Klimaschutzmanagement
Um an der Universität Hildesheim eine nachhaltige Mobilitätsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen, schuf die Stabsstelle Hochschulentwicklung (Bereich Green Office) in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Bau und Gebäudemanagement im Mai 2021 eine Projektstelle für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes zur klimafreundlichen Mobilität. Im Rahmen der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums konnte für zunächst zwei Jahre eine Klimaschutzmanagerin an der Universität Hildesheim eingestellt werden. Im Mai 2023 startete die Umsetzungsphase. Das Projekt wird unter dem Titel „Klimaschutzmanagement an der Universität Hildesheim: Fokus klimafreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement“ für weitere zwei Jahre durch die NKI gefördert.
Das Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität wurde im Februar 2023 vom Senat der Universität Hildesheim einstimmig verabschiedet. Es weist Potentiale zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen im Bereich der betrieblichen Mobilität aus und legt konkrete, realistische und gleichzeitig ambitionierte Maßnahmen fest, um den durch die Universität Hildesheim verursachten klimaschädlichen Verkehr zu verringern. Das Konzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Aktivitäten in folgenden Handlungsfeldern:
- An- und Abreise von Studierenden und Beschäftigten
- Wege zwischen den Standorten der Universität
- Dienstreisen und Exkursionen
- Fuhrpark
Ziel ist es, den An- und Abreiseverkehr mit dem Pkw zu reduzieren und die Fahrradkultur an der Universität Hildesheim zu stärken. Die Standorte der Universität sollen zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem ÖPNV besser erreichbar werden. Dienstreisen sollen klimaverträglicher werden. Als Bildungseinrichtung möchte die Universität Hildesheim darüber hinaus im Klimaschutz als Multiplikatorin wirken. In der Maßnahmenentwicklung wird deshalb ebenfalls der Bereich Studium und Lehre berücksichtigt.
Bei der Entwicklung der konkreten Maßnahmen, die in das Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität eingingen, wurden Studierende und Beschäftigte der Universität Hildesheim einbezogen. Ausführliche Informationen zum gesamten Beteiligungsprozess finden sich hier.
Download Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität der Universität Hildesheim
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema nachhaltige Mobilität an der Universität Hildesheim
Gibt es ein Jobticket für Mitarbeiter*innen der Universität Hildesheim?
Aktuell wird an der Universität Hildesheim kein Jobticket angeboten.
Die Einführung eines Jobtickets für Beschäftigte der Universität ist aber eine der priorisierten Maßnahmen, die mit dem Klimaschutzkonzept im Februar 2023 zur Umsetzung beschlossen wurden. Deshalb arbeiten wir zurzeit auf die Einführung eines Deutschlandticket Job (49-Euro-Jobticket) hin.
Aktuell ist die Möglichkeit der Bezuschussung eines Jobtickets jedoch weder im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) noch im Niedersächsischen Hochschulgesetzt (NHG) verankert, sodass eine Einführung nicht möglich ist. Am 9./10. Dezember 2023 gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag beinhaltet keine Regelung, die sich auf die Einführung eines Jobtickets bezieht. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut nachzulesen.
Können Mitarbeiter*innen das Konzept JobRad/Dienstrad-Leasing nutzen?
Der Niedersächsische Landtag hat im Februar 2023 mit Niedersachsen sattelt auf: mit Fahrradleasing in Richtung Mobilitätswende beschlossen, Fahrradleasing-Angebote für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
Dienstrad-Leasing für Beamt*innen in Niedersachsen
Zur Einführung des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung für Beamt*innen und Richter*innen war eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) nötig. Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des NBesG wurde im September 2023 durch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet und im November 2023 abgeschlossen.
Dienstrad-Leasing für Tarifangestellte der Länder
Am 9./10. Dezember gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag sieht vor, auch Tarifangestellten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut (S. 7) nachzulesen. Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist die Grundlage dafür geschaffen.
