Rechtliches

Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt für die Hochschulen den Gleichstellungsauftrag fest. Es verpflichtet die Hochschulen, Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile sowie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung zu ergreifen.

Zur Umsetzung dieses Auftrages hat der Senat der Universität Hildesheim u. a. die Kommission für Gleichstellung (KfG) eingesetzt, die für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages dienen, erarbeitet.

Aufgaben und Betätigungsfelder der KfG

 

Wahl und Zusammensetzung der KfG

Die Mitglieder der KfG werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats auf Vorschlag seiner Mitgliedergruppen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; die Studierendenvertreter werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Die KfG setzt sich zu gleichen Teilen aus den vier Mitgliedergruppen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (Student*innen, Professor*innen/ Juniorprofessor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung) zusammen. Von den stimmberechtigten Angehörigen der jeweiligen Mitgliedergruppen müssen mindestens 50 vom Hundert Frauen sein. Der Senat entscheidet auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten über die Größe der KfG.

 

Mitglieder der Kommission für Gleichstellung - Aufstellung der Ansprechpartner*innen mit Email

Kontakt

Gleichstellungsbüro

Sekretariat/Verwaltung
Raum HC.I.0.02


Monika Wente
Telefon +49 (0) 5121 883-92166
wentem(at)uni-hildesheim.de

Martina Melke-Harmgardt

Telefon +49 (0) 5121 883-92150
melkeharmgardt(at)uni-hildesheim.de

 

Postanschrift:

Stiftung Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
D-31141 Hildesheim
gleichstellungsbuero(at)uni-hildesheim.de