Nachhaltige Beschaffung

Durch ihre Auszeichnung als Fairtrade-University ist die Universität Hildesheim bereits seit 2020 für Nachhaltigkeit in der Beschaffung sensibilisiert. Über die Steuerungsgruppe Fairtrade-University entstand die Idee, eine nachhaltige Beschaffungsrichtlinie zu entwickeln. Die neue Beschaffungsrichtlinie der Universität Hildesheim (BRL-UHi) wurde am 21.01.2025 vom Präsidium beschlossen und bindet Nachhaltigkeitskriterien systematisch in den Beschaffungsprozess ein:

  • Die Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) soll berücksichtigt werden
  • Zum Erzielen günstiger Konditionen gehören Aspekte der Nachhaltigkeit (siehe BRL-UHi Punkt 1)
  • Bei Direktvergaben (Auftragswert in Höhe von 1.000 € netto) sollen neben dem Preis auch ökologisch und sozial nachhaltige Auswahlkriterien angemessen gewertet werden (siehe BRL-UHi Punkt 4.1)
  • Bei der Bedarfsermittlung und Leistungsbestimmung sollen umweltbezogene und soziale Aspekte in die Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen (Vertragsunterlagen) einbezogen werden. Bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen sollen ebenfalls solche Unternehmen ausgewählt werden, welche vorrangig Produkte anbieten, die ökologisch und sozial nachhaltig sind (siehe BRL-UHi Punkt 4)

Ergänzend hat das Green Office eine Handreichung zur Nachhaltigen Beschaffung für Direktkäufe (Direktvergaben (§ 14 UVgO) bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € netto) erarbeitet, die laufend aktualisiert wird.

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Beschaffungsrichtlinie Universität Hildesheim (BRL-UHi) vom 21.01.2025

Handreichung nachhaltige Beschaffung (Intranet)

Weiterführende Informationen

Entstehung der neue Beschaffungsrichtlinie - Nachhaltigkeit gemeinsam gestalten

Von Beginn an wurden zentrale Akteure wie die Beschaffungsstelle, das Finanzdezernat und das Justiziariat aktiv eingebunden, um eine praxisnahe und umsetzbare Richtlinie zu gestalten. Koordiniert wurde der Prozess vom Green Office der Universität Hildesheim. Unterstützung kam auch von externen Partnern, etwa im Rahmen eines Pilotprojekts mit Fairtrade Deutschland. Dazu gehörte auch die Beratung durch einen Vergabejuristen, der die Erstellung der Beschaffungsrichtlinie begleitete und prüfte. Regelmäßige Rücksprachen und Treffen auf Arbeitsebene stellten sicher, dass die Interessen und Anforderungen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Durch diesen umfassenden Austausch konnte die Richtlinie nicht nur inhaltlich fundiert, sondern auch institutionell breit akzeptiert entwickelt werden.

Die Richtlinie selbst bietet einen allgemeinen Rahmen, der Nachhaltigkeitskriterien für unterschiedliche Bereiche empfiehlt, während konkrete Maßnahmen in den jeweiligen Beschaffungsprojekten weiterentwickelt werden. Dieser integrative und flexible Ansatz trug wesentlich dazu bei, eine zukunftsfähige Grundlage für nachhaltigere Beschaffung zu schaffen.

„Die Arbeit an einer nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie hat uns gezeigt, dass ökologische und sozial-faire Beschaffung vielen Kolleg*innen bereits ein wichtiges Anliegen ist. Dieses Ziel wollen wir in Zukunft gemeinsam verfolgen.“ Katalin Kuse, Referentin für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

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