DAAD-Kurzstipendien und Fahrtkostenzuschüsse

DAAD Kurzstipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) finanziert das Förderprogramm "Kurzstipendien für Praktika im Ausland" aus BMBF-Mitteln. Der DAAD setzt sich zum Ziel, im Rahmen des Kurzstipendienprogramms die Auslandsmobilität von Studierenden zu fördern.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich:
1. Eingeschriebene Studierende an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet. Diese sind

  • Deutsche Staatsbürger,
  • Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2. Abs. 2a und Abs. 3 BAföG sowie
  • Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren, und während dieser Zeit ins Ausland gehen wollen.


2. Deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Land außerhalb Deutschland und ihrem Studienland absolvieren möchten.

Gefördert werden:
  • Deutschen Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen)
  • Internationalen Organisationen (z. B. EU, UN, Weltbank etc.)
  • Deutschen Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT)
  • Goethe-Instituten
  • Deutschen Archäologischen Instituten
  • Instituten der Max Weber Stiftung
  • ausgewählten Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik (mehr Informationen dazu sind im Referat ST41 erhältlich!)
Förderdauer:

Mind. 40 Kalendertage, maximal 3 Monate

Förderhöhe:
  •  Eine einmalige Auszahlung eines Fahrtkostenzuschusses. Die Höhe der länderspezifischen Reisekostenpauschale für Ihr Zielland finden Sie hier.
  • Ein tagegenau berechnetes Teilstipendium. Die Höhe der Teilstipendien nach Ländern ist hier dargelegt.
Bewerbung:

Mit Ausnahme für ein Praktikum an deutschen Auslandsvertretungen ist der Antrag frühestens 60 und spätestens 32 Kalendertage vor dem Beginn des Praktikums einzureichen.

Es werden wirklich nur vollständige Bewerbungen bearbeitet!!!

Weitere Infos und Formulare auf der DAAD-Seite.

Fahrtkostenzuschüsse

Der DAAD finanziert aus BMBF-Mitteln Fahrtkostenzuschüsse für vermittelte Fachpraktika im außereuropäischen Ausland. Mit dieser Förderung verfolgt der DAAD das Ziel, die Auslandsmobilität von Studierenden an deutschen Hochschulen zu unterstützen.

Voraussetzungen

Bewerben können sich ausschließlich Praktikantinnen und Praktikanten, die über eine der folgenden Organisationen ein Auslandspraktikum durchführen:

  • IAESTE
    International Association for the Exchange of Students for Technical Experience
  • AIESEC
    Association Internationale des Etudiants en Sciences Economiques et Commerciales
  • ZAD
    Zahnmedizinischer Austauschdienst
Dauer

Mind. 29 Kalendertage bis 12 Monate

Bewerbungsunterlagen

Ein Antrag muss u.a. folgende Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Akzeptierungspapiere der jeweiligen Austauschorganisation
  • Sprachzeugnis ("Sprachzeugnis für deutsche Bewerber")
  • Bescheinigung des Fachbereichs/der Fakultät über die Anerkennung des Praktikums

Die ausführlichen Bewerbungsrichtlinien mit Angaben zu den einzureichenden Unterlagen sowie die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der DAAD-Homepage.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt mit einem einmaligen länderbezogenen Zuschuss zu den Reisekosten. Die Höhe für Ihr Zielland finden Sie unter: Übersicht Fahrtkostenzuschüsse

Bewerbungsverfahren und weitere Infos

Weitere Infos auf der DAAD-Seite.