Fulbright-Kommission: Doktorandenprogramm

In diesem Programm werden vier- bis sechsmonatige USA-Aufenthalte junger deutscher Nachwuchswissenschaftler/innen gefördert, die im Rahmen des Fulbright-Stipendiums ein Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchführen, das in direktem Zusammenhang mit einer bereits begonnenen akademischen Dissertation steht.

Stipendienleistungen

  • Das Stipendium deckt die Kosten der transatlantischen Hin- und Rückreise gemäß den Reiserichtlinien der Fulbright-Kommission.
  • Es trägt für die Dauer des bewilligten Stipendienaufenthalts mit der Zahlung einer monatlichen Pauschale von Euro 1.600 zur Finanzierung der Unterhaltskosten vor Ort bei. 
  • Eine einmalige Pauschale in Höhe von Euro 300 dient der Finanzierung von Nebenkosten.
  • Die Stipendiaten/Stipendiatinnen sind für die Dauer des USA-Stipendiums kranken- und unfallversichert.
  • Die Dokumente für die Beantragung des Fulbright J-1 Visums werden von den Fulbright-Partnern in den USA bereitgestellt, die Stipendiaten müssen sie daher nicht bei der U.S. Gasthochschule beantragen.
  • Die Beantragung des Fulbright J-1 Visums ist kostenfrei, das Visum ist für die Dauer des Stipendienzeitraums gültig.

Folgende Kosten deckt das Stipendium nicht ab:

  • Sogenannte „Affiliation Fees“ oder ähnliche Gebühren, die einige U.S.-Hochschulen für die Unterbringung ausländischer Gastwissenschaftler/innen in ihren Instituten, Fachbereichen und Laboren erheben;
  • Verwaltungsgebühren für die Nutzung der Hochschulservices (z.B. Library Fee, Lab Fee, Health Center Services Fee, Campus Fee);
  • Die Kosten, die für eine Hochschulkrankenversicherung anfallen, auf deren Abschluss die U.S.-Gasthochschule ggf. besteht;
  • Erhöhte Lebenshaltungskosten, die über die Stipendienrate von Euro 1.600/Monat hinausgehen.

Zielgruppe

Die Stipendien richten sich an junge Nachwuchswissenschaftler/innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung am Beginn ihrer Promotion stehen und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, das auf ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat zielt. Nach Abschluss des Stipendienaufenthalts führen sie die Promotion an ihrer Heimathochschule zu Ende. Mit Ausnahme der medizinischen Studienfächer steht die Förderung den Promovenden aller Fachbereiche offen.

Interessenten, die an Hochschulen im Ausland promovieren, können sich ebenfalls bewerben, in der Bewerbung sollte dann ein thematischer Bezug zur deutschen Forschungslandschaft nachgewiesen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit (Bewerber mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit können in diesem Programm nicht berücksichtigt werden) 

Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Hochschulabschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Master) abgelegt haben und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sein. Sie sollten größere Teile ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben.

Die Bewerber/innen haben:

  • Überzeugende akademische Qualifikationen (nachzuweisen durch das Zeugnis über den Hochschulabschluss und akademische Empfehlungsschreiben)
  • ein schlüssig begründetes, mit dem Dissertationsprojekt direkt verknüpftes und während des geplanten Fulbright-Stipendien-Aufenthalts (der maximal 6 Monate nicht überschreiten darf) durchführbares Forschungsvorhaben
  • Eine offizielle Einladung der vorgesehenen Gasteinrichtung in den USA für die Durchführung des Forschungsprojekts bereits selbst arrangiert.

Bewerbungsverfahren und -fristen

Für dieses Programm bestehen zwei getrennte Bewerbungsfristen:

Der 15. September eines Jahres für einen Aufenthaltsbeginn in den USA ab April im darauffolgenden Jahr;
Der 15. März eines Jahres für einen Aufenthaltsbeginn in den USA ab Oktober desselben Jahres.

Weitere Infos unter  https://www.fulbright.de/programs-for-germans/nachwuchswissenschaftler-innenund-hochschullehrer-innen/doktorandenprogramm