Handreichungen, Eigenständigkeitserklärung, Rechtliches zu KI in der Lehre

Handreichung

Erarbeitet im Auftrag des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und studentische Belange von einer Arbeitsgruppe der Zentralen Kommission für Studium und Lehre.
Mitglieder der Arbeitsgruppe waren: Dr. Ulrike Bohle-Jurok, Dr. Angelika Obstoj und Dr. Sanne Ziethen.

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Kapazitäten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Technische Systeme nutzen KI, um ihre Umgebung zu erfassen, darauf zu reagieren und komplexe Probleme zur Erreichung spezifischer Ziele zu lösen. Dabei empfangen sie Daten, verarbeiten diese und passen ihr Verhalten an, indem sie aus den Ergebnissen ihrer Aktionen lernen und ihre Algorithmen fortlaufend optimieren. (Definition in Anlehnung an: Europäisches Parlament – Themen: Was ist künstliche Intelligenz und wie wird sie genutzt? - zuletzt aufgerufen am 10.04.2025)

Traditionelle KI-Systeme sind regelbasiert und für spezielle Aufgaben wie Datenanalyse, Mustererkennung und die Vorhersage von Entwicklungen konzipiert. Beispiele hierfür sind Expertensysteme in der Medizin und Finanzanalyse.

Anders verhält es sich bei generativer KI. Dieser Teilbereich der KI umfasst Systeme, die in der Lage sind, neue Inhalte zu erzeugen, z. B. Texte, Bilder, Programmcode etc. Generative KI sind sogenannte „Transformer-Modelle“ – eine Art neuronale Netzwerkarchitektur, die Eingaben transformiert oder ändert. Das System macht so „Erfahrungen“, die es in die Lösung der ihm gestellten Aufgaben einfließen lässt. Deshalb werden die Antworten eines generativen KI-Systems auf zwei wortidentische Anfragen nicht genau dieselben sein.

1. 
Lehrenden, die generative KI-Systeme in der Lehre einsetzen, wird empfohlen, mit ihren Studierenden über die konkreten Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile solcher Systeme zu sprechen.

2. 
Um generative KI-Systeme verantwortungsbewusst und erfolgreich einsetzen zu können, wird den Lehrenden und Studierenden sowie den Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung empfohlen, die von der Universität angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen dazu finden sich auf dieser Webseite.

3. 
Ein dringender Appell an alle, die generative KI-Systeme für Studium und Lehre nutzen: Wenn Sie solche Systeme einsetzen, tun Sie dies bitte im Bewusstsein, dass damit keine Garantie für die Qualität der generierten Inhalte und Texte oder anderer Darstellungsformen verbunden ist. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Übernahme jeglichen Outputs der von ihnen verwendeten generativen KI-Systeme und deren mögliche Konsequenzen.

4. 
Wenn Sie als Lehrende generative KI-Systeme in der Lehre einsetzen, sei es als Hilfsmittel oder als Lern- und Diskussionsgegenstand, besprechen Sie die didaktischen Szenarien mit Ihren Studierenden und erproben Sie sie.

5. 
Generative KI-Systeme werden auch für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen genutzt. Das kann im Rahmen einer KI-bezogenen Aufgabenstellung erfolgen oder im Rahmen einer Aufgabenstellung, für die der Einsatz von KI ausdrücklich erlaubt bzw. nicht verboten ist. Die Nutzung von generativen KI-Systemen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen kann aber auch missbräuchlich geschehen. Um eine missbräuchliche Nutzung möglichst auszuschließen, sollten Aufgaben für unbeaufsichtigte schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen, deren Erbringung mit KI-Unterstützung erfolgen kann, so gestellt werden, dass eine Bearbeitung ausschließlich durch generative KI-Systeme nicht möglich ist. Dies dient auch der Wahrung der Chancengleichheit sowie der Täuschungsprävention.

6. 
Wenn Sie im Rahmen der Aufgabenstellung für eine Studien- oder Prüfungsleistung den Einsatz von generativen KI-Systemen vorsehen oder erlauben, können Sie im Rahmen der Aufgabenstellung auch vorsehen, dass die Studierenden dokumentieren, welche KI-Systeme sie für welchen Zweck genutzt haben. Eine Vorlage für eine solche Dokumentation sowie eine Ausfüllhilfe finden Sie auf dieser Webseite.

7. 
Sofern in Lehrveranstaltungen oder Prüfungen generative KI-Systeme eingesetzt werden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit, indem Sie z. B. nur von der Universität zugelassene Software wie das UHiKI bzw. Chat AI der GWDG verwenden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Einsatz von generativen KI-Systemen in Studium und Lehre haben, wenden Sie sich bitte an: ki-lehre(at)uni-hildesheim.de.
Wenn Sie über Ihre Erfahrungen im Umgang mit generativen KI-Systemen berichten oder sich mit anderen Lehrenden oder Studierenden darüber austauschen möchten, werden Sie Mitglied im Space „Austausch zu Lehren & Lernen > KI an der UHi“.

Eigenständigkeitserklärungen

Für die Dokumentation der Nutzung von generativer KI in Prüfungen stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Eigenständigkeitserklärung über das selbstständige Verfassen studienbegleitender schriftlicher Prüfungen (PDF)
  • Eigenständigkeitserklärung über das selbstständige Verfassen der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit sowie Erklärung der Übereinstimmung aller zur Begutachtung eingereichten Exemplare (PDF)
  • Anlage zur Eigenständigkeitserklärung für Prüfungen: Dokumentation der Verwendung generativer KI-Systeme (PDF | Word
  • Ausfüllhilfe zur Anlage zur Eigenständigkeitserklärung für Prüfungen: Dokumentation der Verwendung generativer KI-Systeme (PDF)

Zur Nutzung dieser Dokumente gab es eine Infoveranstaltung (Aufzeichnung - im Intranet).