Auslandsaufenthalte können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Die BAföG-Auslandsförderung ist bei den entsprechenden Ämtern für Ausbildungsförderung zu beantragen. Die Länderliste finden Sie hier.

Eine gute Übersicht finden Sie hier.

Die Internationalisierung der Ausbildung wird auch im Ausbildungsförderungsrecht noch weiter gestärkt. Durch Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase, die insb. Studierende bislang zum Studienbeginn in Deutschland zwingt, sollen auch komplett im europäischen Ausland durchgeführte Ausbildungsgänge nach dem BAföG förderfähig werden. Deshalb gilt die alte Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung von mindestens 1 Studienjahr im Inland nicht mehr. (neu!)

Dies sind die wichtigen Punkte, welche Sie beachten sollten:

Die Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate, bzw. mindestens 3 Monate bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.

Zugleich werden nun auch Praktika außerhalb Europas gefördert werden.

Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

Die Anträge auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes sollten in jedem Fall spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (siehe oben) einzureichen, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderbeträge gewährleistet ist.

Weitere Informationen stehen im Flyer "Mit BAföG ins Ausland" oder im Internet.