Ein Studium mit Kind und/oder weiteren familiären Verpflichtungen ist immer eine organisatorische Herausforderung. Nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch strukturelle Gegebenheiten spielen dabei eine große Rolle. Hier finden Sie allgemeine Informationen und Angebote rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie an der Universität Hildesheim.

Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Haben Sie Kinder oder andere Familienaufgaben zu berücksichtigen und möchten trotzdem ein Studium beginnen oder Sie studieren bereits an der Universität Hildesheim und überlegen, wie Sie Ihren Stundenplan reduzieren können? Dann bietet Ihnen ein Teilzeitstudium an der Universität Hildesheim vielleicht eine Möglichkeit, Ihr Studium flexibler zu gestalten.

Informationen zum Studieren mit Familie im Teilzeitstudium

Semesterticket im Urlaubssemester

Wo wird das Semesterticket im Urlaubssemester beantragt?

Ein Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) gestellt werden. Im Portal finden Sie auch eine Kurzanleitung mit näheren Erläuterungen.

  • Rückmeldefrist für das Wintersemester: 15. Juni bis 01. August eines Jahres
  • Rückmeldefrist für das Sommersemester: 15. Januar bis 01. März eines Jahres
Alle Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts unter "Formulare & Hinweise" → "Antrag auf Beurlaubung".


Beurlaubungsfälle

  1. Beurlaubung in der Rückmeldefrist → Das Semesterticket ist nun optional.
  2. Beurlaubung vom 01.03. - 31.03. und 01.08. - 30.09. nach der Rückmeldefrist aber vor Semesterstart (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) --> Das Semesterticket ist nun optional.
  3. Beurlaubung ab 01.04./ 01.10. bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn (nur im besonders begründeten Ausnahmefall!) → Das Semesterticket muss genommen und kann genutzt werden.

Die Entscheidung für oder gegen das Semesterticket bei der Abfrage in den Fällen 1. & 2. gilt für das gesamte Semester. Ein nachträglicher Rücktritt oder ein Einfordern des Semestertickets von Seiten des Studierenden ist dann nicht mehr möglich.


Zeitpunkt der Validierung

Das Aufdrucken des Semestertickets auf die UNI-Card ist nicht, wie gewohnt, vor dem Semesterwechsel (wenn bereits bezahlt) möglich. D.h., das Ticket kann frühestens ab dem 01.04. oder 01.10. an der Validierungsstation aufgedruckt werden.


Mitnahmeregelung - Fahrt mit Kindern im Rahmen des Semestertickets

Studierende Eltern können im Rahmen ihres Semestertickets bis zu drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr in den Bussen des städtischen und regionalen Busverkehrs von Hildesheim mitnehmen. Das Semesterticket erhält damit den gleichen Status wie ein "gültiger Fahrschein".

In den Zügen der DB gilt die Regelung, dass Kinder bis zum Erreichen des sechsten Lebensjahrs generell kostenfrei befördert werden. Eine Begrenzung der Anzahl besteht nicht, Voraussetzung ist allerdings, dass die Kinder in Begleitung mindestens einer Person mit gültigem Fahrschein sind. Die meisten der anderen Anbietenden auf der Schiene haben sich dieser Praxis angeschlossen. Bitte fragen Sie im Einzelfall nach.