DAAD-Doktorandenstipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen. Es gibt Kurzstipendien (1-6 Monate) und Jahresstipendien.

Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Eine Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur für Doktoranden möglich, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen und die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit ist im Stipendienantrag besonders zu begründen.

Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres Stipendium gewährt. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.

Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Der DAAD vergibt auch Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. Nähere INformationen dazu finden Sie auf der Homepage des DAAD.

Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung durch den DAAD bewerben, da die Begabtenförderungswerke Auslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.

„Kollegiaten” der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. „Stipendiaten” der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthaltes ruht.



Auswahlkriterien
Wichtigste Auswahlkriterien sind die überzeugende akademische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber (dokumentiert durch Studienabschluss und Studienzeit) sowie die Qualität und Durchführbarkeit des Promotionsvorhabens.


Stipendienhöhe
- monatliches Stipendium (je nach Land)
- monatliche Pauschale von 102 Euro für Forschungs- und Kongresskosten
- ggf. anfallende Studiengebühren innerhalb eines gewissen Rahmens
- Reisekostenzuschuss und Versicherungen

Bewerbungsfristen
Siehe Homepage des DAAD

Weitere Infos
www2.daad.de/go/stipd50739759