Studentische Jobs an der Uni sind heiß begehrt. Sie ermöglichen erste Arbeitserfahrungen innerhalb des Feldes, in dem man einmal arbeiten wird, sie machen sich besser im Lebenslauf als ein Minijob in der Gastro das tut, sie sind flexibel und mit dem Unialltag gut vereinbar. Wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, beginnt diese in der Regel mit einer studentischen Stelle. Der akademische Betrieb würde ohne Studierende, die darin arbeiten, nicht funktionieren. An der Uni Hildesheim arbeiten 629 Hilfskräfte (Stand 12/23) in verschiedenen Bereichen, von den einzelnen Fakultäten über die Unibibliothek bis hin zur Verwaltung. In allen verdient man (ohne Bachelorabschluss) Mindestlohn — 12€ die Stunde. In der universitären Nahrungskette befinden sich studentisch Beschäftigte ganz unten. Eine Anfang letzten Jahres veröffentlichte Studie des Bremer Instituts für Arbeit und Wirtschaft ergab: Ihre Arbeitsbedingungen sind prekär, ihre Bezahlung schlecht. Die Initiative TvStud ist überzeug, dass ein Tarifvertrag, der Vertragslaufzeiten, Löhne, Ansprüche auf Urlaubstage und betriebliche Mitbestimmung verbindlich regelt, die Situation studentisch Beschäftigter verbessern würde. Um diesen Tarifvertrag zu erkämpfen haben TvStud-Gruppen in ganz Deutschland das Wintersemester 2023/24 zum Streiksemester erklärt. Dieser Text soll sie dabei begleiten — Von der Studie bis zum Streik.
Januar 2023, „Jung, akademisch, prekär“ — die Grundlage.
76% aller allein lebenden Studierenden sind armutsgefährdet, ergab eine Untersuchung des statistischen Bundesamt 2021. Mehr als zwei Drittel aller Studierenden müssen neben ihrem Studium arbeiten, viele darunter als studentische Hilfskräfte an der Uni — insgesamt circa 400.000. Die Studie „Jung, akademisch, prekär“ untersucht die Arbeitsverhältnisse von 11.000 studentisch Beschäftigten. „Die Arbeitsbedingungen grenzen an Ausbeutung“, fasst der Verdi-Vorstand die Ergebnisse zusammen. Ein Online-Kommentar fasst die Stimmung an den Unis mit „Friss oder stirb-Mentalität“ zusammen.
Die Löhne studentisch Beschäftigter sind kaum höher als der Mindestlohn (an der Uni Hildesheim: 12€ brutto die Stunde). Zur Erläuterung der geringen Entlohnung zitiert die Studie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, und Kunst: Die Entlohnung einer studentischen Beschäftigung sei nicht für die Sicherung des Lebensunterhalts gedacht, sondern lediglich „ein angemessen[er] Anreiz und eine hinreichende Anerkennung zur Mitarbeit an der Hochschule“. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg meint: Die Arbeit als studentische Hilfskraft sei nur eine von vielen Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Inwiefern das eine Rechtfertigung für schlechte Bezahlung ist bleibt völlig unklar. Diese Einschätzungen gehen an der Lebensrealität Studierender vorbei. Mit einem so geringen Lohn lässt sich das Leben in einer Unistadt kaum finanzieren.
Arbeitsverträge von studentisch Beschäftigten haben eine durchschnittliche Laufzeit von sechs Monaten. Dabei sind Kettenbefristungen die Regel. Trotz der kurzen Laufzeiten arbeiteten 60% der Befragten schon mindestens ein Jahr auf der selben Stelle, durchschnittlich schließen sie 4,6 Verträge in Folge ab. Die Phrase „mit Option auf Verlängerung“ findet sich auch regelmäßig in Hildesheimer Ausschreibungen. Das Problem daran: Ob letztlich verlängert wird ist lange Zeit unklar — und liegt allein in der Hand der*des Vorgesetzten. Eine Nichtverlängerung muss nicht begründet werden. Das kann Grund genug sein, bei eingeforderten Überstunden und anderen Ausnahmen nicht mit der Wimper zu zucken. Dazu kommt: 17% der Befragten arbeiten unbezahlt vor Vertragsbeginn und über das Vertragsende hinaus, 39% machen jeden Monat unbezahlte Überstunden. Der Personalrat der Uni Hildesheim berichtet, es kämen äußerst selten studentische Hilfskräfte mit Problemen am Arbeitsplatz zu ihnen. Aber wenn, dann ginge es um „Urlaubsregelungen, Krankheitstage, Arbeitszeiten und -inhalte oder in selten Fällen auch um Mutterschutz“.
