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Teilzeitstudium
Was bedeutet ein Teilzeitstudium?
Im Teilzeitmodus halbiert sich die Menge der Studienleistung (Workload): Pro Studienjahr dürfen maximal die Hälfte der pro Vollzeit-Semester vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden. Gleichzeitig halbieren sich die Studienbeiträge bzw. die Langzeitstudiengebühren, die für Semester im Teilzeitmodus zu entrichten sind. Die anderen Beiträge (für Studierendenschaft, Studentenwerk etc.) reduzieren sich nicht.
Achtung! Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG gefördert.
Was ist zu beachten?
Im Detail sind mehrere Aspekte bei der Studienplanung und einige rechtliche Randbedingungen zu beachten. So ist zu überlegen, welche Veranstaltungen leichter auf mehrere Semester verteilt werden können und welche sinnvollerweise in direkt aufeinander folgenden Semestern absolviert werden sollten; auch darf die Masterarbeit nicht im Teilzeitmodus verfasst werden. Daher ist vor der Beantragung eines Wechsels in den Teilzeitmodus eine Beratung bei einer/einem Fachberater/-in zwingend vorgeschrieben. Eine Begründung für den Wechsel in den Teilzeitmodus ist aber nicht erforderlich.
Wo erhalten Sie Informationen?
Vor der Beantragung im Immatrikulationsamt muss zwingend eine Beratung stattfinden. Sie finden in unten stehenden Links den Kontakt der entsprechenden Fachstudienberatung jeweils unter dem Reiter "Beratung & Service":
- Bachelorstudium Pädagogische Psychologie
- Masterstudiengang Psychologie
- Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor: Beratung durch die Fachstudienberatung des studierten Erst- oder Zweitfaches
- Bachelorstudiengang English Applied Linguistics - definierte Studienvariante im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
- Bachelorstudiengang Umweltsicherung - definierte Studienvariante im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
- Masterstudiengang Deutsch als Zweit-/Fremdsprache: Beratung durch die Fachstudienberatung
Psychologie mit dem Schwerpunkt Pädagogische Psychologie (B.Sc.) und Psychologie (M.Sc.)
Seit dem Wintersemester 2011/12 können die Studiengänge „Psychologie (mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie)“ (B.Sc.) und „Psychologie“ (M.Sc.) an der Universität Hildesheim phasenweise als Teilzeitstudium absolviert werden. Beide Studiengänge sind grundsätzlich Vollzeitstudiengänge, können aber partiell im Teilzeitmodus studiert werden. Interessierte Studierende müssen dies jeweils mit der Rückmeldung im Voraus für das folgende gesamte Studienjahr beantragen (Teilzeitmodus für nur ein Semester ist ausgeschlossen).
Weitere Informationen erhalten Sie für die pädagogische Psychologie bei der Fachstudienberatung des Instituts für Psychologie E-Mail.
- Die rechtlichen Regelungen für das Teilzeitstudium sind in der „Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums für den Bachelor-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie sowie für den Master-Studiengang Psychologie der Universität Hildesheim (TZO)“ festgehalten (Download).
- Die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie“ (B.Sc.) (Download) sowie die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Psychologie (M. Sc.) wurden entprechend angepasst (Download).
Weitere Ordnungen:
Seit WiSe 14/15 gibt es die Teilzeitoption auch in den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen und in einigen Masterstudiengängen
Die Option des Teilzeitstudiums war 2011/12 ein Modellvorhaben im Rahmen des Projekts "audit familiengerechte hochschule" und wurde mittlerweile für weitere Studiengänge übernommen. Wo ein Teilzeitstudium möglich ist, können Sie unter dem Studienangebot finden.