Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Haben Sie Kinder oder andere Familienaufgaben zu berücksichtigen und möchten trotzdem ein Studium beginnen oder Sie studieren bereits an der Stiftung Universität Hildesheim und überlegen, wie Sie Ihren Stundenplan reduzieren können? Dann bietet Ihnen ein Teilzeitstudium an der Stiftung Universität Hildesheim vielleicht eine Möglichkeit, Ihr Studium flexibler zu gestalten.

Mit welchen Studiengängen ein Teilzeitstudium an unserer Universität möglich ist sowie Rahmenbedingungen, Fristen und dem weiteren Vorgehen können Sie diesen Seiten entnehmen. Ob sich diese Option mit ihren Kinderbetreuungs- oder Pflegeaufgaben auch umsetzen lässt und welche Unterstützung die Universität Hildesheim für Studierende mit Familienaufgaben anbietet, dazu können Sie sich in einem persönlichen Gespräch vorab mit Runa Krueger vom Familienbüro beraten lassen.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, ihre Beratungsmöglichkeiten und weiterführende Links auf einen Blick. Die am häufigsten gestellen Fragen von Studieninteressierten bzw. Studierenden mit Kindern und Familienaufgaben, die sich für ein Teilzeitstudium interessieren, haben wir in der folgenden FAQ-Liste zusammengefasst.

FAQ-Liste zum Teilzeitstudium

Allgemeines   Rund um Finanzen und Versicherung   Fristen und Formulare   Hinweise zu Studieren mit Familie

Rund um Finanzen und Versicherung

Ist ein Teilzeitstudium BAföG gefördert?

Ein Teilzeitstudium ist nicht BAföG gefördert.

Muss ich in einem Teilzeitstudium Studienbeiträge zahlen?

Die Höhe der pro Semester zu entrichtenden Gebühren und Entgelte wird durch ein Teilzeitstudium nicht berührt. Lediglich die Langzeitstudiengebühren (fällig ab 13. BA-Studiensemester) reduzieren sich im Teilzeitstudien-Semester um die Hälfte (§13 Absatz 1 Satz 3NHG).

Muss ich etwas bzgl. meiner Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen/Transferleistungen beachten?

Ein Teilzeitstudium kann sich auf Ihre Sozialversicherungen und Transferzahlungen auswirken. Welche Auswirkungen ein Teilzeitstudium in Ihrem persönlichen Fall auf dir Zahlung von z.B. BAföG, Kindergeld oder Ihre Krankenversicherung hat, sollten Sie unbedingt vor Beantragung eines Teilzeitstudiums direkt mit der jeweils zuständigen Stelle abklären. Bei Fragen zur Studienfinanzierung können Sie sich auch unter folgendem Link an das Studentenwerk wenden: Sozialberatung des Studentenwerks.

Wen kann ich für Fragen rund um die Finanzierung eines Teilzeitstudiums ansprechen?

Eine Übersicht verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten zur Studienfinanzierung: Studienfinanzierung. Das Studentenwerk Ost Niedersachsen berät passgenau zugeschnitten auf Ihren individuellen Fall zu Fragen der Finanzierung des Studiums, Informationen finden Sieunter folgendem Link auf den Seiten zur Sozialberatung des Studentenwerks Ost Niedersachsen: Sozialberatung.

Fristen und Formulare

Welche Fristen muss ich berücksichtigen?

Achtung: Für die Beantragung eines Teilzeitstudiums gelten, je nach Studiengang, unterschiedliche Fristen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes: Fristen.

Wo kann ich ein Teilzeitstudium beantragen?

Der Antrag  auf  Aufnahme  bzw. Verlängerung  eines Teilzeitstudiums erfolgt schriftlich

  • mit formalem Antrag und
  • mit dem Nachweis einer Beratung durch die Fachstudienberatung des Studiengangs.

Der Antrag muss fristgerrecht im Immatrikulationsamt eingereicht werden. Näheres dazu finden Sie in den FAQs zum Thema Fristen und Fachstudienberatung/Beratung. Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Welche Formulare brauche ich, um ein Teilzeitstudium zu beantragen?

Die aktuellen Antragsunterlagen finden Sie (nach Studiengängen sortiert) unter folgendem Link auf den Seiten des Immatrikulationsamtes: Formulare.

Hinweise zum Studieren mit Familienaufgaben

Welche weiteren Services für Studierende mit Familienaufgaben gibt es?

Die Universität Hildesheim ist seit 2008 als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Alle Services für Familien (familiengerechte Infrastruktur, familiengerechte Studienorganisation, Kinderbetreuung etc.) finden Sie auf den Webseiten des “audits familiengerechte hochschule”:

Hinweise für Studierende mit Familienaufgaben:

Lassen Sie sich als Studierende_r mit Kind bzw. als Studierende_r mit Pflegeaufgaben beim Immatrikulationsamt erfassen. Sie erhalten dann eine Priorisierung bei der Anmeldung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bei der automatischen Kursvergabe im LSF und werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Langzeitstudiengebühren werden nicht erhoben für Semester, in denen ein Student oder eine Studentin ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bzw. wer eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen worden ist. Lesen Sie dazu auch folgendes Merkblatt.

Wer berät zum Thema Studieren mit Familienaufgaben?

Einen allgemeinen Überblick über die Services für Studierende mit Kind erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin des "audits familiengerechte hochschule".

Kontakt und Ansprechpartner_in für Studieren mit Familienaufgaben

  • Runa Krueger
    M.A. Runa Krueger Referent_innen Familiengerechte Hochschule
    Bahnhofsallee 15/15a, 31141 Hildesheim
    BA.1.23
    Dienstags und donnerstags von 09:30 bis 13:30 Uhr und nach Vereinbarung (auch am Hauptcampus)
    05121 883 92156

Bildnachweise: Daniel Kunzfeld (Header); pexels.com/pixabay (Steine Studieren mit Familie)