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Finanzierung von Auslandsaufenthalten
Erasmus+ Dozierendenmobilität STA
Das Erasmus+ Programm fördert im Rahmen der Dozierendenmobilität Kurzlehraufenthalte, z.B. Vorlesungen im Rahmen von Seminaren oder Modulen, im europäischen Ausland. Durch internationale Lehrangebote profitieren sowohl die Dozent:innen als auch die Studierenden an beiden Partnerhochschulen.
Im Rahmen des Programmes kann ein Beitrag zur Finanzierung über die Erasmus+ Dozentenmobilität zu Lehrzwecken beantragt werden. Zielgruppe des Programmes sind:
• Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
• Dozent:innen ohne Dotierung
• Lehrbeauftragte mit Werksverträgen
• Emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
• Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
Informationen zu Erasmus+ Programmländern:
Partnerländer
Zusätzlich zu Mobilitäten mit Erasmus+ Programmländern existiert die Möglichkeit zum Austausch mit ausgewählten Partnerländern, welche zum Teil auch außerhalb Europas liegen. Individuelle Informationen hierzu erhalten Sie bei Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Förderung
Die finanzielle Förderung wird gemäß den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern berechnet. Es werden einheitliche Tagessätze bis zum 14. Tag des Aufenthaltes für drei Ländergruppen pauschal berechnet.
Zusätzlich können auch Mobilitäten mit einer Behinderung ab GdB 20 und/oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervor geht mit einer höheren Summe gefördert werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin.
Die maximale Förderung beträgt 5 Tage + 2 Reisetage.
Gruppe Länder Tagessatz*
1 Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 Euro
2 Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 Euro
3 Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 Euro
Partnerländer 180 Euro
Fahrtkostenpauschalen
Zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten werden Teilnehmer mit pauschalen Fahrtkosten unterstützt. Diese Fahrtkosten berechnen sich entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgang und Zielort der Mobilität und sind durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Die Fahrtkosten berechnen sich nach der Distanz.
Mehr Informationen zum Distanzrechner der EU
Grünes Reisen
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):
• Zug
• Fahrgemeinschaft
• Bus
• Fahrrad
• zu Fuß
Distanz Pauschale Fahrtkostenbeiträge Grünes Reisen
Zwischen 10 und 99 km 23 Euro -
Zwischen 100 und 499 km 180 Euro 210 Euro
Zwischen 500 und 1999 km 275 Euro 320 Euro
Zwischen 2000 und 2999 km 360 Euro 410 Euro
Zwischen 3000 und 3999 km 530 Euro 610 Euro
Zwischen 4000 und 7999 km 820 Euro -
8000 km und mehr 1500 Euro -
Antrag
Bitte stellen Sie bezüglich Ihrer gewünschten Mobilität spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Antritt als erstes eine formlose Voranfrage an die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin: Kerstin Mühlhausen-Lotze
Der Erasmus+ Hochschulkoordinator prüft die Mittelverfügbarkeit. Sind ausreichend Mittel vorhanden, stellen Sie wie folgend beschrieben Ihren offiziellen Antrag.
Prüfen Sie, ob mit der Gasthochschule ein Erasmus+ Abkommen für die entsprechende Fachrichtung besteht hier finden Sie eine Übersicht unserer bestehenden Kooperationen. Melden Sie sich anschließend bei der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin: Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Sollte das Abkommen bestehen und ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie ein Anmeldeformular, dass Sie bitte zusammen mit dem original unterschriebenen Dienstreiseantrag im International Office einreichen.
Anschließend erhalten Sie folgende Dokumente, die Sie bitte auch spätestens 4 Wochen vor Antritt der Reise vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das International Office zurückschicken.
o Grant Agreement
o Mobility Teaching Agreement (inklusive Unterschrift des Erasmus+ Hochschulkoordinators der Gasthochschule)
Die folgenden Unterlagen reichen Sie bitte spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität ein
• Letter of Confirmation, inklusive Unterschrift des Erasmus+ Hochschulkoordinators der Gasthochschule
• Füllen Sie spätestens 30 Tage nach Ende der Mobilität das EU-Survey per Onlineumfrage aus (der Link zur Umfrage wird per Mail zugesendet).
________________________________________
Kontakt
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Kerstin Mühlhausen-Lotze
☎ +49 5121 883 92004
erasmus(at)uni-hildesheim.de
Beratung: nach Vereinbarung, Raum HC.N.2.50
Erasmus+ Verwaltungsmobilität (STT)
Das europäische Austauschprogramm Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) ermöglicht die Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen und Einrichtungen.
Ziel des Aufenthaltes ist es, die persönliche und berufliche Weiterbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sowie den Austausch zwischen internationalen Kollegen und Kolleginnen, zu fördern.
Zielgruppe
Verwaltungsangestellte oder Mitarbeiter:innen der Universität
Weitere Voraussetzungen:
- dienstberechtigt
- vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt muss ein gültiges Arbeitsverhältnis mit Universität Hildesheim bestehen
- Kenntnisse der Arbeitssprache im Zielland
Informationen zu Erasmus+ Programmländern:
Weiterbildungsformate können sein:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
- Teilnahme an International Weeks an Partnerhochschulen
Partnerländer
Zusätzlich zu Mobilitäten mit Erasmus+ Programmländern existiert die Möglichkeit zum Austausch mit ausgewählten Partnerländern, welche zum Teil auch außerhalb Europas liegen. Individuelle Informationen hierzu erhalten Sie bei Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Förderung
Die finanzielle Förderung wird gemäß den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern berechnet. Es werden einheitliche Tagessätze bis zum 14. Tag des Aufenthaltes für drei Ländergruppen pauschal berechnet.
