Gitarre im Lehramt

Montag, 04. Januar 2016 um 14:19 Uhr

Die neuen Regeln gelten ab SoSe 2016

Rückmeldung zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht:

- Die fristgerechte Rückmeldung ist verbindlich. Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester neu. Wer sich nicht fristgerecht rückmeldet, verliert den Anspruch auf Unterricht in dem Semester, für das die Rückmeldung hätte erfolgt sein müssen.

- Ein verlorenes Semester kann ausgeglichen werden, indem eine Ersatzleistung erbracht wird (zusätzliche Übung Instrumental- oder Ensemblepraxis, z.B. Chor) oder ein zusätzliches 7. Semester angehängt wird, nicht aber durch eine Verdoppelung der Unterrichtszeit in einem Semester davor.

- Hat sich ein Student oder eine Studentin in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit nicht bei der zugeteilten Lehrkraft gemeldet, um einen Termin zu vereinbaren, verfällt der Unterrichtsplatz. (Ausgleich durch Verlängerung oder Ersatzangebot, s.o.)

- Die auf dem Rückmeldebogen angegebene Wahl des Musikinstruments und der Lehrkraft sind verbindlich. Wer also Instrument bzw. Lehrkraft wechseln möchte, muss das bereits auf dem Rückmeldebogen vermerken.

- Die Rückmeldefrist wird verlängert und endet künftig immer am Ende der zweiten Woche nach Ende der Vorlesungszeit.

- Diese Regelungen gelten bereits für die Rückmeldung zum kommenden Sommersemester 2016.

- Ausgenommen von diesen Regelungen sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Rückmeldung im Erasmus- / Auslandssemester befinden.

 

Regelungen für die Modulabschlussprüfungen im Hauptfach Klavier, Lehramt (2-Fach-Bachelor Musik)

1. Modulabschluss nach dem 4. Unterrichtssemester:

- Die Prüfung umfasst 15 Minuten.

- Die Prüfungskommission besteht aus 2 Prüfenden.

- Die eigene Lehrkraft ist an der Prüfung in beratender Funktion beteiligt (nicht stimmberechtigt). Sie erläutert der Kommission die Lernentwicklung des Prüflings. Diese wird in der Notengebung mitberücksichtigt.

- Vorzubereiten sind:

            - Ein Lied, bei dem die Melodie mitgespielt wird, in 3 Tonarten (auswendig)

            - Ein Lied, zu dem gesungen wird.

            - Zusätzlich 3 Lieder, von denen in der Prüfung von der Kommission eines ausgewählt und gespielt wird.

            -Ein Stück aus der "Literatur" (keine Liedbegleitung) von ca. 7 min Dauer.

- Ensemblespiel bzw. Kammermusik ist bei dieser Prüfung nicht erforderlich (nur bei Prüfung nach 6. Semester, s.u.)

- Diese Regelungen gelten ab SoSe 2016.

 

2. Modulabschluss nach dem 6. Unterrichtssemester:

- Die Prüfung dauert 15 min.

- Die Prüfungskommission besteht aus 2 Prüfenden.

- Die eigene Lehrkraft ist an der Prüfung in beratender Funktion beteiligt (nicht stimmberechtigt). Sie erläutert der Kommission die Lernentwicklung des Prüflings. Diese wird in der Notengebung mitberücksichtigt.-ein Stück muss im Ensemble bzw. kammermusikalisch erfolgen.

- Es müssen Stücke aus mind. zwei unterschiedlichen Epochen / Stilrichtungen vorgespielt werden.

- Diese Regelungen gelten ab SoSe 2016.

 

Regelungen für die Abschlussprüfung im Nebenfach Klavier, Lehramt (2-Fach-Bachelor Musik)

- Die Prüfung findet am Ende des 4. Unterrichtssemesters statt. Sie umfasst 10 Minuten.

- Die Prüfungskommission besteht aus 2 Prüfenden.

- Die eigene Lehrkraft ist an der Prüfung in beratender Funktion beteiligt (nicht stimmberechtigt). Sie erläutert der Kommission die Lernentwicklung des Prüflings. Diese wird in der Notengebung mitberücksichtigt.

- Vorzubereiten sind:

            - Ein Lied, bei dem die Melodie mitgespielt wird, in 3 Tonarten (auswendig)

            - Ein Lied, zu dem gesungen wird.

            - Zusätzlich 3 Lieder, von denen in der Prüfung von der Kommission eines ausgewählt und gespielt wird.

            - Ein Stück aus der "Literatur" (keine Liedbegleitung) von ca. 3 min Dauer.

- Diese Regelungen gelten ab SoSe 2016.

 

Regelungen für den Abschluss im 3. Fach Gitarre, Lehramt (2-Fach-Bachelor)

- Die Prüfung dauert 10 min.

- Die Kommission besteht aus der Lehrkraft (mit Stimmrecht) und einer zusätzlichen Lehrkraft.

- Die Prüfung kann auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden. (Die Leistung der einzelnen zu Prüfenden muss nachvollziehbar sein.)

- Diese Regelungen gelten ab SoSe 2016.