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Priorisierung im LSF
Die Universität Hildesheim ermöglicht es schwangeren Student*innen und Studierenden mit Kind/ern oder Pflegeaufgaben, sich für die automatische Kursvergabe priorisiert im LSF vermerken zu lassen. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Projekt des Familienbüros in Kooperation mit dem Immatrikulationsamt.
Mehr Informationen finden Sie in den FAQ des Immatrikulationsamtes. Genauere Angaben zu den Voraussetzungen für die Priorisierung sowie die einzureichenden Dokumente finden Sie hier. Ihre Ansprechperson finden Sie auf der Mitarbeitendenliste des Immatrikulationsamt bei dem Zuständigkeitseintrag "Priorisierungen".
ZUR ANTRAGSTELLUNG
► Studierende mit Kind/ern, die sich für die Priorisierung erfassen lassen möchten, senden bitte
als PDF per Mail an iamt3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an das Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen. Wenn Sie versuchen möchten die Kosten für die Haushaltsbescheinigung (i.d.R. 9 €) erlassen zu bekommen, können Sie (bitte möglichst frühzeitig) beim Immatrikulationsamt 3 einen Nachweis über den Bedarf einer Haushaltsbescheinigung anfragen und diese beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegen. |
→ Eingang im Immatrikulationsamt spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist im LSF!
► Studierende mit Pflegeverantwortung für eine*n nahe*n Angehörige*n, senden bitte
als PDF per Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an das Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen. |
→ Eingang im Immatrikulationsamt spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist im LSF!
HINWEIS ZU STUDIENGUTHABEN & LANGZEITSTUDIENGEBÜHREN
Das Studienguthaben (Regelstudienzeit) wird nicht verbraucht in Semestern, in denen die*der Studierende
- ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder
- eine*n nahe*n Angehörige*n im Sinne des § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen worden ist.
Entsprechend verlängert sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester, in welchen eine Priorisierung auf Grund von Familienaufgaben bewilligt wurde. Da der rückwirkende Nachweis von Familienaufgaben schwierig ist, wird Studierenden mit Familienaufgaben empfohlen die Priorisierung im LSF (bspw. auch in Semestern mit wenig Lehrveranstaltungen) zu beantragen, um Langzeitstudiengebühren zu vermeiden!
Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf den Internetseiten des NWK.