Zusätzlich können auch Mobilitäten mit einer Behinderung ab GdB 20 und/oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervor geht mit einer höheren Summe gefördert werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin.
Die maximale Förderung beträgt 5 Tage + 2 Reisetage.
Gruppe Länder Tagessatz*
1 Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 Euro
2 Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 Euro
3 Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 Euro
Partnerländer 180 Euro
Zusätzlich können auch Mobilitäten mit einer Behinderung ab GdB 20 und/oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf hervor geht mit einer höheren Summe gefördert werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Fahrtkostenpauschalen
Zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten werden Teilnehmer mit pauschalen Fahrtkosten unterstützt. Diese Fahrtkosten berechnen sich entsprechend der realen Entfernung zwischen Ausgang und Zielort der Mobilität und sind durch den Distanzrechner der EU ermittelbar. Die Fahrtkosten berechnen sich nach der Distanz.
Distanz Pauschale Fahrtkostenbeiträge Grünes Reisen
Zwischen 10 und 99 km 23 Euro -
Zwischen 100 und 499 km 180 Euro 210 Euro
Zwischen 500 und 1999 km 275 Euro 320 Euro
Zwischen 2000 und 2999 km 360 Euro 410 Euro
Zwischen 3000 und 3999 km 530 Euro 610 Euro
Zwischen 4000 und 7999 km 820 Euro -
8000 km und mehr 1500 Euro -
Mehr Informationen zum Distanzrechner der EU
Grünes Reisen
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):
- Zug
- Fahrgemeinschaft
- Bus
- Fahrrad
- zu Fuß
Antragstellung
Bitte stellen Sie bezüglich Ihrer gewünschten Mobilität spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Antritt als erstes eine formlose Voranfrage an die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin: Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Prüfen Sie, ob mit der Gasthochschule ein Erasmus+ Abkommen für die entsprechende Fachrichtung besteht hier finden Sie eine Übersicht unserer bestehenden Kooperationen. Melden Sie sich anschließend bei der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin: Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Sind ausreichend Mittel vorhanden sein und ein entsprechendes Abkommen bestehen, erhalten Sie ein Anmeldeformular, dass Sie bitte zusammen mit dem original unterschriebenen Dienstreiseantrag im International Office einreichen.
Anschließend erhalten Sie folgende Dokumente, die Sie bitte spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das International Office zurückschicken.
-
- Grant Agreement
- Mobility Staff Agreement (inklusive Unterschrift des Erasmus+ Hochschulkoordinators der Gasthochschule)
Die folgenden Unterlagen reichen Sie bitte spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität ein
- Letter of Confirmation, inklusive Unterschrift des Erasmus+ Hochschulkoordinators der Gasthochschule
- Füllen Sie spätestens 30 Tage nach Ende der Mobilität das EU-Survey per Onlineumfrage aus (der Link zur Umfrage wird per Mail zugesendet).
Kontakt
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Kerstin Mühlhausen-Lotze
☎ +49 5121 883 92004
erasmus(at)uni-hildesheim.de
Beratung nach Vereinbarung, Raum HC.N.2.50
Kooperationsanbahnung
Förderung neuer sowie bereits bestehender Kooperationen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen. Mehr Infos
Mit dem Programm Fact Finding Mission unterstützt der DAAD deutsche Hochschulen in ihren Bemühungen um Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Deutsche Fachdelegationen können mit finanzieller Hilfe des DAAD in potentielle Partnerländer reisen, um Möglichkeiten für eine Hochschulzusammenarbeit auszuloten. Durch Besuche an mehreren Hochschulen oder Ministerien soll der Bedarf der Partnerinstitutionen ermittelt und das Fundament für eine engere, vertraglich gebundene Zusammenarbeit auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene gelegt werden.
Welche Ziele hat das Programm?
Es soll die Zusammenarbeit deutscher Hochschulen mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gem. DAC-Liste) gefördert werden. Ziel ist eine längerfristig angelegte und vertraglich gebundenen Kooperation auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene.
Wer/Was wird gefördert?
Es werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschullehrer zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern gefördert. Gegenbesuche der ausländischen Partner sind möglich.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen (Projektverantwortliche) bzw. deren Fachbereiche oder Institute.
Bewerbung
spätestens 6 Wochen vor Beginn beim DAAD
Weitere Infos finden Sie hier
Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden Wissenschaftler gefördert, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen.
Im Gegensatz zu den in den traditionellen Förderungsmaßnahmen üblichen Individualbewerbungen werden hier Personen gefördert, die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert. Außerdem wird der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation starkes Gewicht beigemessen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die meisten Programme bereits im Mai oder Juni liegen.
Für folgende Länder gibt es Fördermöglichkeiten:
Argentinien, Brasilien, Bulgarien, VR China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Italien, Kanada, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA.
Im Rahmen der Erasmus+ Programmlinien ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Reisekostenzuschüsse in begrenztem Umfang zu beantragen. Diese Förderung möchte die Planung von Mobilitäten und Projekten unterstützen.
Projektvorbereitungsreisen für Mobilitätsprojekte mit Partnerländern
Welche Ziele werden verfolgt?
Um den Aufbau von Hochschulkooperationen in Partnerländern zu fördern, unterstützt die NA DAAD Reisen zu Kooperationspartnern in Partnerländern, mit denen eine Antragstellung bzw. eine Umsetzung von Mobilitätsprojekten geplant ist.
