Der Stiftung Universität Hildesheim ist die Gleichstellung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher sozialer, ethnischer und religiöser Herkunft ein besonderes Anliegen. Im Leitbild der Universität verankert sind die Weiterentwicklung der Bildungschancen und die Anerkennung der vielfältigen Erfahrungen von Menschen aus eingewanderten Familien sowie der Anspruch, die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu gewährleisten. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt 2013 hat sich die Universität selbst verpflichtet, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitglieder zu schaffen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung und Identität.
Diversität gehört zu den vier Leitthemen der Universität Hildesheim und ist damit ein zentraler Bestandteil der Entwicklungsplanung MINERVA 2025. Diversität ist insbesondere in Bezug auf die Gestaltung von Lehre und Studium sowie die internen Organisationsentwicklungsprozesse relevant. Angestrebt wird die Weiterentwicklung des Diversitätsbewusstseins der Mitarbeiter*innen und die Etablierung von Diversitätsaspekten als bedeutsamen Kategorien im Verwaltungshandeln. Außerdem soll die diversitätsgerechte Gestaltung der Studienbedingungen verbessert werden.
Diskriminierungen sind immer vor dem Hintergrund sozialer Ungleichheitsverhältnisse zu verstehen. Aufgrund machtvoller Strukturen, die in alle gesellschaftlichen Bereiche hineinwirken, sind auch Hochschulen keine diskriminierungsfreien Räume. Diskriminierungen können sich auf sehr vielfältige und komplexe Weise äußern. Diese Website stellt daher Informationen im Zusammenhang mit Diskriminierungen und mit Blick auf ihre Prävention bereit.
Die folgende Übersicht zu den Themen Antidiskriminierung und Chancengleichheit in Studium und Lehre richtet sich an alle Universitätsangehörigen. Sie stellt hierzu Informationen bereit und bietet einen Überblick über Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten an der Universität, im Umfeld der Universität und darüber hinaus. Antworten finden Sie zum Beispiel zu folgenden Fragen:
Um Diskriminierung zu verstehen, ist es sinnvoll, sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch verschiedene (sozial‑)wissenschaftliche Perspektiven einzubeziehen. Zusätzlich ist von Bedeutung, wie Diskriminierung von Betroffenen subjektiv erlebt wird.
Von herausragender Bedeutung sind die folgenden gesetzlichen Regelungen, da sie die besonders relevanten und anerkannten Merkmale und Ausprägungen von Diskriminierung erfassen:
Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen „seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet im Rahmen seines Anwendungsbereiches Benachteiligung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen, die tatsächlich vorliegen können oder vermutet werden: ethnische Herkunft oder rassistische Gründe, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität. Im Sinne eines Dreischritts handelt es sich um eine Benachteiligung „wenn Menschen (1) in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt werden, diese Schlechterbehandlung (2) an ein schützenswertes Merkmal anknüpft und (3) kein sachlicher Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt.“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017: 32)
Das AGG unterscheidet zwischen unmittelbarer Benachteiligung (Schlechterbehandlung einer Person) und mittelbarer Benachteiligung (durch scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren). Entscheidend für die Benachteiligung ist außerdem die Wirkung, und nicht die Absicht von Personen.
Gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen nach dem AGG neben Benachteiligungen außerdem Belästigungen, sexuelle Belästigungen sowie die Anweisung zur Benachteiligung einer Person. In ihrer Leitlinie zum Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt trägt die Universität Hildesheim dieser Maßgabe Rechnung.
Die rechtlichen Grundlagen haben teilweise einen begrenzten Wirkungsbereich und für ein umfassendes Verständnis von Diskriminierungen sind weitere Perspektiven hilfreich. Verschiedene wissenschaftliche, z. B. historische oder sozialwissenschaftliche, Perspektiven verweisen besonders auf die gesellschaftliche Genese und Wirkmacht von diskriminierenden Strukturen. Diese schlagen sich sowohl in individuellem Handeln als auch institutionellen oder größeren gesellschaftlichen Strukturen nieder. Vor diesem Hintergrund wird daher z. B. von Sexismus, Rassismus oder Ableismus gesprochen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und verschiedene Studien weisen darauf hin, dass weitere Merkmale, denen bislang noch nicht gesetzlich Rechnung getragen wurde, zu strukturellen Benachteiligungen führen können. Dies betrifft insbesondere die soziale Herkunft bzw. Klassismus. Zudem zeigen sozialwissenschaftliche Perspektiven auf, dass diskriminierende Äußerungen und Inhalte vielfältig und oftmals subtil oder unbeabsichtigt sind, wie z. B. in Interaktionen, Sprache oder Bildern.
Außerdem sind konkrete Diskriminierungserfahrungen häufig komplex. Einerseits können Einzelpersonen Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale erfahren (z.B. in einer Situation aufgrund von Geschlecht, in einer anderen aufgrund von Herkunft). Andererseits können sich in einem konkreten Fall verschiedene Diskriminierungsmerkmale verschränken, so dass Diskriminierungen verstärkt werden oder verschiedene Merkmale auf spezifische Weise – intersektional – miteinander verwoben sind und wirken (z.B. können von Rassismus betroffene Frauen oder Männer jeweils spezifische Formen von Diskriminierung erleben).
Ausprägungen und Auswirkungen von Diskriminierungen werden konkreter, wenn subjektive Erfahrungen berücksichtigt werden. Für die Universität Hildesheim liegt mit dem Diversity Monitoring 2021 ein Einblick in verschiedene Ausprägungen von Diskriminierungen vor. Studierende wurden darin unter anderem nach subjektiv wahrgenommenen Diskriminierungserfahrungen gefragt.
