Fremdsprachenassistenz mit dem PAD

Wer kann die Förderung erhalten?

Lehramts- und Sprachstudierende sowie KulturwissenschaftlerInnen, die Interesse daran haben an Schulen im Ausland im Deutschunterricht zu assistieren.

Was kann gefördert werden?

Ein Jahr Deutschunterricht an einer Schule in Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweiz, Frankreich, Spanien, Irland, Italien, Großbritannien, Russische Föderation; teilweise auch in den USA, Kanada (Anglophon und Québec), China, Australien und Neuseeland.

Neu! Für die USA läuft zur Zeit ein Pilotprojekt "Teaching German at US Schools". Informationen dazu finden Sie hier.

Hier finden Sie Erfahrungen von Fremdsprachenassistenzkräften (FSA), die von ihrem Auslandspraktikum an einer Schule oder Hochschule berichten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Die vorgegebene Anzahl von Semestern müssen erfolgreich an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland absolviert wurden sein (meist 4 Semester für die Programmteilnahme bei europäischen Staaten)
  • Studien- oder Schwerpunktfach muss die Landessprache des jeweiligen Ziellandes sein
  • Für Kanada, China und die USA ist die erste Staatsprüfung oder der BA-Abschluss vorzulegen, für Australien und Neuseeland der MA-Abschluss
  • Alter nicht über 29 Jahre (bei Bewerbungsabgabe)
Wie lange wird die Förderung gewährt?

Je nach Zielland umfasst das Austauschjahr 6-11 Monate und beginnt im September oder Oktober.
In Australien und Neuseeland dauert das Austauschjahr von Januar bis November bzw. von Februar bis Dezember, in China von Mitte August bis Mitte Juni.

Wie sind die Höhe und der Umfang der Förderung?

Die FremdsprachenassistentInnen erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der die notwendigen Lebenshaltungskosten deckt (ab ca. 640 €, je nach Land).

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Interne Deadlines bei Einreichung über das IO: 15. November für das kommende Schuljahr, für Bewerbungen in die USA gilt der 15. Oktober. Deadlines für das Einreichen über das Kultusministerium: 6. Januar bzw. 11. November (USA).

An wen kann sich bei Fragen gewandt werden?

Für Fragen steht die Campusbotschafterin Lea Frauenknecht (hildesheim@fsa-pad.de) gerne zur Verfügung. Ihren Steckbrief finden Sie hier.

Wie kann man sich bewerben?

Informationen zum Bewerbungsverfahren und das Bewerbungsformular erhalten Sie ab Juni jeden Jahres hier.

Die Unterlagen können über das IO (I 104) oder direkt beim Kultusministerium eingereicht werden (siehe Deadlines). Ausführliche Informationen zum Thema Fremdsprachenassistenz des PAD finden Sie in diesem Faltblatt.