Mit der vorbereitenden Reise sollen konkrete Abstimmungen vor Ort erfolgen. Mit der Bewilligung der Reise ist die Erwartung einer Antragstellung im nächsten Aufruf in der Erasmus+ Förderlinie KA171 bzw. der Umsetzung von Mobilitäten im Rahmen der Förderlinie KA131 international verbunden.
Was wird gefördert?
Die NA DAAD fördert Reisen von Hochschulmitarbeitenden zur Vorbereitung eines Erasmus+ Mobilitätsprojekts in Partnerländer, mit Ausnahme der folgenden Länder:
Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat)
Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
Die Dauer der Vorbereitungsreise ist unabhängig von der Höhe des Zuschusses, sodass die Planung und Durchführung der Reise vollständig durch den Antragstellenden bestimmt werden kann. Die Reisen können von Januar bis November eines Jahres durchgeführt werden.
Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?
Die Beantragung der Fördermittel muss vor Antritt der Reise erfolgen. Die Bewilligung steht unter Mittelvorbehalt. Die Mittel werden nach der Reise als Pauschale an die antragstellende Hochschule ausgezahlt.
Der*die Reisende ist Mitarbeitender einer Hochschule, die ein Mobilitätsprojekt in den oben genannten Ländern aufbauen möchten. Die Reise kann auch von einem in die Antragstellung eingebundenen Mitarbeitenden der Hochschule (beispielsweise aus einem Fachbereich) angetreten werden.
Nach der Reise muss eine Confirmation der Gasthochschule und ein kurzer Reisebericht eingereicht werden. Der Reisebericht sollte Bezug nehmen auf die im Antrag formulierten Ziele für die Vorbereitungsreise sowie die Planung der weiteren Zusammenarbeit darstellen.
Der Antrag wird von der Erasmus+ Koordination im International Office gestellt.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:
Kerstin Mühlhausen-Lotze
Tätigkeitsbereiche:
- International Office - Beratung deutscher Studierender (Outgoings) [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
- International Office [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
- Förderkommission (4:1:1:1) [Vertreterin Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
Die Förderung von Projektvorbereitungsreisen ist im Rahmen der in Brüssel zentral verwalteten Erasmus+ Programmlinien sowie der Cooperation Partnerships möglich. Ziel ist es, die Planung des Projekts durch die direkte Kommunikation der Projektpartner zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Es können Anbahnungsreisen für einzelne Mitarbeitende aus deutschen Hochschulen gefördert werden. Da es sich bei den Vorbereitungsreisen um eine Anbahnung von europäischen bzw. in einigen Förderlinien internationalen Kooperationsprojekten handelt, ist eine innerdeutsche Förderung nicht möglich. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann für geplante Projekte folgender Erasmus+ Programmlinien beantragt werden:
- Erasmus Mundus Joint Master Degrees
- Erasmus Mundus Design Measures
- Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich (CBHE)
- Cooperation Partnerships
- Allianzen für Innovation
- Lehrkräfteakademien¹
- Jean Monnet-Netzwerke
- Zukunftsorientierte Projekte
Wer kann teilnehmen?
Das Angebot richtet sich an Hochschullehrende und deren Mitarbeitende, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.
Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.
Vorbereitungsreisen sind in Abhängigkeit der Erasmus+ Programmlinie in Programm- oder Partnerländer möglich:
Budget/Fördersumme
Bei der Fördersumme handelt es sich um jährlich festgelegte Länderpauschalen aus Mitteln des BMBF. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Reisepauschale ausgezahlt, deren Höhe vom Zielland abhängt. Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden. Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt. Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.
Zeitraum/Vertragsdauer/Förderdauer
Die Dauer der Vorbereitungsreise können Sie flexibel bestimmen, da Ihnen unabhängig davon eine festgelegte Länderpauschale bewilligt wird.
Zuschüsse für Vorbereitungsreisen können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden. Die Reisen können von Januar bis Mitte November stattfinden.
Antragstellung
Die Antragstellung ist laufend möglich, muss jedoch vor Reisebeginn durch die NA DAAD bewilligt werden. Für einen reibungslosen Ablauf, ist eine Antragstellung ein bis zwei Monate vor Reisebeginn zu empfehlen.
Weitere Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie hier.
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben - kommen Sie einfach auf uns zu.
Anna-Maria Pulm
Kontakt: (Beratung internationaler Vollzeitstudierender (Incomings))
Raum: HC.N.2.52Tätigkeitsbereiche:
- International Office - Beratung internationaler Vollzeitstudierender (Incomings) [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
- International Office [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland
Förderung neuer sowie bereits bestehender Kooperationen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.
Zum Aufbau neuer, auf Nachhaltigkeit angelegter Kontakte zu ausländischen Kolleginnen und Kollegen und Hochschulen bzw. zur Intensivierung bestehender Kontakte vergibt die Stiftung Universität Hildesheim seit dem Wintersemester 2013/14 jährlich Reisestipendien exklusiv an Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit soll zugleich deren Weiterqualifikation besonders befördert werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Die Stipendien gelten exklusiv für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hildesheim
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Auslandsaufenthalt muss oben genannten Zwecken dienen und darf nur in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Es muss eine Einladung durch eine Hochschule im Ausland vorliegen.
Dauer
4-8 Wochen
Welche Mittel stehen zur Verfügung?
Pro Fachbereich und Studienjahr kann ein Stipendium für Reisemittel in Höhe von bis zu 3.000 Euro vergeben werden.
