Ein Studium mit Kind und/oder weiteren familiären Verpflichtungen ist immer eine organisatorische Herausforderung. Nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch strukturelle Gegebenheiten spielen dabei eine große Rolle. Hier finden Sie allgemeine Informationen und Angebote rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie an der Universität Hildesheim.

Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Haben Sie Kinder oder andere Familienaufgaben zu berücksichtigen und möchten trotzdem ein Studium beginnen oder Sie studieren bereits an der Universität Hildesheim und überlegen, wie Sie Ihren Stundenplan reduzieren können? Dann bietet Ihnen ein Teilzeitstudium an der Universität Hildesheim vielleicht eine Möglichkeit, Ihr Studium flexibler zu gestalten.

Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Semesterticket im Urlaubssemester

Wo wird das Semesterticket im Urlaubssemester beantragt?

Ein Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) gestellt werden. Im Portal finden Sie auch eine Kurzanleitung mit näheren Erläuterungen.

  • Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15. Juni bis 01. August eines Jahres
  • Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15. Januar bis 01. März eines Jahres
Alle Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts unter "Formulare & Hinweise" → "Antrag auf Beurlaubung".


Beurlaubungsfälle

  1. Beurlaubung in der Rückmeldefrist → Das Semesterticket ist nun optional.
  2. Beurlaubung vom 01.03. - 31.03. und 01.08. - 30.09. nach der Rückmeldefrist aber vor Semesterstart (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) --> Das Semesterticket ist nun optional.
  3. Beurlaubung ab 01.04./ 01.10. bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) → Das Semesterticket muss genommen und kann genutzt werden.

Die Entscheidung für oder gegen das Semesterticket bei der Abfrage in den Fällen 1. & 2. gilt für das gesamte Semester. Ein nachträglicher Rücktritt oder ein Einfordern des Semestertickets von Seiten des Studierenden ist dann nicht mehr möglich.


Zeitpunkt der Validierung

Das Aufdrucken des Semestertickets auf die UNI-Card ist nicht, wie gewohnt, vor dem Semesterwechsel (wenn bereits bezahlt) möglich. D.h., das Ticket kann frühestens ab dem 01.04. oder 01.10. an der Validierungsstation aufgedruckt werden.


Mitnahmeregelung - Fahrt mit Kindern im Rahmen des Semestertickets

Studierende Eltern können im Rahmen ihres Semestertickets bis zu drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in den Bussen des städtischen und regionalen Busverkehrs von Hildesheim mitnehmen. Das Semesterticket erhält damit den gleichen Status wie ein "gültiger Fahrschein".

In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahrs generell kostenfrei befördert werden. Eine Begrenzung der Anzahl besteht nicht, Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder in Begleitung mindestens einer Person mit gültigem Fahrschein sind. Die meisten der anderen Anbietenden auf der Schiene haben sich dieser Praxis angeschlossen. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.

Pflege von nahen Angehörigen

Das Familienbüro der Universität Hildesheim hat für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeaufgaben hilfreiche Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Pflegeaufgaben zusammengetragen. Die Übersicht finden Sie auf der folgenden Seite:

Zur Übersicht "Pflege naher Angehöriger"

Studienfinanzierung

Studienabschlusstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben

Studierende mit Kind/ern und Schwangere in der Studienabschlussphase können sich auf das Studienabschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben bewerben. Aus Mitteln des Professorinnenprogramms, das Fördermittel für Frauen in frühen Karrierephasen ermöglicht, können Studentinnen in der Abschlussphase des Studiums mit einem einmaligen Betrag (max. 1000 €) gefördert werden.


Richtlinie zur Gewährung eines Abschlussstipendiums für Studentinnen mit Familienaufgaben

Weitere Informationen und zum Bewerbungsformular

 

Studienguthaben und Langzeitstudiengebühren

Informationen zum Studienguthaben und zu den Langzeitstudiengebühren

Jede*r Studierende verfügt über ein Studienguthaben. Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Das Studienguthaben vermindert sich um die Zahl der gebührenfreien Semester eines vorangegangenen Studiums an einer im Inland gelegenen Hochschule, die in staatlicher Verantwortung steht oder dauerhaft staatlich gefördert wird. 

Studierende, deren Studienguthaben verbraucht ist, müssen pro Semester wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro zahlen.

Alle Informationen zu Langzeitstudiengebühren finden Sie im FAQ des Immatrikulationsamts 

Informationen zu Ausnahmeregelungen und Erlassmöglichkeiten finden Sie im  Merkblatt zu den Ausnahmeregelungen von Langzeitstudiengebühren

Den Antrag zum Erlass von Langzeitstudiengebühren können sie über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) stellen  Zum PLuS

Mit Kind ins Ausland

Mit Kind ins Ausland

Erasmus+ - Förderung der Universität Hildesheim

Die Universität Hildesheim möchte Studierende mit Kind/ern, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester an einer unserer Partnerunis verbringen möchten, stärker fördern. Zusätzlich zum Erasmus+-Stipendium unterstützt die Universität Hildesheim die Studierenden nach erfolgreicher Erasmus+-Platzzusage mit weitern 200 Euro/Monat pro Kind. Ziel ist es, dass sich mehr Studierende mit Kind/ern ermutigt fühlen ins Ausland zu gehen.

Neben der umfassenden Beratung und organisatorischen Hilfe durch das International Office möchte die Universität im Rahmen der familiengerechten Hochschule auch eine finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind/ern anbieten. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein zugesagter Erasmus+-Platz. 
 

Details zu Erasmus+ International Office

 

Ihre Ansprechperson für das Erasmus-Programm im International Office

Kerstin Mühlhausen-Lotze
Tel.: +49 (0)5121 883 92004
E-Mail: erasmus(at)uni-hildesheim.de

Weiterführende Informationen und Hilfen zur Studienfinanzierung mit Familie