Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben
Studierenden, die im Rahmen von Elternschaft oder Angehörigenpflege Familienverantwortung übernehmen, können während ihres Studiums aufgrund ihrer besonderen Situation Nachteile entstehen. Der Universität Hildesheim ist die Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben ein wichtiges Anliegen und so ist in ihrer Rahmenprüfungsordnung (§29 Abs.1 & 8 RPO) verankert, dass Studierenden mit familiären Aufgaben im Bedarfsfall ein Nachteilsausgleich bewilligt werden soll. Ein Nachteilsausgleich dient der Herstellung chancengleicher Bedingungen bei leistungsrelevanten Nachteilen von Studierenden. Im Rahmen eines Nachteilsausgleiches wird die (Prüfungs-) Form so modifiziert, dass das Ablegen einer Studien- oder Prüfungsleistung für die betroffenen Studierenden möglich gemacht wird.
Zielgruppe sind folgende Personengruppen
- Studierende, welche Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen
- Studierende, die nahestehende Personen mit einem Pflegegrad 2 oder höher mit im Umfang von mind. 10 Wochenstunden pflegen
Der Antrag ist möglichst frühzeitig per E-Mail beim zuständigen Prüfungsamt zu stellen.
Ein Leitfaden zum Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufagben wird hier im Laufe des Aprils zur Verfügung gestellt.
Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen
In folgenden Gesetzen und Instrumenten sind Regelungen und Empfehlungen zur Unterstützung von Studierenden mit Familienaufgaben formuliert. Basierend auf diesen Regelungen sollen Anträge auf Nachteilsausgleich auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dabei muss die Wahrung der Chancengleichheit aller Studierenden berücksichtigt werden.
Niedersächsisches Hochschulgesetz
Nach § 3 Absatz 1, Satz 1 Nr. 7 NHG ist es Aufgabe der Hochschule, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu berücksichtigen.
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Studierenden gilt während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und einer sich ggf. anschließenden Stillzeit die gesetzlichen Regelungen nach dem MuSchG. Müssen zu ihrem Schutz Maßnahmen ergriffen werden, die sich nachteilig auf die Ausbildung auswirken oder sie verzögern, soll die Hochschule dies ausgleichen und einer Benachteiligung entgegenwirken.
Rahmenprüfungsordnung (RPO)
In der RPO beziehen sich in § 29 Schutzbestimmungen die Absätze (1) und (8) auf Studierende im Mutterschutz oder mit familiären Aufgaben, denen im Laufe ihres ihres Studiums aufgrund ihrer besonderen Situation Nachteile entstehen können. Diese Studierenden können einen Nachteilsausgleich beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der*die Studierende nicht in der Lage ist, die Studien- oder Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. In diesen Fällen soll die Ständige Prüfungskommission einen Nachteilsausgleich gewähren.
'audit familiengerechte hochschule'
Seit 2008 hält die Universität Hildesheim erfolgreich das Zertifikat 'audit familiengerechte hochschule'. „Die Universität will über die Vereinbarkeit hinaus die Studien- und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass alle Geschlechter mit und ohne familiäre Aufgaben die gleichen Chancen haben, ihr wissenschaftliches Potenzial sowie andere Fähigkeiten und Kompetenzen optimal zu entfalten. Auf diese Weise fördert sie wissenschaftliche Exzellenz jenseits von Geschlecht und familiären Aufgaben“ (Handlungsprogramm audit fgh 2024).
Familienkodex
In einem gemeinsamen Familienkodex drückt die Universität Hildesheim ihre Familienorientierung aus und hält fest, dass „Studierende, die Familien- oder Pflegeaufgaben neben dem Studium wahrnehmen, im Erlangen ihres Studienabschlusses bestmöglich unterstützt werden sollen“ (Familienkodex 2015)
Charta Familie in der Hochschule e.V.
Im Jahr 2025 ist die Universität Hildesheim mit Unterzeichnung dessen Charta den Verein 'Familie in der Hochschule' beigetreten. Eine wichtige Zielsetzung des Vereins lautet „Wir schöpfen für Studierende mit Familienaufgaben die Gestaltungsspielräume in der Studien- und Prüfungsorganisation aus. Unsere Angebote tragen dazu bei, individuelle Lösungswege zu finden. Wir unterstützen einen zügigen Studienabschluss und helfen Studienabbrüche zu vermeiden.“