Das Didrik-Pining-Fellowship dient insbesondere der Übernahme oder Bezuschussung von Reisekosten sowie Kosten der Unterbringung. Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Aufwendungen für Lebenshaltungskosten, Kommunikation und Auslandskrankenversicherung.
Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfrist
Das Didrik Pining Programm wird zurzeit überarbeitet. Sobald eine Bewerbung erneut möglich ist, erhalten Sie hier weitere Informationen.
Förderung von Wissenschaftler_innen, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen wollen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden Wissenschaftler gefördert, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen.
Im Gegensatz zu den in den traditionellen Förderungsmaßnahmen üblichen Individualbewerbungen werden hier Personen gefördert, die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert. Außerdem wird der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation starkes Gewicht beigemessen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die meisten Programme bereits im Mai oder Juni liegen.
Für folgende Länder gibt es Fördermöglichkeiten:
Argentinien, Brasilien, Bulgarien, VR China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Italien, Kanada, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA.
Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen. Es gibt Kurzstipendien (1-6 Monate) und Jahresstipendien.
Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Eine Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur für Doktoranden möglich, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen und die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit ist im Stipendienantrag besonders zu begründen.
Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres Stipendium gewährt. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.
Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Der DAAD vergibt auch Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. Nähere INformationen dazu finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung durch den DAAD bewerben, da die Begabtenförderungswerke Auslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
„Kollegiaten” der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. „Stipendiaten” der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthaltes ruht.
Auswahlkriterien
Wichtigste Auswahlkriterien sind die überzeugende akademische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber (dokumentiert durch Studienabschluss und Studienzeit) sowie die Qualität und Durchführbarkeit des Promotionsvorhabens.
Stipendienhöhe
- monatliches Stipendium (je nach Land)
- monatliche Pauschale von 102 Euro für Forschungs- und Kongresskosten
- ggf. anfallende Studiengebühren innerhalb eines gewissen Rahmens
- Reisekostenzuschuss und Versicherungen
Bewerbungsfristen
Siehe Homepage des DAAD
Weitere Infos
www2.daad.de/go/stipd50739759
Programmziel
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Ein Aufenthalt an mehreren Gastinstitutionen in einem Land ist ebenfalls möglich. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular an.
Dauer der Förderung
Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben
- Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen.
- Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren
- Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
- Sachkostenbeihilfe für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
- Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück.
- Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)
- Zuschuss zu Umzugskosten (auf Antrag im Anschluss an ein mindestens sechsmonatiges Stipendium), sofern die Kosten nicht von dritter Seite übernommen werden;
Hier finden Sie ausführliche Infos.
Forschungsaufenthalte von 6-24 Monaten für Postdocs und erfahrene Wissenschaftler_innen im Ausland. Mehr Infos
Mit den Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, langfristige Forschungsaufenthalte (6–24 Monate) im Ausland. Bewerben können sich Wissenschaftler aller Fachgebiete für alle Zielländer im Ausland.
Der wissenschaftliche Gastgeber muss ein von der Humboldt-Stiftung bereits geförderter Wissenschaftler im Ausland sein. Der Bewerber wählt sein Forschungsvorhaben und seinen Gastgeber im Ausland selbst und erstellt einen eigenständigen Forschungsplan. Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden. Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.
Förderdauer:
6-24 Monate (Postdoktoranden) bzw. 6-18 Monate (erfahrene Wissenschaftler)
Voraussetzungen:
Postdocs | erfahrene Wissenschaftler_innen |
---|---|
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|
Bewerbungszeitraum:
Jederzeit, für Postdoktoranden bis 4 Jahre nach der Promotion, für erfahrene Wissenschaftler_innen bis 12 Jahre nach der Promotion. Dauer des Entscheidungsverfahrens: 4-7 Monate
Stipendienhöhe:
monatliches Stipendium, Auslandszuschlag, Reisekostenpauschale, Familienleistungen, Unterstützung für Erziehungsleistungen.
Alles abhängig von Alter, Familienstand und Zielland (einen Stipendienrechner finden Sie auf der AvH-Webseite)
Die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) bietet Stipendien an für Wissenschaftler zur Durchführung von Forschungsaufenthalten in Japan. Mit diesem Programm bringt die japanische Regierung ihr besonderes Interesse zum Ausdruck, über die bereits bestehenden Förderungsprogramme des DAAD mit Japan hinaus deutschen Wissenschaftlern einen Gastaufenthalt in Japan zu ermöglichen.
1. Short-term Fellowship
2. Long-term Fellowship
1. Short-term Fellowship
Bewerbungsvoraussetzungen
Das Programm steht deutschen Wissenschaftlern an Hochschulen oder akademischen Forschungseinrichtungen aller Fachgebiete offen. Bewerbungen sind möglich von Professoren, bzw. Wissenschaftler mit ausreichender Berufserfahrung (Promotion muss mindestens 6 Jahre zurück liegen bzw. langjährige wissenschaftliche Tätigkeit wird vorausgesetzt).
Es wird erwartet, dass die deutschen Wissenschaftler Kontakte mit Fachkollegen ausgewählter japanischer Forschungsinstitute und Hochschulen aufnehmen und mit ihnen den vorgesehenen Gastaufenthalt inhaltlich und zeitlich absprechen. Dies muss durch eine entsprechende Bestätigung des einladenden japanischen Gastinstituts nachgewiesen werden.
Sehr gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt, Japanischkenntnisse sind von Vorteil, jedoch keine Bewerbungsvoraussetzung.
