Handreichung der UHi zu KI in der Lehre

Erarbeitet im Auftrag des Vizepräsidenten für Studium, Lehre und studentische Belange von einer Arbeitsgruppe der Zentralen Kommission für Studium und Lehre.
Mitglieder der Arbeitsgruppe waren: Dr. Ulrike Bohle-Jurok, Dr. Angelika Obstoj und Dr. Sanne Ziethen.

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Kapazitäten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Technische Systeme nutzen KI, um ihre Umgebung zu erfassen, darauf zu reagieren und komplexe Probleme zur Erreichung spezifischer Ziele zu lösen. Dabei empfangen sie Daten, verarbeiten diese und passen ihr Verhalten an, indem sie aus den Ergebnissen ihrer Aktionen lernen und ihre Algorithmen fortlaufend optimieren. (Definition in Anlehnung an: Europäisches Parlament – Themen: Was ist künstliche Intelligenz und wie wird sie genutzt? - zuletzt aufgerufen am 10.04.2025)

Traditionelle KI-Systeme sind regelbasiert und für spezielle Aufgaben wie Datenanalyse, Mustererkennung und die Vorhersage von Entwicklungen konzipiert. Beispiele hierfür sind Expertensysteme in der Medizin und Finanzanalyse.

Anders verhält es sich bei generativer KI. Dieser Teilbereich der KI umfasst Systeme, die in der Lage sind, neue Inhalte zu erzeugen, z. B. Texte, Bilder, Programmcode etc. Generative KI sind sogenannte „Transformer-Modelle“ – eine Art neuronale Netzwerkarchitektur, die Eingaben transformiert oder ändert. Das System macht so „Erfahrungen“, die es in die Lösung der ihm gestellten Aufgaben einfließen lässt. Deshalb werden die Antworten eines generativen KI-Systems auf zwei wortidentische Anfragen nicht genau dieselben sein.

1. 
Lehrenden, die generative KI-Systeme in der Lehre einsetzen, wird empfohlen, mit ihren Studierenden über die konkreten Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile solcher Systeme zu sprechen.

2. 
Um generative KI-Systeme verantwortungsbewusst und erfolgreich einsetzen zu können, wird den Lehrenden und Studierenden sowie den Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung empfohlen, die von der Universität angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Informationen dazu finden sich auf dieser Webseite.

3. 
Ein dringender Appell an alle, die generative KI-Systeme für Studium und Lehre nutzen: Wenn Sie solche Systeme einsetzen, tun Sie dies bitte im Bewusstsein, dass damit keine Garantie für die Qualität der generierten Inhalte und Texte oder anderer Darstellungsformen verbunden ist. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Übernahme jeglichen Outputs der von ihnen verwendeten generativen KI-Systeme und deren mögliche Konsequenzen.

4. 
Wenn Sie als Lehrende generative KI-Systeme in der Lehre einsetzen, sei es als Hilfsmittel oder als Lern- und Diskussionsgegenstand, besprechen Sie die didaktischen Szenarien mit Ihren Studierenden und erproben Sie sie.

5. 
Generative KI-Systeme werden auch für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen genutzt. Das kann im Rahmen einer KI-bezogenen Aufgabenstellung erfolgen oder im Rahmen einer Aufgabenstellung, für die der Einsatz von KI ausdrücklich erlaubt bzw. nicht verboten ist. Die Nutzung von generativen KI-Systemen für die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen kann aber auch missbräuchlich geschehen. Um eine missbräuchliche Nutzung möglichst auszuschließen, sollten Aufgaben für unbeaufsichtigte schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen, deren Erbringung mit KI-Unterstützung erfolgen kann, so gestellt werden, dass eine Bearbeitung ausschließlich durch generative KI-Systeme nicht möglich ist. Dies dient auch der Wahrung der Chancengleichheit sowie der Täuschungsprävention.

6. 
Wenn Sie im Rahmen der Aufgabenstellung für eine Studien- oder Prüfungsleistung den Einsatz von generativen KI-Systemen vorsehen oder erlauben, können Sie im Rahmen der Aufgabenstellung auch vorsehen, dass die Studierenden dokumentieren, welche KI-Systeme sie für welchen Zweck genutzt haben. Eine Vorlage des Prüfungsamtes für eine solche Dokumentation (Eigenständigkeitserklärung) finden Sie auf dieser Webseite verlinkt.

7. 
Sofern in Lehrveranstaltungen oder Prüfungen generative KI-Systeme eingesetzt werden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit, indem Sie z. B. nur von der Universität zugelassene Software wie das UHiKI bzw. Chat AI der GWDG verwenden.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Einsatz von generativen KI-Systemen in Studium und Lehre haben, wenden Sie sich bitte an: ki-lehre(at)uni-hildesheim.de.
Wenn Sie über Ihre Erfahrungen im Umgang mit generativen KI-Systemen berichten oder sich mit anderen Lehrenden oder Studierenden darüber austauschen möchten, werden Sie Mitglied im Space „Austausch zu Lehren & Lernen > KI an der UHi“.

Handlungsempfehlungen des DLHN für Hochschullehrende zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Der Digitale Lehre Hub Niedersachsen (DLHN) hat für die nds. Hochschulen eine Vorlage für “Handlungsempfehlungen für Hochschullehrende zum Einsatz von KI” auf twillo veröffentlicht (=> PDF). 

Die Handlungsempfehlungen liefern wertvolle ergänzende Hinweise zu unserer eigenen Handreichung.

Die AG AI-Act & KI-Leitlinie der UHi erarbeitet derzeit uniweite Handlungsempfehlungen zum Umgang mit KI, in die unsere eigene “Handreichung der UHi zu KI in der Lehre” sowie die "Handlungempfehlungen für Hochschullehrende zum Einsatz von KI” des DLHN zusammengeführt werden. 

