Teilzeitstudium

Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Haben Sie Kinder oder andere Familienaufgaben zu berücksichtigen und möchten trotzdem ein Studium beginnen oder Sie studieren bereits an der Stiftung Universität Hildesheim und überlegen, wie Sie Ihren Stundenplan reduzieren können? Dann bietet Ihnen ein Teilzeitstudium an der Stiftung Universität Hildesheim vielleicht eine Möglichkeit, Ihr Studium flexibler zu gestalten.

Mit welchen Studiengängen ein Teilzeitstudium an unserer Universität möglich ist sowie Rahmenbedingungen, Fristen und dem weiteren Vorgehen können Sie diesen Seiten entnehmen. Ob sich diese Option mit ihren Kinderbetreuungs- oder Pflegeaufgaben  auch umsetzen lässt und welche Unterstützung die Universität Hildesheim für Studierende mit Familienaufgaben anbietet, dazu können Sie sich in einem persönlichen Gespräch vorab mit Elisabeth Fillmann vom "audit familiengerechte hochschule (auditfgh)" beraten lassen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, ihre Beratungsmöglichkeiten und weiterführende Links auf einen Blick. Die am häufigsten gestellen Fragen von Studieninteressierten bzw. Studierenden mit Kindern und Familienaufgaben, die sich für ein Teilzeitstudium interessieren, haben wir in der folgenden FAQ-Liste zusammengefasst.

FAQ-Liste zum Teilzeitstudium

Allgemeines   Rund um Finanzen und Versicherung   Fristen und Formulare   Hinweise zu Studieren mit Familie

Allgemeines

Was ist ein Teilzeitstudium?

Im Teilzeitmodus halbiert sich die Menge der Studienleistung (Workload):

  • Pro Studienjahr dürfen maximal die Hälfte der pro Vollzeit-Semester vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden.

  • Die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit ändert sich durch ein Teilzeitstudium nicht. 

  • Allerdings zählt ein als Teilzeitstudium absolviertes Semester bei der Berechnung der bereits absolvierten Semester im Hinblick auf die Einhaltung der Regelstudienzeit nur als ein halbes Semester.

Wer kann in Teilzeit studieren?

Grundsätzlich können alle Studierenden der Universität Hildesheim ein Teilzeitstudium aufnehmen. Es ist jedoch beachten, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden.

Eine Auflistung der teilzeitfähigen Studiengänge an der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link: Teilzeitfähige Studiengänge der Stiftung Universität Hildesheim.

Wer unterstützt mich bei der Entscheidungsfindung - für oder gegen ein Teilzeitstudium?

Unterstützungsangebote der Universität Hildesheim finden Sie hier:

Wann ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen?

Ein Teilzeitstudium ist ausgeschlossen:

  • bei einem Parallelstudium - egal ob es nur  an der Universität Hildesheim oder einer bzw. mehrerer anderer Hochschulen absolviert wird.

  • Außerdem ist die Erbringung von Zusatzleistungen im Rahmen eines Teilzeitstudiums ist ausgeschlossen.

  • Grundsätzlich ist es nur in den als "teilzeitfähig" ausgewiesenen Studiengängen möglich, im Teilzeitstudium zu studieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums?

Voraussetzung für eine Aufnahme bzw. einen Wechsel in das Teilzeitstudium ist:

  • Der Studiengang muss teilzeitfähig sein. Eine Auflistung der teilzeitfähigen Studiengänge an der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link: Teilzeitfähige Studiengänge der Stiftung Universität Hildesheim.

  • Es muss eine Passung zwischen persönlichen Voraussetzungen und Passung der Studienanforderungen bestehen, daher ist eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung des Studiengangs verpflichtend. Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

  • Zusammen mit dem Nachweis über die Fachstudienberatung muss der Antrag auf Teilzeitstudium fristgerecht eingereicht werden. Die aktuellen Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Formulare des Immatrikulationsamtes.

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Bitte beachten Sie dazu die Fristen auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes unter folgendem Link: Informationen des Immatrikulationsamtes.

Kann ich auch nur für ein Semester in Teilzeit studieren?

Die Dauer eines Teilzeitstudiums ist in den teilzeitfähigen Studiengängen jeweils unterschiedlich geregelt. Einige können nur in zwei aufeinander folgenden Semestern in Teilzeit studiert werden. Bei anderen Studiengängen ist die Beantragung jeweils nur auf ein Semester bezogen.

Bitte fragen Sie diesbezüglich bei der zuständigen Fachstudienberatung nach. Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

Was mache ich, wenn mein Studiengang/-fach nicht in Teilzeit studierbar ist?

In diesem Fall sollten Sie ein Gespräch mit Ihrer Fachstudienberatung vereinbaren und eine individuelle Lösung besprechen, um die Studienleistungen (kurzzeitig) zu reduzieren.

Den Kontakt Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen.

Wer berät zu einem Teilzeitstudium?