Laufzeit
2 Wochen - 2 Monate
Finanzielle Leistungen
- Die finanzielle Förderung erfolgt ausschließlich durch die japanische Seite
- Hin- und Rückflugticket
- tägliche Pauschale für Aufenthaltskosten: z.Zt. Yen 18.000,-
- Kranken- und Unfallversicherung
- Innerjapanische Reisekosten in Höhe von z.Zt. Yen 150.000
Änderungen durch die JSPS bleiben vorbehalten
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Das Antragsformular, ausführliche Informationen zum Programm sowie eine Auflistung der in Betracht kommenden japanischen Universitäten und Forschungsinstitute (Liste der JSPS) können Sie weiter unten direkt von dieser Seite herunterladen.
Kontakt
DAAD
Referat 424
Frau Janine Stamm
Kennedyallee 50
53175 Bonn
E-Mail: j.stamm(at)daad.de
Tel: 0228-882-503
Fax: 0228-882-9503
Die Nominierung der deutschen Wissenschaftler erfolgt durch den DAAD gegenüber der JSPS, die über eine Förderung der vorgesehenen Gastaufenthalte in Japan entscheidet.
Eine wiederholte Antragstellung im Zeitraum von drei Jahren ist nicht möglich.
2. Long-term Fellowship
Voraussetzung:
aus allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zu Japan unterhalten:
- Promovierte Wissenschaftler: Promotion muss am 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Nichtpromovierte Wissenschaftler in einer akademischen Stellung.
Dauer:
61 Tage bis 10 Monate
Bewerbung:
Der Gastgeber reicht die Bewerbung über sein Institut bei der JSPS Hauptverwaltung in Tokyo ein. Bewerbungsfrist im September. Homepage
3 Auswahlverfahren pro Jahr, Eingang der Bewerbungsunterlagen mindestens 4 Monate vor dem gewünschten Auswahltermin.
Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug für Japan
- monatliches Stipendium 369.000 Yen
- Zuschuss für Forschungsreisen in Japan 100.000 Yen
- Zuschuss zum Forschungsvorhaben 40.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung
Das DIJ fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs durch Vergabe von Doktorandenstipendien für die Dauer von drei bis max. zwölf Monaten.
Art der Förderung
Die Höhe des Stipendiums wird vom DIJ unter Berücksichtigung der von der DFG angewandten Stipendiensätze festgesetzt. Das Stipendium beträgt z. Zt. monatlich 2.400,- €. Die Flugkosten (Economy Spartarif) für die Hin- und Rückreise von Deutschland nach Japan (siehe Merkblatt für Stipendien) werden übernommen. Fahrtkosten innerhalb Japans können in der Regel nicht erstattet werden.
Hinweise zur Bewerbung
Die Ausschreibung für die Stipendien, die nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen enthält, wird jeweils im Herbst auf der Homepage des DIJ veröffentlicht. Die Stipendien beginnen üblicherweise im Frühjahr; ein anderer Termin kann aber individuell vereinbart werden.
Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich in erster Linie an Personen, die eine deutschsprachige Universität absolviert haben oder deutscher Nationalität sind. Bewerber(innen) müssen eine Dissertation auf einem Gebiet japanbezogener Forschung schreiben und nachweisen, dass ihr Promotionsvorhaben an ihrer Heimatuniversität anerkannt ist.
Art des Stipendiums
Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten
Jährlich vergeben die Partnervereine der GFPS e.V. Stipendien an deutsche Studierende und Doktorand_innen für einen Studien- oder Sprachkursaufenthalt in ihrem Land. Darüber hinaus haben deutsche Studierende die Möglichkeit sich für ein Praktikumsstipendium in Tschechien zu bewerben. Die Stipendien werden jeweils für ein Semester vergeben.
Gefördert werden Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren bzw. für ihre Dissertation ein entsprechendes Forschungsvorhaben durchführen möchten. Dabei ist es wichtig, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten sich am Lehrbetrieb der Hochschule beteiligen oder sich vor Ort im Rahmen eines Projektes engagieren.
Art der Förderung
Die Leistungen des Stipendiums umfassen die Gebühren für die Einschreibung in einen polnisch-/ tschechischsprachigen Studiengang, ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.300 polnischen Zloty, 7.000 tschechischen Kronen oder 550 Euro (Vorbehaltlich der Mittelzusage) sowie zur kostenlosen Teilnahme am semesterbegleitenden Seminarprogramm.
Hinweise zur Bewerbung
Die Bewerbungsfristen sind in einem jeden Jahr der 30. April für das darauf folgende Wintersemester und der 31. Oktober für das darauf folgende Sommersemester. Bewerbungen erfolgen online.
Voraussetzungen
- Im Falle der Studienstipendien sind Kenntnisse der polnischen/ tschechischen Sprache, die zur regulren Teilnahme am Studium in der Landessprache befähigen, unabdingbar.
- Interesse an Kultur und Gesellschaft Polens/ Tschechiens sowie gesellschaftliches Engagement
- Gute bis sehr gute Studienleistungen
- Immatrikulation an einer deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule
- deutsche Staatsangehörigkeit.
Art des Stipendiums
Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Sprachkurs
Infos unter www.gfps.org/stipendien/
Aufgabe des Deutschen Historischen Instituts in Warschau ist die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen und internationalen Kontext.
Art der Förderung
Stipendiensätze:
- Doktoranden 1.100 Euro
- Weiterqualifizierte Wissenschaftler 1.600 Euro
Hinweise zur Bewerbung
Die Anträge sind von den Bewerbern selbst bis zum 31. März bzw. 30. September für das nächstfolgende Halbjahr zu stellen und an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten.
