Richtlinien

Niedersächsisches Hochschulgesetz

Das Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG, § 3, (3)) legt fest, dass die Hochschulen zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung beitragen.

Wissenschaftsrat

Der Wissenschaftsrat hebt in seinen Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium als wichtige überfachliche Qualifikation die Fähigkeit hervor, mit heterogenen Gruppen zu arbeiten und deren unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen. Daher plädiert er für

  • den Erwerb von Gender- und Diversity-Kompetenz als integralen Bestandteil der Ausbildung für Lehrende und Lernende gleichermaßen

Deutsche Forschungsgemeinschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) betont in ihren forschungsorientierten Gleichstellungsstandards die Notwendigkeit einer erfolgreichen Gleichstellungsstrategie für die Qualitätssicherung in der Forschung. Dazu zählt sie:

  • Berücksichtigung von relevanten Gender- und Diversity-Aspekten in Forschungsinhalten und -methoden

Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen

Im Rahmen der Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen fördern das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK), die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) und die Landeskonferenz Niedersächsischer Hochschulfrauenbeauftragter (LNHF) folgende Themenschwerpunkte:

  • Integration von Genderaspekten in die Lehre
  • Institutionalisierung von Geschlechterforschung im Zuge der Profilbildung von Hochschulen

Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen

Die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) plädiert in ihrem Positionspapier zur Modularisierung von Studiengängen für folgende Maßnahmen:

  • Integration der Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung sowie der feministischen Wissenschaft in die Lehre
  • Thematisierung der Geschlechterverhältnisse bei Studieninhalten, die sich auf gesellschaftliche Realität beziehen 
  • Thematisierung der geschlechtsspezifischen Unterschiedlichkeit im Zugang zum Studienfach und im Umgang mit den Studieninhalten innerhalb derjenigen Studiengänge, in denen sich Ansätze der Frauen- und Geschlechterforschung bislang nicht etabliert haben
  • fachdidaktische und fachübergreifende Vermittlung von Genderkompetenz für Lehramtsstudierende
  • Entwicklung von berufsqualifizierenden Gendermodulen für alle weiteren Studiengänge

Gleichstellungsplan

Die Stiftung Universität Hildesheim verpflichtet sich in ihrem Leitbild der Gleichstellung von Frauen und Männern. Um Gleichstellung insbesondere in Hinblick auf Studierende und Absolvierende zu fördern, hat sie in ihrem aktuellen Gleichstellungsplan u. a. folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Integration von Inhalten der Geschlechterforschung in die Lehre
  • Integration von Genderaspekten in Module des Angebots an fachübergreifenden Schlüsselkompetenzen sowie Entwicklung eines Moduls zum Thema „gender and diversity“

Gleichstellungskonzept

Das Gleichstellungskonzept, mit dem sich die Stiftung Universität Hildesheim für das Professorinnenprogramm beworben hat, definiert für Forschung und Lehre folgende Handlungsfelder:

  • Förderung der Frauen- und Genderforschung
  • Integration einer Genderperspektive in die Lehre

Inhalte der Frauen- und Genderforschung sollen in Absprache mit den Fachbereichen in geeignete Module der jeweiligen Studiengänge integriert werden.