Wer eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, ist angewiesen auf Förderung von Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Die sind in studentischen Anstellungsverhältnissen oft Chef*in und Lehrende gleichzeitig. Das bedeutet: Der Chef und die Person, die dich benotet, sind im Zweifelsfall die selbe Person. Es entsteht eine „in dieser Form einmalige Hierarchie“. Diese direkte, persönliche Abhängigkeit, von der man enorm profitieren kann, verstärkt die Machtasymmetrie, die ohnehin schon geprägt ist durch geringe Berufserfahrung, kurze Vertragslaufzeiten und geringen Möglichkeiten zur Mitbestimmung. Der Jenaer Professor für Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie Tilman Reitz vergleicht die „Abhängigkeitsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb mit einem Feudalsystem, an dessen Spitze Professor*innen wie Kleinfürst*innen stünden“.
März / April 2023, TvStud Hannover veranstaltet erste Aufbautreffen.
Organizing heißt: strukturierte Gespräche mit den Kolleg*innen führen, sie über die Lage und ihre Handlungsmöglichkeiten informieren, Überzeugungsarbeit leisten, und um Organizing geht es in diesen Wochen. Es ist der erste Schritt in Richtung Arbeitskampf. Es muss geklärt werden, wer was kann und wer welche Skills einbringen möchte, denn der Grad der gewerkschaftlichen Organisierung unter studentisch Angestellten ist gering. Damit die Anliegen studentisch Beschäftigter von den Gewerkschaften in die Tarifverhandlungen integriert werden, muss ihr Bereich „Bewegung zeigen“, aktiv werden.
Die Bewegung steht dabei in Tradition der Studierendenproteste seit den Achtzigern: In diesem Jahr wurde in Berlin der allererste Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte erkämpft. Die Zeiten „unbefristete[r] Verträge und 1000 Mark im Monat“ lagen lange zurück. Seitdem ist die Hochschulpolitik geprägt von Kürzungen und Sparmaßnahmen, befristeten Verträgen und Lohnkürzungen. In anderen Bundesländern scheiterten die Bestrebungen zum studentischen Tarifvertrag, der Berliner Wissenschaftssenator beklagte sich über eine „Arbeitnehmermentalität an Hochschulen“. Danach stand die Sache lange still, bis 2015 erste Schritte in Richtung bundesweite Organisierung der Studierenden folgten. Eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen Studierender wurde zugesagt und Anfang letzten Jahres in Form der oben erwähnten Studie veröffentlicht.
10.07.2023, Erstes Aktions- und Infotreffen.
Kurz gesagt geht es in der Sache darum: Ver.di und GEW verhandeln mit der TdL über den TvStud.
Ungefähr jedes zweite Wort in diesem Satz ist ein Akronym, und wer streiken will, muss sich einen Überblick über die involvierten Akteur*innen und ihre Anliegen machen — da muss also einiges erklärt werden: Ein Tarifvertrag ist eine kollektive Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Er sorgt dafür, dass für die Arbeit bestimmte Standards (Lohn, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Mitspracherecht) verbindlich gelten, die dann von Arbeitnehmer*innen eingefordert werden können. Für den Tarifvertrag verhandeln die Gewerkschaften, in diesem Fall die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Diensts.
Gestreikt wird, wenn den Forderungen der Gewerkschaften Nachdruck verliehen werden muss. Streik ist als Grundrecht in der Verfassung gesichert. Wenn es also einen offiziellen Streikaufruf seitens der Gewerkschaften gibt, dürfen alle streiken, die im betroffenen Bereich arbeiten. Das Arbeitsverhältnis ruht währenddessen. Das heißt: Die Teilnahme an einem Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden, es wird im Zeitraum des Streiks aber auch kein Lohn ausgezahlt. Gewerkschaftsmitglieder können für das ausfallende Gehalt allerdings bei den Gewerkschaften Streikgeld beantragen.