Voraussetzungen
Forschungsarbeit zur Geschichte Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart im gesamteuropäischen Zusammenhang; Stipendien werden im Allgemeinen an Bewerber aus der Bundesrepublik Deutschland vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber aus anderen Ländern berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Stipendienvergabe ist in jedem Fall Kenntnis der polnischen Sprache.
Art des Stipendiums
Forschungsprojekte, Studium im Ausland
Weitere Infos unter www.dhi.waw.pl/de/forschung/stipendien.html
Das Deutsche Historische Institut Paris (DHIP) fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Geschichte. Es unterstützt Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen des DHIP (Promotionsstipendien) und vergibt Stipendien für Forschungsvorhaben, die aufgrund der Quellen- bzw. Literaturlage einen Aufenthalt in Frankreich und/oder Deutschland erfordern (Kurzzeitmobilitätsstipendien).
Kurzzeitmobilitätsstipendien für Doktoranden/innen und Post-Docs
Mobilitätsstipendien richten sich an Bewerberinnen und Bewerber aus der deutschen Wissenschaftslandschaft, die zu Themen forschen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms und der Aufgabenstellung des Instituts liegen.
Die Gewährung eines Mobilitätsstipendiums setzt einen erfolgreichen Studienabschluss und ein Gutachten des akademischen Lehrers oder eines/r ausgewiesenen Fachvertreters/in voraus. Das Gutachten muss unter anderem Auskunft geben über die Eignung des/der Bewerbers/in, die französischen Sprachkenntnisse und die Bereitschaft, die volle Arbeitskraft für das Dissertations- oder PostDoc-Forschungsvorhaben einzusetzen. Um beurteilen zu können, ob ein zügiger Fortgang der Arbeiten im Ausland erwartet werden kann, ist in dem Gutachten auch darzulegen, in welchem Umfang der/die Bewerber/in bereits mit den französischen Forschungseinrichtungen, die aufgesucht werden sollen, vertraut ist.
Promotionsstipendien im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen des DHIP
Das DHIP fördert im Rahmen seiner Forschungsschwerpunkte, eingebunden in Forschungsgrupppen, Promotionsvorhaben durch Langzeitstipendien bis hin zur Vollpromotion. Aufgrund des längeren Aufenthalts in Frankreich erfolgt die Abwicklung analog der französischen contrats doctoraux im Rahmen einer Kooperation mit der École des hautes études en sciences sociales (EHESS). Die Einschreibung an einer französischen Hochschule ist notwendig. Dabei kann das DHIP behilflich sein.
Art der Förderung
Mobilitätsstipendien werden für die Dauer von längstens 3 Monaten vergeben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Institutsleitung die Laufzeit verlängern.
Die Höhe der Mobilitätsstipendien beträgt derzeit 2.000 € für PostDoc-Stipendien und 1.500 € für Doktoranden.
Hinweise zur Bewerbung
Mobilitässtipendien werden auf Antrag bewilligt. Sie sind von den Bewerbern/innen selbst zu stellen und in einfacher Ausfertigung an die Institutsleitung spätestens zwei Monate vor Beginn des beabsichtigten Aufenthaltes zu richten.
Die Anträge müssen genaue Angaben enthalten
- über das Thema
- den Stand der Vorarbeiten
- das Arbeitsprogamm, insbesondere in Bezug auf den Arbeitsabschnitt, für den eine Unterstützung beantragt wird
- die Quellenlage, die den Aufenthalt im Ausland begründet
- das Antrittsdatum und die voraussichtliche Zeitdauer
- die finanzielle Lage (lfd. Einkommen, Zuwendungen oder Vermögen) des Antragstellers
- die eventuell bereits gewährten Stipendien von anderen Institutionen für das Dissertations- bzw. PostDoc-Forschungsvorhaben
Den Anträgen sind beizufügen
- ein Lebenslauf, aus dem die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, der Studiengang und die Studienzeit (Semester) ersichtlich werden
- eine Erklärung, dass für den beantragten Stipendienzeitraum kein weiteres Stipendium angenommen und kein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen wird
- eine Bescheinigung des Studienabschlusses bzw. eine Kopie der Promotionsurkunde
- das erwähnte Gutachten des akademischen Lehrers bzw. Betreuers
Voraussetzungen
Die Promotionsstipendien im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen werden entsprechend den Forschungsschwerpunkten des DHIP ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Auswahlkommission. Bewerbungen außerhalb der Ausschreibungen sind nicht möglich. Die wissenschaftliche Betreuung in Paris erfolgt durch den/die Leiter/in der Forschungsgruppe bzw. den/die zuständige/n Fachreferenten/in.
Förderhöhe und Rechtsstatus der Stipendiatinnen und Stipendiaten richten sich nach den französischen gesetzlichen Bestimmungen (contrat doctoral). Für die Zeit der Förderung besteht Sozialversicherungsschutz nach den Vorschriften des Gastlandes.
Art des Stipendiums
Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten
Diverse Instrumente des belgischen Fonds. Mehr Infos
Um Wissenschaftler bei der Durchführung und Publikation ihrer Arbeiten zu unterstützen sowie ihnen beim Knüpfen und pflegen von Kontaktnetzwerken mit anderen Wissenschaftlern zu helfen, stellt die F.R.S.-FNRS in Belgien eine große Bandbreite Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Im Westentlichen sind es 6 Instrumente:
- Die Finanzierung der Bildung und der Karriere von Wissenschaftlern
- Die Finanzierung von wissenschaftlichen Projekten (Inklusive Ausrüstung, Personal und Durchführung)
- Die Finanzierung der Organisation von Kongressen und wissenschaftlichen Treffen
- Die monetäre Unterstüzung zum Beiwohnen von wissenschaftlichen Kongressen außerhalb Belgiens
- Die Unterstützung zum Knüpfen von Kontakten mit wissenschaftlichen Netzwerken und Kontaktgruppen
- Die Finanzierung von wissenschaftlichen Publikationen (Periodische Publikationen oder Gesamtwerke)
Hinweise zur Bewerbung
Gefördert werden Arbeiten mit wissenschaftlichem Bezug. Die F.R.S.-FNRS stellt selber keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Förderungen erfolgen auf monetärer Basis.