Diskriminierungen können insgesamt sehr unterschiedliche Formen annehmen. Sie können sich beispielsweise durch Handlungen von Personen, durch Verfahren/Regeln oder durch Maßnahmen ausdrücken. Sie können sich durch erschwerte Zugangsmöglichkeiten (z. B. zu Finanzierung, in Arbeitsgruppen), materielle Barrieren (z. B. in Gebäuden/Räumen), durch ablehnende Blicke bis hin zu körperlicher Gewalt zeigen. Im Hochschulkontext können sich diskriminierende Inhalte in Lehrveranstaltungen außerdem äußern, ohne dass konkrete Personen betroffen sind (beispielsweise in Form allgemein sexistischer Aussagen oder rassistischer Inhalte in Lehrmaterialien).
Auch die weiteren Folgen für Einzelpersonen, die Diskriminierung erfahren haben, können sich sehr unterschiedlich äußern. Im Kontext von Hochschulen können dies z. B. sein: Erschwernisse oder schlechtere Leistungen im Studium, gesundheitliche, psychische oder soziale Folgen, Vermeidung von bestimmten Situationen oder Personen und damit zusammenhängend Einschränkungen in der individuellen Bewegungsfreiheit oder auch dem subjektiven Sicherheitsgefühl. Dies bedeutet auch vielseitige Folgen für die Universität selbst, die Lehre und das Miteinander der Universitätsangehörigen.
Verweise:
Wenn Sie als Studierende*r persönlich Diskriminierung an der Universität Hildesheim erfahren haben, können Sie sich an verschiedene Beratungsstellen wenden. Die Ansprechpersonen nehmen Ihre Erfahrungen ernst und beraten Sie zu möglichen nächsten Schritten. Dabei stehen Ihre Wünsche und Bedarfe im Vordergrund. Auch falls Sie nicht wissen, ob das, was Sie erlebt haben, als Diskriminierung zu werten ist, oder wenn Sie noch unsicher sind, wie Sie sich verhalten möchten, können Sie sich an die Beratenden wenden.
Darüber hinaus haben Sie als Student*in das Recht, an der Universität Hildesheim eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzureichen. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, wird eine offizielle Prüfung des Sachverhaltes eingeleitet, wobei die Anonymität nicht mehr zwingend gewährleistet werden kann.
Viele Anlaufstellen sind in der Lage, Sie auch auf Englisch zu beraten. Erkundigen Sie sich bei Bedarf, ob oder unter welchen Bedingungen dies möglich ist.
An der Universität Hildesheim stehen Studierenden im Falle von Diskriminierungen mehrere vertrauliche Anlaufstellen / Beratungsstellen zur Verfügung:
Die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist für Studierende ansprechbar. Es besteht die Möglichkeit, ein offizielles Beschwerdeverfahren einzuleiten.
Für Beschwerdeverfahren im Falle von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt ist der typische Ablauf des Beschwerdeverfahrens in der Leitlinie zum Schutz vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt dargestellt.
Darüber hinaus können externe Anlauf- und Beratungsstellen in Anspruch genommen werden:
Auch wenn Sie beobachten, dass andere Personen diskriminiert werden, können Sie reagieren und sich einbringen. Dies kann z. B. auch allgemeine Abläufe oder diskriminierende Inhalte in Lehrmaterialien betreffen. Die aufgeführten Anlauf- und Beratungsstellen können Sie hierbei ebenfalls unterstützen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, und Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an die Ideen- und Beschwerdestelle.
Für Studierende der Universität Hildesheim existieren verschiedene Angebote, Maßnahmen und Beratungsstellen, die Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen bieten und auch präventiv Chancengleichheit herstellen sollen.
Zu einigen Themen finden sich Angebote und Beratung nicht nur zentral an der Universität, sondern auch (oder in wenigen Fällen ausschließlich) bei studentischen Anlauf- und Beratungsstellen, beim Studentenwerk oder auch bei externen Einrichtungen. Alle Stellen stehen gleichermaßen zur Verfügung und können auf unterschiedliche Weise unterstützen.
Viele Anlaufstellen sind in der Lage, Sie auch auf Englisch zu beraten. Erkundigen Sie sich bei Bedarf, ob oder unter welchen Bedingungen dies möglich ist.
Finanzierung des Studiums
Geschlechtervielfalt
Gleichstellung
Internationale Studierende
Studium als erste Person in der eigenen Familie / Studierende der ersten Generation
Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Studium mit Kind / Studium und Verantwortung für Pflege
Rückzugsort
Schwierigkeiten oder Krisen im Studienverlauf
Studieren im Ausland / Auslandsaufenthalte
Vor dem Studium und nach dem Studium: Studienwahl und Übergang in den Beruf / zur Promotion
Weiterbildung für Studierende
An der Universität Hildesheim werden auf Ebene der Fachbereiche und von Forschung und Transfer verschiedene Projekte oder Aktivitäten zum Themenkomplex Antidiskriminierung und Chancengleichheit in Studium und Lehre oder an Hochschulen durchgeführt. Diese liefern Erkenntnisse und Impulse, stellen Informationen zur Verfügung, dokumentieren Diskussionen oder bieten Hilfestellungen an.
Eine allgemeine Übersicht über weitere Beratungs- und Serviceangebote der Universität Hildesheim findet sich hier.
Illustrationen: Manfred Steger / Pixabay