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Vertretung der Schwerbehinderten
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen aller an der Universität Hildesheim Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung. Wir stehen ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die in Zusammenhang mit der Arbeit an der Universität bei Schwerbehinderung auftreten.
Zudem vertreten wir die Interessen dieses Personenkreises in Auswahlverfahren, bei denen sich Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (sofern sie dies angeben) bewerben.
Sie erreichen uns am besten per email unter schwerbehindertenvertretung(at)uni-hildesheim.de oder telefonisch unter 90222.
Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten finden hier eine Übersicht aller Einrichtungen an der Universität, die helfen können.
Schwerbehindertenvertreterin
Julia Stiller-Stuve
Kontakt:
Telefon: 083340772E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.D.4.05
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/fb4/institute/biologie/abteilung-chemie/das-team/julia-stiller-stuve/ Homepage
1. Stellvertreterin
Anna Beer
Kontakt:
Telefon: 05121 883-93074E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.B.1.17
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/forschungsdatenmanagement/ Homepage
2. Stellvertreterin
Dr. Ceren Kasim-Intizamoglu
Kontakt:
Telefon: 05121 883 12782E-Mail Kontaktformular
Raum: BC.LN.3.11 Neubau Bühler-Campus
Sprechzeit: 10. September 11:00 - 11:30, online/telefonisch: https://meet.gwdg.de/b/cer-zdq-xsi-2e1
Homepage: https://meet.gwdg.de/b/cer-zdq-xsi-2e1 Homepage
3. Stellvertreterin
Christine Krummacker
Kontakt: (Sachgebiet Mittelbewirtschaftung)
Telefon: +49 5121 883 91239Fax: +49 5121 883 91201
E-Mail Kontaktformular
Raum: BA.4.03 - Bahnhofsallee - Außenstelle
Kontakt: (Schwerbehindertenvertretung - Stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte)
Telefon: +49 5121 883 90222E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.E.1.19
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/organe-und-gremien/vertretungen-der-mitarbeiter-innen/schwerbehindertenvertretung-1/team/ Homepage
Aufgaben der SBV
Hier eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben jeder SBV.
Rechte schwerbehinderter Beschäftigter
Wenn Sie eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Sie Anspruch auf einige besondere Rechte, die Nachteile zumindest teilweise ausgleichen sollen. Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter sind im Wesentlichen in § 164 und folgende des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ beschrieben. Ein besonderer Kündigungsschutz ist in § 168 - §173 SGB IX verankert.
Eine mögliche Reduzierung der Lehrverpflichtung regelt die niedersächsische Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LVVO) in § 7 (4).
Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Nur wer eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung hat, hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche und einige besondere Rechte. Wir möchten daher Beschäftigte der Uni Hildesheim, die eine Schwerbehinderung nicht amtlich gemacht haben oder diese nicht angezeigt haben, dazu ermuntern, dies offiziell zu tun. Die Universität kann dadurch außerdem ihre Quote an Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung erhöhen, wozu sie gesetzlich angehalten ist.
Weitere Infos rund um Schwerbehinderung
Für umfangreiche Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenvertretung verweisen wir auf die Seiten von KomSem, insbesondere auf die Themensammlung unter „A-Z“.
Links
Hier einige Links zu wichtigen Fragen. Wer weitere Infos sucht, könnte in der großen Sammlung der SBV der Ostfalia-Hochschule fündig werden.
Es gibt außerdem nicht nur uns, sondern auch Beauftragte auf Bundes- und Landesebene:
Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Niedersachsen)
Wichtigster Ansprechpartner für die Gewährung finanzieller Hilfen und die bedarfsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen ist für uns das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt.
Der Integrationsfachdienst (IFD) nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe. Auch der IFD ist Teil des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Für praktische Hilfen bei der Rückkehr in den Beruf nach langen Arbeitspausen, bedingt durch Unfälle und Erkrankungen, sind für uns die Berufsförderungswerke im Norden (NDS und Bremen) erster Ansprechpartner. Sie unterstützen einen Rehabilitationsprozess insbesondere durch Umschulungen und weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).