Um mehr über die Finanzierung von internationalen Projekten und um mehr über Mobilitätszuschläge zu erfahren, siehe die Homepage.
Art des Stipendiums
Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Druckkostenzuschüsse, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten, Ideelle Förderung
The GHI awards short-term fellowships to German and American doctoral students as well as post-doctoral scholars in the fields of German history, the history of German-American relations, and the history of the role of Germany and the USA in international relations.
These fellowships are also available to German doctoral students and postdoctoral scholars/Habilitanden in the field of American history. The fellowships are usually granted for periods of one to six months but, depending on the funds available, can be extended by one or more months. The research projects must draw upon primary sources located in the United States.
Art der Förderung
The GHI will not provide funding for preliminary research, manuscript composition or the revision of manuscripts. It will give clear priority to those postdoc projects that are designed for the "second book". The monthly stipend is € 1,700 for doctoral students and € 3,000 for postdoctoral scholars from European institutions; students and scholars based at North American institutions will receive a stipend of $1,900 or $3,200 respectively. In addition, fellowship recipients based in Germany will receive reimbursement for their round-trip airfare to the U.S.
Hinweise zur Bewerbung
The next deadline for applications is October 1, 2014. Applications should include a cover letter, curriculum vitae, a copy of your last diploma, project description (no more than 3,000 words), research schedule for the fellowship period, and at least one letter of reference.
While applicants may write in either English or German, we recommend that they use the language in which they are most proficient.
They will be notified about the outcome approximately two months after the deadline. Please send applications electronically in PDF or Word format via e-mail to fellowships@ghi-dc.org.
In diesem Programm werden vier- bis sechsmonatige USA-Aufenthalte junger deutscher Nachwuchswissenschaftler/innen gefördert, die im Rahmen des Fulbright-Stipendiums ein Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchführen, das in direktem Zusammenhang mit einer bereits begonnenen akademischen Dissertation steht.
Stipendienleistungen
- Reisekostenpauschale in Höhe von 1.400 Euro.
- Es trägt für die Dauer des bewilligten Stipendienaufenthalts mit der Zahlung einer monatlichen Pauschale von Euro 1.700 zur Finanzierung der Unterhaltskosten vor Ort bei.
- Eine einmalige Pauschale in Höhe von Euro 300 dient der Finanzierung von Nebenkosten.
- Die Stipendiaten/Stipendiatinnen sind für die Dauer des USA-Stipendiums kranken- und unfallversichert.
- Die Dokumente für die Beantragung des Fulbright J-1 Visums werden von den Fulbright-Partnern in den USA bereitgestellt, die Stipendiaten müssen sie daher nicht bei der U.S. Gasthochschule beantragen.
- Die Beantragung des Fulbright J-1 Visums ist kostenfrei, das Visum ist für die Dauer des Stipendienzeitraums gültig.
Folgende Kosten deckt das Stipendium nicht ab:
- Sogenannte „Affiliation Fees“ oder ähnliche Gebühren, die einige U.S.-Hochschulen für die Unterbringung ausländischer Gastwissenschaftler/innen in ihren Instituten, Fachbereichen und Laboren erheben;
- Verwaltungsgebühren für die Nutzung der Hochschulservices (z.B. Library Fee, Lab Fee, Health Center Services Fee, Campus Fee);
- Die Kosten, die für eine Hochschulkrankenversicherung anfallen, auf deren Abschluss die U.S.-Gasthochschule ggf. besteht;
- Erhöhte Lebenshaltungskosten, die über die Stipendienrate von Euro 1.600/Monat hinausgehen.
Zielgruppe
Die Stipendien richten sich an junge Nachwuchswissenschaftler/innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung am Beginn ihrer Promotion stehen und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, das auf ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat zielt. Nach Abschluss des Stipendienaufenthalts führen sie die Promotion an ihrer Heimathochschule zu Ende. Mit Ausnahme der medizinischen Studienfächer steht die Förderung den Promovenden aller Fachbereiche offen.
Interessenten, die an Hochschulen im Ausland promovieren, können sich ebenfalls bewerben, in der Bewerbung sollte dann ein thematischer Bezug zur deutschen Forschungslandschaft nachgewiesen werden.
Bewerbungsvoraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit (Bewerber mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit können in diesem Programm nicht berücksichtigt werden)
Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Hochschulabschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Master) abgelegt haben und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sein. Sie sollten größere Teile ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben.
Die Bewerber/innen haben:
- Überzeugende akademische Qualifikationen (nachzuweisen durch das Zeugnis über den Hochschulabschluss und akademische Empfehlungsschreiben)
- ein schlüssig begründetes, mit dem Dissertationsprojekt direkt verknüpftes und während des geplanten Fulbright-Stipendien-Aufenthalts (der maximal 6 Monate nicht überschreiten darf) durchführbares Forschungsvorhaben
- Eine offizielle Einladung der vorgesehenen Gasteinrichtung in den USA für die Durchführung des Forschungsprojekts bereits selbst arrangiert.