Einführung in Niedersachsen
Üblicherweise erfolgt das Fahrradleasing über einen Dienstleister, der sich um die Abwicklung des Dienstradleasings kümmert. Zur Ermittlung des Dienstleisters muss auf Grund des erheblichen Wertes des Gesamtauftrages eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bereitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium ein Vergabeverfahren für das Fahrradleasing vor. Der Dienstleister wird dann noch Zeit benötigen, um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 soll dann die Nutzung des Dienstrad-Leasings für die Landesbediensteten möglich sein. Die Universität Hildesheim strebt an, sich der Rahmenvereinbarung des Landes zum Dienstrad-Leasing anzuschließen. Aktuelle Informationen zur Einführung des Dienstrad-Leasings für Landesbedienstete finden Sie hier.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?
Die Grundvoraussetzung für das Leasing eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung ist ein Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinggeber bzw. einem Rad-Leasing-Anbieter (z. B. JobRad, Bikeleasing.de, Deutsche Dienstrad, Lease a bike oder BusinessBike). Nach Vertragsabschluss wird Interessierten Arbeitnehmenden ein Zugang zum Portal des Rad-Leasing-Anbieters eingerichtet. Sobald sich die Arbeitnehmenden auf dem Portal des Service-Anbieters registriert haben, können sie beim Fachhändler eine Leasinganfrage für ein ausgewähltes Dienstrad stellen. Gemäß TV-L §19b (4) sind nur Fahrädern im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung für das Leasing zulässig. Das ausgewählte Fahrrad darf einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Versichrungen) und verbundenem Zubehör einen Höchstbetrag von 7.000 Euro nicht über- und einen Mindestbetrag von 750 Euro nicht unterschreitet. Der Leasingvertrag darf nicht länger als 36 Monate dauern. Nach Abschluss des Leasingvertrags kann der Arbeitnehmende sein Dienstrad beim lokalen Fachhändler abholen.
Vor- und Nachteile
Dienstrad-Leasing bietet steuerliche Vorteile, da die Leasingrate vom nicht versteuerten Bruttogehalt/-lohn des Arbeitnehmenden abgezogen wird (Gehaltsumwandlung). Auf diese Weise fallen für den Arbeitnehmer weniger Steuern bzw. Sozialabgaben an. Für die private Nutzung des Dienstrades durch den Arbeitnehmenden muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser berechnet sich seit dem 01.01.2020 anhand eines Anteils von einem Viertel des Bruttolistenpreises des Dienstrades, auf den eine Besteuerung von 0,25 % fällig wird. Die Pauschale für den Arbeitsweg von 0,30 Euro je Entfernungskilometer auf Seiten des Arbeitnehmers kann auch mit dem Dienstrad geltend gemacht werden.
Interessierte Arbeitnehmende sollten immer individuell prüfen, ob sich Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung für sie lohnt. Gewerkschaften kritisieren, dass das Konzept des Dienstrad-Leasings als Lohnumwandlung angelegt ist, wodurch sich aufgrund des geringeren sozialversicherungspflichtigen Einkommens die individuellen Rentenansprüche reduzieren können. Für Beamt*innen gilt dies hingegen nicht, da sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Darüber hinaus wird empfohlen auf steuerliche Regelungen bei der privaten Übernahme des Leasingrads nach Vertragsende zu achten. Im Einzelfall kann es sich auch lohnen, mit dem Fachhändler vor Ort einen privaten Leasingvertrag für die Anschaffung eines Rades zu schließen.
Jobrad-Leasing einfach erklärt (ZDF heute)
Beispiel für einen Leasing-Rechner (Jobrad)
Wie kann ich mir eine private Bahncard erstatten lassen, die ich für Dienstreisen nutze?
Sobald sich die Kosten einer privaten Bahncard aufgrund von bereits getätigten Dienstreisen amortisiert haben, können Beschäftigte der Universität Hildesheim über das Formular Erstattung verauslagter Kosten eine Zurückerstattung beantragen. Eine Aufstellung zur Kostenersparnis ist beizulegen.
Können bei dienstlichen Flugreisen CO2-Kompensationszahlungen geltend gemacht werden?
In der Regel können Sie CO2-Kompensationszahlungen nicht über die Reisekostenabrechnung geltend machen, da die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) dies nicht ermöglicht.
Bei drittmittelgeförderten Projekten, z.B. über die DFG, ist es oftmals möglich Emissionen zu kompensieren. Daher sollten Kompensationszahlungen bereits in der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen bei der DFG finden Sie hier. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen nach Bundesreisekostengesetz finden Sie hier.