06.09.2023, Kundgebung vor dem niedersächsischen Finanzministerium.
Am 06.09. übergab die Ortsgruppe TvStud Hannover ihre Forderungen an den niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere. Sie fordern:
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Existenzsichernde Löhne. Während die Lebenshaltungskosten steigen, bleiben die Löhne gleich. Deshalb: 16,50€ im ersten Jahr der Beschäftigung, 17,50€ im zweiten, 18,50€ im dritten
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Das Ende der Kettenbefristungen, für bessere Planbarkeit: Eine 24-monatige Mindestlaufzeit für studentische Arbeitsverträge mit einem Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat
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Die Einhaltung von Mindeststandards, darunter 30 Tage Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschläge für Arbeit zu besonderen Zeiten
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Betriebliche Mitbestimmung auch für studentisch Beschäftigte im Personalrat
26.10.2023, Erste Verhandlungsrunde in Berlin.
Die Tarifkommissionen, die für die Gewerkschaften ins Rennen gehen, setzen sich zusammen aus Gewerkschafter*innen auf Bundesebene und studentisch Beschäftigten, die ihre eigene Lebens- und Arbeitsrealitäten in die Runde tragen. Ihnen gegenüber sitzen Vertreter*innen der Länder. Unter ihnen ist die Ausgangsposition Zehn zu Fünf: Zehn Länder haben sich längst für Verbesserungen für studentisch Beschäftigte ausgesprochen, Berlin hat längst einen TvStud, fünf sind dagegen — eigentlich nicht schlecht. Trotzdem kommt in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot zustande.
Die Forderungen an die TdL sind eingebettet in eine grundsätzliche Kritik am deutschen Wissenschaftsbetrieb. So sind Kettenbefristungen und prekäre Zukunftsperspektiven an deutschen Unis nicht nur für Studierende gängig, sondern auch für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen — bis zu 6 Jahre nach ihrer Promotion! Der Übeltäter heißt Wissenschaftszeitvertraggesetz, wird dieses Jahr 17 Jahre alt und seit längerem zum Beispiel durch die Initiative ichbinhanna kritisiert. Kulturelles und ökonomisches Kapital haben sich längst voneinander entkoppelt. Für die Arbeit im akademischen Mittelbau gilt: hoher Status, prekäre Realität. Der deutsche Hochschulbetrieb ist grundsätzlich chronisch unterfinanziert. Das geht natürlich auf Kosten der Arbeits- und Lernbedingungen.
02-03.11.2023, Zweite Verhandlungsrunde in Potsdam.
Sie stellen sich auch in der zweiten Runde auf schwierige Verhandlungen ein, sagt ein studentischer Vertreter zum Beginn der zweiten Verhandlungsrunde dem Deutschlandfunk. In der ersten Runde sei kein Angebot gemacht worden, die TdL stelle sich quer, obwohl die Mehrheit der Länder ja Verbesserungen zugesagt hat. Im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung heißt es: „Wir setzen uns für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte auf Landesbene ein. Wir wollen eine moderne und für die wissenschaftliche Arbeit angemessene Personalstruktur“. Davon ist heute wenig zu spüren. Finanzminister Heere sei von seinen Versprechen abgerückt, kritisiert Nina Bartnizek von TvStud Niedersachsen.
Die andere Seite des Verhandlungstisch sieht das anders. Sachsens Staatsminister für Finanzen Hartmut Vorjohann, sagt zum Beispiel: „BAföG und Eltern sollten das Studium finanzieren, nicht die Arbeit an einer Hochschule. Außerdem ist es doch auch eine Ehre, an einer Hochschule arbeiten zu dürfen“. Andreas Dressel (SPD Hamburg) argumentiert, dass ein Tarifvertrag nicht nötig sei, schließlich sei die Arbeit als studentische Hilfskraft nur ausbildungsbegleitend. Beide verkennen die Lage der Studierenden, die ihre Nebenjobs schließlich nicht zum Spaß machen.
Auch in der zweiten Verhandlungsrunde wurde kein Angebot vorgelegt. Was es jetzt braucht, so TvStud, ist Druck von der Straße. Das heißt: Es wird gestreikt!

20.11.2023, Bundesweiter Hochschul-Aktionstag.