Bewerbungsverfahren und -fristen
Im Doktorand:innenprogramm gelten zwei Bewerbungsfristen:
a) 1. Juni für einen Aufenthaltsbeginn in den USA zwischen dem 1. Januar und 30. Juni des folgenden Jahres
b) 1. November für einen Aufenthaltsbeginn in den USA zwischen dem 1. August und 31. Dezember des folgenden Jahres.
Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Promotionsstipendien für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftler(innen), die über kanadabezogene Themen arbeiten.
Art der Förderung
Das Stipendium ist gedacht als Unterstützung zu einem bis zu neunmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung in Kanada, wobei der Studienaufenthalt spätestens zwölf Monate nach Verleihung des Stipendiums auf der Jahrestagung der GKS in Grainau anzutreten ist.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. November. Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der Stiftung zu finden.
Voraussetzungen
Um die Promotionsstipendien der Stiftung für Kanada-Studien bewerben kann sich, wer durch überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen läßt und sich nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf die Promotion vorbereitet. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Bewerber(innen) sollten in der Regel die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.
Art des Stipendiums
Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten
Anliegen
Die Institute in London, New York und Jerusalem stehen für den Auftrag, die Geschichte und Kultur des deutschsprachigen Judentums aufzuarbeiten. Mit dem Leo Baeck Fellowship Programm kommt dieser Auftrag in Form einer gezielten Nachwuchsförderung zurück nach Deutschland. Ein besonderes Anliegen ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Feld der deutsch-jüdischen Geschichte.
Art der Förderung
Monatliches Promotionsstipendium.
Regelmäßige Tagungen sowie ein gemeinsames Intranet fördern den Austausch der Fellows untereinander. Zusätzlich können Forschungsaufenthalte der Stipendiaten im Ausland mit Reisekostenzuschüssen und Monatszuschlägen unterstützt werden. Studiengebühren werden nicht übernommen.
Hinweise zur Bewerbung
Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und dem Leo Baeck Fellowship Programm finden Sie hier
Voraussetzungen
- deutlich überdurchschnittlicher Hochschulabschluss
- Ausstellungsdatum des letzten Hochschulabschlusses darf nicht länger als ca. drei jahre zurückliegen
- Zulassung zur Promotion
- Promotionsprojekt im Bereich der Geschichte und Kultur des deutschsprachigen Judentums
- Eine parallele Bewerbung um ein reguläres Promotionsstipendium der Studienstiftung ist nicht möglich
Art des Stipendiums
Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
Zielregionen
Deutschland, Sonstige (Asien), Frankreich, Großbritannien / Irland, Italien, Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich, Skandinavien, GUS, Sonstige (Europa), USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Israel, Naher Osten, China, Japan, Mittel- und Südamerika, Afrika, Sonstige (International)
Weitere Infos unter www.studienstiftung.de/leo-baeck/
Reisebeihilfen an international orientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und-wissenschaftler. Mehr Infos
Die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) bietet verschiedene Stipendientypen an:
1. JSPS Summer Program
Kurzstipendien für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für circa zwei Monate in allen Fachrichtungen zur Durchführung von Forschungsaufenthalten an staatlichen japanischen Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten an. Bestandteil dieses Programms ist ein einwöchiger intensiver Einführungskurs in die japanische Sprach-, Kultur- und Wissenschaftspolitik. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internet-Seite.
2. JSPS Pre-/Postdoctoral Fellowship (short-term)
Voraussetzungen:
Doktoranden (Abschluss der Promotion innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Förderbeginn) und Postdoktoranden aus USA, Kanada, allen EU-Mitgliedsländern, sowie Schweiz und Norwegen.
Die Promotion darf zum 01. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Dauer:
1 bis 12 Monate
Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug Japan
- monatliches Stipendium: Postdoc 362.000 Yen, Predoc 200.000 Yen
- settling-in allowance 200.000 Yen (wenn Aufenthalt 4 Monate und länger)
- Forschungsmittel monatlich 81.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung
Weitere Infos und Bewerbungsverfahren
3. JSPS Postdoctoral Fellowship (standard)
Voraussetzungen:
Promovierte junge Nachwuchswissenschaftler aus allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zu Japan unterhalten. Die Promotion darf zum 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Dauer:
12 bis 24 Monate. Der Japanaufenthalt kann zwischen dem 01. Dezember und 31. März nicht angetreten werden.
Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug Japan
- monatliches Stipendium in Höhe von 362.000 Yen
- settling-in allowance 200.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung
- Zuschuss für Sprachkurs
Kongresse und Vortragsreisen
Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler/innen an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler/innen von Bedeutung sind.
Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten:
Kongressreisen ins Ausland
Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.
Förderumfang: die jeweils gültige DAAD-Reisekostenpauschale, Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung
Maximale Förderungsdauer: acht Kongresstage.
Deadline: Anträge müssen spätestens vier Monate vor dem 1. Kongresstag beim DAAD eingehen.
Vortragsreisen ins Ausland
Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftler/innen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.
Förderumfang: die jeweils gültige DAAD-Reisekostenpauschale
Deadline: Anträge müssen spätestens einen Monat vor Reisebeginn beim DAAD eingehen.
Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschaftler/innen und Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie deutsche Stipendiaten (ab Promovendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten können.
ACHTUNG, neue Regelung: In den ersten 5 Jahren nach der Promotion ist eine Förderung alle 12 Monate möglich, danach nur alle 24 Monate! Die Chancen, eine Förderung zu erhalten, stehen laut DAAD etwa bei 50%.