Finanzierung von Gruppenreisen ins Ausland/aus dem Ausland

Ziel der Förderung ist die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse, die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern und der Erwerb landeskundlicher Einblicke.

Wer/Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Gruppenreisen mit deutschen Studierenden ins Ausland, bzw. von ausländischen Studierenden an die Universität Hildesheim. Dabei werden besonders Maßnahmen gefördert, die einen Gegenbesuch vorsehen.

Achtung! Die Förderung kann nur für Studierende beantragt werden!

Wer kann sich bewerben?

Anträge können von Hildesheimer Dozent*innen gestellt werden, die mit Studierenden eine Gruppenreise ins Ausland planen, bzw. Besuch von einer Gruppe aus dem Ausland erwarten. 

Neue Regelungen:

  • Pro Antragsrunde darf pro Dozent*in nur ein Antrag gestellt werden.
  • Die Anzahl der Teilnehmer, für die Zuschüsse beantragt werden, ist auf maximal 20 Studierende begrenzt.
  • Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5

Die Anträge werden hinsichtlich der folgenden Kriterien begutachtet:

  • Begründung für die Reise
  • Angaben zum Seminarbezug
  • Angaben über Möglichkeiten der Anerkennung von Studienleistungen
  • detaillierte Beschreibung des Programmms der Reise sowie der geplanten Aktivitäten
  • Angaben über konkrete Ziele, die mit der Gruppenreise verfolgt werden, und über Themensetzunge

Das Studienvorhaben der Exkursion soll detailliert und nachvollziehbar dargestellt werden; der Bezug zum jeweiligen Studiengang soll deutlich zu erkennen sein. Deklarierte Kosten, die nicht zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gehören, sollen besonders erläutert werden.

Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?

Für die Bewerbung benötigen Sie

Die inhaltliche Beschreibung soll Angaben zur fachlichen Einbindung, eine Begründung für die Reise und Angaben über eventuelle Möglichkeiten der Vergabe von Leistungspunkten enthalten. Weiterhin sollte die Beschreibung den Ablauf der Reise sowie die geplanten Aktivitäten darstellen.

  • ggf. Einladung der Partnerhochschule/Institution bzw. Absichtserklärung der ausländischen Studierendengruppe
  • ggf. Kopie des Förderantrags bei anderen Institutionen
Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Dauer der Reise, der Anzahl der Teilnehmer, der inhaltlichen Beschreibung der Gruppenreise und der Haushaltslage ab. Beantragt werden können 50% der für die Studierenden entstehenden Kosten, 50% sollten die Studierenden selbst tragen.

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Senatskommission für Förderungsangelegenheiten.

Wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?

Anträge für die Förderung im 1. Kalenderhalbjahr können bis zum 15. Januar eines jede Jahres eingereicht werden.

Für die Förderung im 2. Kalenderhalbjahr ist die Frist für das Einreichen der Bewerbungsunterlagen der 15. Juni eines jeden Jahres.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können bei Kerstin Mühlhausen-Lotze eingereicht werden.

Ansprechpartner

Kerstin Mühlhausen-Lotze

Foto

Kontakt:

Telefon: +49 5121 883-92004
Fax: +49 5121 883-92005
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.N.2.50

Tätigkeitsbereiche:

  • International Office - Beratung deutscher Studierender (Outgoings) [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • International Office [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • Förderkommission (4:1:1:1) [Vertreterin Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]