„Heute ist kein Arbeitstag, heute ist: Streiktag!“, heißt es am 20. November in über 85 Städten in ganz Deutschland. Auch in Hannover läuft es eine Demonstration vom Landtag zum Unihauptgebäude. Ein Hochtransparent — „Heere, zeig Ehre!“ — erinnert den niedersächsischen Finanzminister an das Versprechen zum TvStud in seinem Koalitionsvertrag. Einige Demonstrant*innen tragen pinke TvStud-Warnwesten, einige gelbe von ver.di. Bunter Rauch steigt aus Bengalos in den Himmel. „Streik in der Uni Streik in der Fabrik — Das ist unsere Antwort auf eure Politik“, schallt es durch die Straßen. Verschiedene Redebeiträge prangern an, dass sich zu viel für Exzellenz-Labels und zu wenig für die Realität an der Uni interessiert wird, in der die Finanzierung gemeinsam mit der Lehre immer schlechter werde. Hilfskräfte erzählen von ihren Erfahrungen mit kurzen Laufzeiten, niedrigem Lohn und Überstunden um Überstunden, während ihre Generation von vielen als arbeitsfaul abgestempelt werde.
Solidaritätsbekundungen kommen aus allen Ecken: Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Dozent*innen weigern sich, unter dem Vorwand der begrenzten Budgets gegen studentische Beschäftigte ausgespielt zu werden. Streikende Mitarbeiter*innen einer Primark-Filiale unterstützen den studentischen Streik, während sie selbst heute den 96. Tag streiken. Viele ältere Gewerkschafter*innen laufen bei der Demo mit, außerdem solidarische Studierende. Eine Rednerin von Fridays for Future erzählt, sie wisse was es heißt, wenn politische Forderungen mit lächerlichen Argumenten hingehalten werden. Eine überraschende Solidarisierung kommt von Universitätspräsident Volker Epping, der unerwartet während der Kundgebung vor dem Uni-Hauptgebäude ans Mikro tritt. Er als Jurist kenne natürlich den Artikel neun und wünsche dementsprechend viel Erfolg. Das Ende seines Redebeitrages ist kaum verständlich — Es wird durch die Buh-Rufe der Streikenden unterbrochen. Epping steht in ihrem Anliegen auf der anderen Seite.
07/08.12.2023 Dritte Verhandlungsrunde in Potsdam.
In der dritten und letzten Verhandlungsrunde wird eine Einigung gefunden: Es ist kein Tarifvertrag, aber ab dem 01. April 2024 gilt eine schuldrechtliche Vereinbarung, die die Anstellung studentisch Beschäftigter regelt. Darin enthalten sind: eine Mindestlaufzeit von einem Jahr für neu abgeschlossene Arbeitsverträge, eine Erhöhung des Lohns erst auf 13,25€ (Sommersemester 2024), dann auf 13,89€ (Sommersemester 2025) und das Versprechen, die Verhandlungen um einen studentischen Tarifvertrag in der nächsten Tarifrunde wieder aufzunehmen. Eine schuldrechtliche Vereinbarung unterscheidet sich vom Tarifvertrag in erster Linie in ihrer Verbindlichkeit. Letzterer kann bei Verstößen am Arbeistplatz individuell eingeklagt werden, bei ersterer kann nur die Gewerkschaft auf Verstöße reagieren.
An der Uni Hildesheim wird laut Personalrat zur Zeit geprüft, was die schuldrechtliche Vereinbarung für die hier angestellten Studierenden bedeutet. Die neu eingeführte Mindestlaufzeit stelle die Universität vor eine Herausforderung, da kurze Arbeitsverträge, die teilweise an die Organisation von Veranstaltungen gebunden seien, in dieser Form nicht mehr möglich wären.
TvStud verbucht das Verhandlungsergebnis als Teilerfolg. Zwar habe die schuldrechtliche Vereinbarung nicht dieselbe normative Wirkung wie ein Tarifvertrag, sie ebne jedoch den Weg dahin. Erstmals gebe es einen Vertrag, der die Beschäftigungsverhältnisse bundesweit regelt. Das Verhandlungsergebnis verbessert die Grundlage zukünftiger Verhandlungen in jedem Fall — Und das nächste Streiksemester kommt bestimmt.
Ein Beitrag von: Paula Valk, veröffentlicht am 21.02.2024