Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen zwei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.
Studierende, die einen Platz an einer der Erasmus- Partnerhochschulen erhalten haben.
Auslandssemester an einer unserer europäischen Partnerhochschulen.
Die Dauer des Auslandsstudiums kann zwischen 3 und 9 Monaten je nach Studiengang und Partnerhochschule variieren. Sie bewerben sich aber grundsätzlich erst einmal für ein Semester, in der Regel zum Wintersemester und können dann, sofern die Partnerhochschule einverstanden ist, Ihren Aufenthalt dort verlängern.
Im Rahmen des ERASMUS+-Programms werden keine Studiengebühren erhoben, zusätzlich erhält man ein Stipendium, dessen Höhe vom Zielland abhängig ist. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Für das Projektjehr 2022 gelten folgende Fördersätze für die drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):
In der neuen Erasmus Programmgeneration ist es ein Ziel, Studierende mit "fewer opportunities" besonders zu unterstützen.
Studierende, die von ihren/m Kind*ern begleitet werden, die chronisch krank sind oder ene Behinderung haben, die "Erstakademiker*in oder erwerbstätig (Verdienst 450 € bis 850 € pro Monat) sind, haben die Möglichkeit, ein Top Up in Höhe von 250 € / Monat zu beantragen. Im Bewerbungsprozess findet eine entsprechende Abfrage statt.
Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich gern an Frau Puhrsch oder Frau Mühlhausen-Lotze wenden.
Zusätzlich kann auch Auslands-BAföG bei dem für das Gastland zuständigen Auslands-BAföG-Amt beantragt werden.
15. Januar für das darauffolgende Wintersemester
15. Juni für das darauffolgende Sommersemester
Achtung: Eine Bewerbung zum WS ist in aller Regel günstiger, da die Sommersemesterzeiten in vielen Ländern (vor allem Skandinavien und Frankreich) nicht unseren Zeiträumen entsprechen und bspw. schon im Januar beginnen.
Für das Sommersemester werden zudem nur noch die Plätze verteilt, die aus der Bewerbungsrunde fürs Wintersemester übrig geblieben sind, es stehen also deutlich weniger Plätze und nicht mehr in allen Partneruniversitäten zur Verfügung.
Die Bewerbung erfolgt online.
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt kompetenzbezogen. Das bedeutet, dass bei Äquivalenz der in einer Kurseineinheit (Modul/Teilmodul) im Ausland erworbenen Kompetenzen diese für das entsprechende Modul/Teilmodul des jeweiligen Studiengangs der UH angerechnet werden.
Dabei wird die Anzahl an Leistungspunkten vergeben, die für das Modul/Teilmodul an der Universität Hildesheim vorgesehen ist und zwar
unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte dafür im Curriculum der ausländischen Hochschule vorgesehen sind. Ist die Anzahl der Leistungspunkte, die an der ausländischen Hochschule für die Kurseinheit vorgesehen sind, deutlich höher als die des entsprechenden Moduls/Teilmoduls an der UH, so wird ein diesbezüglicher Hinweis ins Transcript of Records aufgenommen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vergleichbare Definition des Arbeitsaufwandes, der mit einem Leistungspunkt verbunden ist (25–30 Zeitstunden).
Hier finden Sie weitergehende Informationen zu Erasmus+.
Hier finden Sie die Erasmus+ Studierendencharta mit Rechten und Pflichten
Zudem bieten wir Informatiosnveranstaltungen zum Thema Auslandsaufenthalte und Erasmus+ an. Beachten Sie dazu unsere Aushänge und die Informationen auf unserer Homepage.