Telearbeit - Was ist das?

Was ist alternierende Telearbeit?

Der Begriff Telearbeit bezeichnet eine auf Informations- und Kommunikationstechnik basierende Tätigkeit, die außerhalb des Arbeitsplatzes in der Dienststelle, meist von zu Hause aus, erledigt wird. Der häusliche Arbeitsplatz wird durch elektronische Kommunikationsmittel (Internet, Datennetzwerk, E-Mail) mit der Dienststelle verbunden.

An der Universität Hildesheim wird Telearbeit als alternierende Telearbeit angeboten, d.h. dass die Arbeit im Wechsel am Telearbeitsplatz zu Hause und in der Dienststelle erledigt wird. Dabei kann die Arbeit am Telearbeitsplatz bis zu 40% der wöchentlichen Arbeitszeit (i.d.R. maximal zwei Arbeitstage pro Woche) betragen.

Wer kann Telearbeit in Anspruch nehmen?

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MTV-Bereichs, der Arbeitsplatz muss allerdings für Telearbeit geeignet sein. Das heißt, die Arbeit muss sich so organisieren lassen, dass sie zum Teil von zu Hause erledigt werden kann. Bei Serviceeinrichtungen muss gewährleistet sein, dass die Öffnungszeiten in der Dienststelle abgedeckt werden können, und es ist generell den Anforderungen des Datenschutzes zu genügen. Arbeitsplätze, auf denen täglich mit SAP gearbeitet werden muss, eignen sich nicht für Telearbeit.
Wer einen Antrag auf Telearbeit stellen möchte, muss seit mindestens sechs Monaten und mit mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit an der Universität Hildesheim beschäftigt sein.