Eine Beratung durch die jeweilige Fachstudienberatung ist verpflichtend, bevor ein Teilzeitstudium formal im Immatrikulationsamt beantragt werden kann.

Den Kontakt zu Ihrer Fachstudienberatung finden Sie unter folgendem Link: Fachstudienberatung und Beratung für Anrechnungsfragen
Das Formular über den Nachweis einer Beratung finden Sie (nach Studiengängen sortiert) auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare: Immatrikulationsamt

Wer sich eine Entscheidungsberatung oder mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten der Universität bei Kinder- und Familienaufgaben wünscht, kann eine Vorab-Beratung durch die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder das "audit familiengerechte hochschule" in Anspruch nehmen:

  • Zentrale Studienberatung (ZSB): Sprechzeiten

  • audit familiengerechte hochschule: Kontakt

Kann ich meine Abschlussarbeit im Teilzeitmodus schreiben?

Es ist nicht möglich die Bachelor- oder Masterarbeit im Teilzeitmodus zu schreiben. Es gilt die für Vollzeitstudierende vorgesehene Bearbeitungsfrist.

Welchen Studienstatus habe ich in einem Teilzeitstudium?

Nein, am Status ändert sich nichts. Teilzeitstudierende haben den gleichen Status innerhalb der Hochschule wie Vollzeitstudierende.

Rund um Finanzen und Versicherung

Ist ein Teilzeitstudium BAföG gefördert?

Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG gefördert.

Muss ich in einem Teilzeitstudium Studienbeiträge zahlen?

Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Gebühren und Entgelte wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Lediglich die Langzeitstudiengebühren (fällig ab 13. BA-Studiensemester) reduzieren sich im Teilzeitstudien-Semester um die Hälfte (§13 Absatz 1 Satz 3NHG).

Muss ich etwas bzgl. meiner Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen/Transferleistungen beachten?

Ein Teilzeitstudium kann sich auf Ihre Sozialversicherungen und Transferzahlungen auswirken. Welche Auswirkungen ein Teilzeitstudium in Ihrem persönlichen Fall auf dir Zahlung von z.B. BAföG, Kindergeld oder Ihre Krankenversicherung hat, sollten Sie unbedingt vor Beantragung eines Teilzeitstudiums direkt mit der jeweils zuständigen Stelle abklären.

Bei Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich auch unter folgendem Link an das Studentenwerk wenden: Sozialberatung des Studentenwerks.

Wen kann ich für Fragen rund um die Finanzierung eines Teilzeitstudiums ansprechen?

Eine Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten zur Studienfinanzierung: Studienfinanzierung.

Das Studentenwerk Ost Niedersachsen berät passgenau zugeschnitten auf Ihren individuellen Fall zu Fragen der Finanzierung des Studiums, Informationen finden Sieunter folgendem Link auf den Seiten zur Sozialberatung des Studentenwerks Ost Niedersachsen: Sozialberatung.

Fristen und Formulare

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Fristen.

Wo kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Der Antrag  auf  Aufnahme  bzw. Verlängerung  eines Teilzeitstudiums erfolgt schriftlich

  • mit formalem Antrag und

  • mit dem Nachweis einer Beratung durch die Fachstudienberatung des Studiengangs.

Der Antrag muss fristgerrecht im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Näheres dazu finden Sie in den FAQs zum Thema Fristen und Fachstudienberatung/Beratung. Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Welche Formulare brauche ich, um ein Teilzeitstudium zu beantragen?

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Hinweise zum Studieren mit Familienaufgaben

Welche weiteren Services für Studierende mit Familienaufgaben gibt es?

Die Universität Hildesheim ist seit 2008 als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Alle Services für Familien (familiengerechte Infrastruktur, familiengerechte Studienorganisation, Kinderbetreuung etc.) finden Sie auf den Webseiten des “audits familiengerechte hochschule”:

Hinweise für Studierende mit Familienaufgaben:

Lassen Sie sich als Studierende_r mit Kind bzw. als Studierende_r mit Pflegeaufgaben beim Immatrikulationsamt erfassen. Sie erhalten dann eine Priorisierung bei der Anmeldung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bei der automatischen Kursvergabe im LSF und werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Langzeitstudiengebühren werden nicht erhoben für Semester, in denen ein Student oder eine Studentin ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw. wer eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen worden ist. Lesen Sie dazu auch folgendes Merkblatt.

Wer berät zum Thema Studieren mit Familienaufgaben?

Einen allgemeinen Überblick über die Services für Studierende mit Kind erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin des "audits familiengerechte hochschule".

Kontakt und Ansprechpartner_in für Studieren mit Familienaufgaben

Runa Krueger

Foto

Kontakt:

Telefon: 05121 883 92156
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.I.0.04
Sprechzeit: Di von 08:00 bis 15:00 Uhr, Mi und Do von 08:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/gleichstellungsbuero/projekte/auditfamiliengerechtehochschule/ Homepage

Bildnachweise: Daniel Kunzfeld (Header); pexels.com/pixabay (Steine Studieren mit Familie)