Lektorenprogramm der Robert-Bosch-Stiftung in Osteuropa und China

Lektorenprogramm der Robert Bosch Stiftung

Wer kann die Förderung erhalten?
Das Sprachlektorenprogramm steht Absolventen der Studienfächer Deutsch als Fremdsprache, Germanistik, einer anderen Fremdsprachenphilologie bzw. auch Absolventen anderer geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachrichtungen offen. Das Fachlektorenprogramm richtet sich an Absolventen der Geistes- und Sozialwissenschaften, vorwiegend Politologie, Geschichte, Sozialpädagogik sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Sie müssen Deutsch auf muttersprachlichem Niveau sprechen und ein Interesse für Osteuropa bzw. China mitbringen. Der Hochschulabschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Was kann gefördert werden?
Ein bis zwei Jahre Deutschunterricht an Gasthochschulen in Osteuropa und China. Zusätzlich führen die Lektoren Projekte durch und prägen damit das Leben an der Gasthochschule mit. Neu hinzugekommen ist neben Lehre und Projektarbeit die wissenschaftliche Ausbildung "Bildungsmanagement an Hochschulen in Osteuropa und China", die in Kooperation mit Organization Studies hier an der Uni speziell für das Lektorenprogramm entwickelt wurde.

Welchen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Studienabschluss soll nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

  • Die deutsche Sprache muss Muttersprache sein oder souverän beherrscht werden.

  • Entscheidend ist ein starkes Interesse an Osteuropa und China, seinen Völkern, Kulturen und gesellschaftlichen Umbrüchen. Landeskenntnisse, Erfahrungen im Deutschunterricht für Ausländer bzw. ehrenamtliches Engagement sind von Vorteil.

Wie lange wird die Förderung gewährt?
Das Stipendium wird immer für die Dauer eines Studienjahrs (1. August bis 31. Juli) gewährt, welches auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden kann. 

Wie sind die Höhe und der Umfang der Förderung?
Stipendiaten der Robert Bosch Stiftung erhalten ein monatliches Stipendium von 1000 Euro (ggf. zuzüglich Zuschläge). Auch die Kosten für die Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung im Gastland sowie An- und Abreise werden von der  Stiftung übernommen. In begrenztem Umfang stehen Mittel für Sprachkurse und Lehrmaterial zur Verfügung. Ferner besteht die Möglichkeit, Projektarbeit der Lektoren inhaltlich und finanziell zu unterstützen.  

Wann ist Bewerbungsfrist?
Am 28. Februar.

Wie kann man sich bewerben?
Über das Bewerberportal unter www.boschlektoren.de.

Wo gibt es ausführlichere Informationen?
Im Internet unter www.boschlektoren.de