Notwendigkeit einer Flugreise prüfen
Bitte prüfen Sie vor jeder dienstlichen Flugreise, ob diese wirklich nötig ist. Die Vermeidung oder Reduktion von CO2-Emissionen sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn eine Flugreise nicht vermeidbar ist, können Sie die verursachten Emissionen privat kompensieren. In diesem Fall sind die Zahlungen als Spende steuerlich absetzbar. Bitte achten Sie bei Kompensationsanbietern auf Gütesiegel, z. B. „The Gold Standard“ oder vergleichbare.
Wo finde ich günstige gebrauchte Fahrräder in Hildesheim?
Auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad oder einer preiswerten Möglichkeit zur Reparatur? Hier unsere Tipps.
An wen kann ich gebrauchte Fahrräder spenden?
Die studentische Fahrradselbsthilfewerkstatt Fazze freut sich über die Spende von gebrauchten Fahrrädern und Fahrradteilen. Diese können zu den Öffnungszeiten vorbeigebracht werden.
Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative
Die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts zur klimafreundlichen Mobilität an der Universität Hildesheim wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), vertreten durch den Projektträger Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG), gefördert. Das Projekt trägt den Titel „Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität - Betriebliches Mobilitätsmanagement für die Universität Hildesheim“ und wird unter dem Förderkennzeichen 67K14689 geführt. Das Vorhaben lief vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2023.
Ab Mai 2023 geht das Projekt unter dem Titel „Klimaschutzmanagement an der Universität Hildesheim: Fokus klimafreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement“ in die Umsetzungsphase und wird für zwei weitere Jahre durch die NKI gefördert. Das Vorhaben wurde für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2025 bewilligt und läuft unter dem Förderkennzeichen 67K14689-1.
Mit der NKI initiiert und fördert das BMWK seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die NKI trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Vergangene Projekte des Green Office - Schwerpunkt Mobilität
Discuss Mobility
Auf dem Weg zur Universität, beim Pendeln zwischen den Uni-Standorten und im Rahmen von Dienstreisen und Exkursionen entstehen, je nach gewähltem Verkehrsmittel, unterschiedlich hohe CO2-Emissionen.
Im WiSe 2019/20 hat das Green Office mit dem Projekt "Discuss Mobility" eine universitätsweite Diskussion zu klimaverträglicher Mobilität angeregt und die Mitglieder der Universität dabei unterstützt, sich klimaverträglicher fortzubewegen.
- Mit einer universitätsweiten Mobilitätsbefragung haben wir eine systematische Bestandsaufnahme des aktuellen Mobilitätsverhaltens der Universitätsmitglieder vorgenommen. An der Befragung nahmen 49 % der Beschäftigten und 17 % der Studierenden teil, so dass insgesamt 1.895 Fragebögen ausgewertet werden konnten. Zur Kurzauswertung gelangen Sie hier.
- Mit der Ideensammlung für eine klimaverträgliche Mobilität haben wir Ideen der Universitätsmitglieder gebündeln und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung finden Sie unter den FAQ.
Weitere Informationen hier.
Klimafreundlich reisen mit dem Zug
Mit Blick auf die durchschnittlichen Emissionen verschiedener Verkehrsmittel schneidet der Zug besonders gut ab.
Egal ob Auslandssemester, Exkursion, Dienstreise oder Urlaub: Warum nicht auf den Zug umsteigen und in weniger als 7 Stunden bequem von Hildesheim nach Kopenhagen reisen und dabei gegenüber dem Flugzeug mehr als 200kg CO2- Emissionen vermeiden? Mit unserer Bahnreisekarte wollen wir zeigen, dass viele Ziele in Europa von Hildesheim aus gut mit dem Zug erreichbar sind!
Hier geht es zur Bahnreisekarten.
Referentin für Nachhaltigkeit und Klimaschutz
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M.A, B.Sc. Katalin KuseUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.I.0.14 - Gebäude I (Hauptcampus)Mo-Do05121 883 90190
Ansprechperson im Green Office
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M.A, B.Sc. Katalin KuseUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.I.0.14 - Gebäude I (Hauptcampus)Mo-Do05121 883 90190