
Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende möchte die Universität Hildesheim den von Studierenden und Beschäftigten erzeugten Verkehr in Zukunft aktiv gestalten. Mobilität an der Universität Hildesheim soll klimafreundlicher und besser werden.
Um an der Universität Hildesheim eine nachhaltige Mobilitätsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen, schuf die Stabsstelle Hochschulentwicklung (Bereich Green Office) in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Bau und Gebäudemanagement eine Projektstelle für ein Klimaschutzmanagement mit Fokus auf Mobilität. Das Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität für die Universität Hildesheim wurde am 9. Februar 2023 einstimmig vom Senat beschlossen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema nachhaltige Mobilität an der Universität Hildesheim
Aktuell wird an der Universität Hildesheim kein Jobticket angeboten.
Die Einführung eines Jobtickets für Beschäftigte der Universität ist aber eine der priorisierten Maßnahmen, die mit dem Klimaschutzkonzept im Februar 2023 zur Umsetzung beschlossen wurden. Deshalb arbeiten wir zurzeit auf die Einführung eines Deutschlandticket Job (49-Euro-Jobticket) hin.
Aktuell ist die Möglichkeit der Bezuschussung eines Jobtickets jedoch weder im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) noch im Niedersächsischen Hochschulgesetzt (NHG) verankert, sodass eine Einführung nicht möglich ist. Daher müssen zunächst die im Herbst 2023 beginnenden Tarifverhandlungen abgewartet werden.
Für Landesbedienstete in Niedersachsen wird das Dienstrad-Leasing zurzeit nicht gefördert. Wir konnten bei unseren Recherchen bundesweit keine Universität ermitteln, die ein Dienstrad-Leasing für ihre Beschäftigten anbietet. Detaillierte Informationen dazu haben wir hier zusammengestellt.
Der Niedersächsische Landtag hat im Februar 2023 mit Niedersachsen sattelt auf: mit Fahrradleasing in Richtung Mobilitätswende beschlossen, Fahrradleasing-Angebote für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Die Grundlage hierfür soll im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) sowie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sobald wie möglich geschaffen werden.
Sobald sich die Kosten einer privaten Bahncard aufgrund von bereits getätigten Dienstreisen amortisiert haben, können Beschäftigte der Universität Hildesheim über das Formular Erstattung verauslagter Kosten eine Zurückerstattung beantragen. Eine Aufstellung zur Kostenersparnis ist beizulegen.
In der Regel können Sie CO2-Kompensationszahlungen nicht über die Reisekostenabrechnung geltend machen, da die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) dies nicht ermöglicht.
Bei drittmittelgeförderten Projekten, z.B. über die DFG, ist es oftmals möglich Emissionen zu kompensieren. Daher sollten Kompensationszahlungen bereits in der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen bei der DFG finden Sie hier. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen nach Bundesreisekostengesetz finden Sie hier.
Notwendigkeit einer Flugreise prüfen
Bitte prüfen Sie vor jeder dienstlichen Flugreise, ob diese wirklich nötig ist. Die Vermeidung oder Reduktion von CO2-Emissionen sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn eine Flugreise nicht vermeidbar ist, können Sie die verursachten Emissionen privat kompensieren. In diesem Fall sind die Zahlungen als Spende steuerlich absetzbar. Bitte achten Sie bei Kompensationsanbietern auf Gütesiegel, z. B. „The Gold Standard“ oder vergleichbare.
Auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad oder einer preiswerten Möglichkeit zur Reparatur? Hier unsere Tipps.
Die studentische Fahrradselbsthilfewerkstatt Fazze freut sich über die Spende von gebrauchten Fahrrädern und Fahrradteilen. Diese können zu den Öffnungszeiten vorbeigebracht werden.
Klimaschutzmanagerin für klimafreundliche Mobilität
Katalin Kuse
Kontakt:
Telefon: 05121 883 90190E-Mail Kontaktformular
Raum: BA.2.20 - Bahnhofsallee - Außenstelle
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/greenoffice/klimaschutzmanagement/ Homepage