Die Mobilität mit Partnerländern (KA 171) bietet der Universität Hildesheim die Möglichkeit von akademischem Austausch und Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt.
Bosnien und Herzegovina:
Kosovo:
Universum International College
Montenegro:
Javna Ustanova Univerzitet Crne Gore Podgorica
Ukraine:
Ivan Franko National University of Lviv
Indien:
Dhirubhai Ambani Institute of Information and Communication Technology
Indian Institute of Technology (Banaras Hindu University)
Symbiosis International University
The Study Centre for Indian Literature in English and Translation (SCILET)/ The American College
Republik Korea:
Korea Institute of Science and Technology Information
Mexiko:
Universidad Autónoma del Estado de México
Kolumbien:
Chile:
Für die auf die dieser Seite aufgeführten Partnerhochschulen können Fördermittel über Erasmus+ in folgender Höhe beantragt werden; die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Förderung von Studierendenmobilität (SMS)
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität hinzu. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Förderung von Personalmobilitäten
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität hinzu. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Top Ups
Realkosten | Aufstockungsbetrag | |
Mobilitätsaktivität | Studierenden- und Personalmobilität | Studierendenmobilität |
Zielgruppe |
|
|
Zuschuss | max. 15.000 € / Semester und 30.000 € / Jahr |
|
Bosnien und Herzegovina:
Côte d’Ivoire:
Université Félix-Houphouët-Boigny Abidjan Cocody
Israel:
Levinsky College of Education in Tel Aviv
Kosovo:
Für die auf die dieser Seite aufgeführten Partnerhochschulen können Fördermittel über Erasmus+ in folgender Höhe beantragt werden; die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Förderung von Studierendenmobilität (SMS)
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität hinzu. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Förderung von Personalmobilitäten
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität hinzu. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Top Ups
Realkosten | Aufstockungsbetrag | |
Mobilitätsaktivität | Studierenden- und Personalmobilität | Studierendenmobilität |
Zielgruppe |
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Zuschuss | max. 15.000 € / Semester und 30.000 € / Jahr |
|
Brasilien:
Indien:
Rep. Korea:
Mexiko:
Russland:
Diese Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.