Eigenständigkeitserklärungen der UHi

Für die Dokumentation der Nutzung von generativer KI in Prüfungen stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Eigenständigkeitserklärung über das selbstständige Verfassen der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit (Link zum Prüfungsamt)
  • Eigenständigkeitserklärung über das selbstständige Verfassen unbeaufsichtigter schriftlicher Prüfungsleistungen (Link zum Prüfungsamt)
Zehn Kernbotschaften zum rechtskonformen KI-Einsatz an Hochschulen

Das HRK-Projekt KI-LOTSE hat einen Blogbeitrag zum rechtskonformen KI-Einsatz an Hochschulen veröffentlicht.

=> Zum Blogbeitrag

KI & Prüfungen

Die Materialsammlung des “Digitale Lehre Hub Niedersachsen” (Projekt der Hochschule.digital Niedersachsen) enthält Stellungnahmen zum rechtlichen Umgang mit KI in Prüfungen sowie zu KI-Detektoren sowie Praxishinweise zur Gestaltung von neuen Prüfungsformaten. => https://www.twillo.de/oer-suche/?search=%22DLHN%22&results=1 

In der Reihe KI.kompakt gab es den Vortrag "KI in schriftlichen Prüfungen" von Dr. Janine Horn vom 21.4.2026. Die Folien sind sehr zu empfehlen, um sich mit der Rechtslage vertraut zu machen. Unter dem folgenden Link findet man die Präsentation von Frau Dr. Horn:  Folien | Aufzeichnung.

KI-generierte Inhalte in der Lehre

Rechtshinweis der UHi zur Verwendung KI-generierter Inhalte in der Lehre

Sie dürfen KI-generierte Inhalte in Ihrer Lehre verwenden. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass die Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind und nicht die Rechte dritter Personen verletzen.

KI-generierte Inhalte sind nach dem deutschen Urheberrecht grundsätzlich gemeinfrei, d.h. frei von Urheberrechten und können erlaubnisfrei verwendet werden. Dies gilt sowohl für Texte als auch für Bilder, Infografiken usw. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Ausnahmen:

1. Reproduktion

Bei neueren KI-Systemen kann es durch den Anschluss an Wissensdatenbanken zu bewussten oder unbewussten Reproduktionen von Originalwerken kommen, z.B. wenn im Prompt auf vorbestehende Materialien verwiesen wird (weitere Informationen).

Hier verbleibt das Urheberrecht beim Originalurheber. Die Weiterverwendung ist zustimmungspflichtig bzw. ohne Zustimmung nur im Rahmen von § 60a UrhG oder Zitat § 51 UrhG zulässig.

2. Kreativität

Wenn Sie KI im Kreativprozess lediglich als Werkzeug (also nur unterstützend) eingesetzt haben, ist die eigentliche Leistung Ihnen zuzuschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie den KI-generierten Inhalt umfassend kreativ bearbeitet haben.

Hier liegt das Urheberrecht bei Ihnen. In beiden Fällen dürfen Sie die Inhalte in der Lehre verwenden – und sich selbst als Urheber*in angeben.

Zwar gibt es bei gemeinfreien KI-generierten Inhalten derzeit keine Pflicht zur Quellenangabe – im Rahmen guter wissenschaftlicher Praxis sollten mit KI erstellte Materialien aus Transparenzgründen dennoch immer als solche gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung könnte z.B. so erfolgen: „KI-generiert. Erstellt mit dem Programm XY. Prompt: XY. Bearbeitungen: XY“.

Stellen Sie zudem sicher, dass durch die KI-generierten Inhalte keine Rechte dritter Personen (z.B. Urheber-, Persönlichkeits-, Marken-, Patentrechte usw.) verletzt werden.

Die meisten KI-Programme kopieren nicht fremde Werke, sondern erstellen Muster anhand von Trainingsdaten, ähnlich wie das menschliche Gehirn. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, abgemahnt zu werden, nicht besonders hoch. Dennoch ist es wichtig, das generierte Ergebnis nicht unreflektiert zu übernehmen, sondern z.B. mit dem Programm haveibeentrained, einer Plagiatsoftware oder mithilfe von Suchmaschinen und ggf. Recherche im Markenregister usw. auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine rechtssichere Auskunft darüber, ob ein KI-Programm zur Erstellung verwendet wurde, können KI-Detektoren derzeit allerdings nicht geben (mehr dazu hier).

Lizenzhinweis: Der Text ist ein Auszug des Texts KI und OER von Yulia Loose, lizenziert unter CC BY 4.0 (gekürzt, angepasst und ergänzt)

Stand
20.06.2025

KI & OER

Bei twillo wurde jetzt eine Übersichtstabelle zu KI & OER veröffentlicht - mit Fokus auf Urheberschaft, Nachnutzbarkeit, Transparenz, Training/Modellentwicklung.

KI & Datenschutz

Das Land Niedersachsen hat in seiner Pressemitteilung Nr. 07/2026 mitgeteilt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen ab sofort praxisorientierte FAQ für den Einsatz von KI zur Verfügung stellt. Diese werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

In den KI-Delikatessen gab es am 10.11.2025 einen Vortrag von Prof. Dr. Thomas Mandl zu “Generative KI und Datenschutz” => Aufzeichnung.

KI & Urheberrecht

In der Reihe KI.kompakt gab es den Vortrag "Update Urheberrecht bei Ein- und Ausgaben in und aus KI-Chatbots" von Dr. Janine Horn vom 24.4.2026. Die Folien sind sehr zu empfehlen, um sich mit der Rechtslage vertraut zu machen. Unter dem folgenden Link findet man die Präsentation von Frau Dr. Horn:  Folien | Aufzeichnung.