Antragsverfahren und Kontaktpersonen

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Wenn Sie Interesse an Telearbeit haben, sollten Sie zunächst mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten sprechen. Danach können Sie einen entsprechenden Antrag beim Dezernat für Personal und Recht stellen. Der Antrag kann über ein formloses Schreiben erfolgen, es steht Ihnen aber auch ein Musterantrag zur Verfügung. Falls der Antrag formlos erfolgt, sollte er die Informationen des Musterantrags enthalten.

Dem Antrag müssen folgende Anlagen beigefügt werden:

  1. Ausgefüllte "Checkliste zur Überprüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für die Telearbeit" (mit der Stellungnahme der bzw. des Vorgesetzten)
  2. Ausgefüllte "Checkliste zum Arbeitsschutz"
  3. Ausgefüllte "Checkliste zum Datenschutz" (nur bei Verarbeitung personenbezogener Daten am Telearbeitsplatz)

Bevor Sie die Checklisten zum Arbeits- und Datenschutz ausfüllen, sollten Sie die entsprechenden Informationsmaterialien zur Kenntnis nehmen (siehe unten). Der Antrag kann vom Dezernat für Personal und Recht nur bearbeitet werden, wenn alle Anlagen beigefügt sind.

Alle für den Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie hier (auf den Intranet-Seiten des Dezernats für Personal und Recht) herunterladen.

Bei Bewilligung des Antrags erhalten Sie eine "Nebenabrede zum Arbeitsvertrag", die von Ihnen und der Dienststelle unterschrieben werden muss. Bei weiteren vertragsrechtlichen Fragen können Sie sich auch an den Ansprechpartner im Dezernat 1 wenden.

 

Wer organisiert die Ausstattung des Telearbeitsplatzes?

Die Kosten für die technische Ausstattung des Telearbeitsplatzes übernimmt die Universität. Nach Bewilligung des Antrags stellt das Rechenzentrum die notwendigen technischen Arbeitsgeräte zur Verfügung und sorgt dafür, dass Sie von Ihrem Telearbeitsplatz aus Zugriff auf die notwendigen Daten in der Dienststelle haben.

Als Telearbeitende/Telearbeitender stellen Sie den Raum, das Mobiliar und einen Telefon- und Internetanschluss. Die Ausstattung muss den Bestimmungen des Arbeits- sowie des Datenschutzes Rechnung tragen (siehe unten).

Arbeits- und Datenschutz am Telearbeitsplatz

Am Telearbeitsplatz gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz wie am Arbeitsplatz in der Dienststelle. Neben dem Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten spielt aber gerade auch die sichere und gesunde Gestaltung des heimischen Arbeitsplatzes eine wichtige Rolle.

Die Universität hat deshalb eine Reihe von Informationsmaterialien zusammengestellt, die Sie vor Aufnahme der Telearbeit lesen sollten. Sie können die Informationsmaterialien über den o.g. Link bzw. im Intranet (auf den Seiten des Dezernats für Personal und Recht) herunterladen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den/die Datenschutzbeauftragte/n der Universität Hildesheim wenden.


Informationen zum Arbeitsschutz:

Bei weiteren Fragen können Sie sich an den Sicherheitsingenieur der Universität Hildesheim, Christian Miehe, wenden.