Arbeiten mit Familie
Die Universität Hildesheim hat sich im Rahmen des "audit familiengerechte hochschule" zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende familiengerechter zu gestalten, um so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und der Vielfalt von Lebensentwürfen gerecht zu werden. Eine flexible Handhabung von Arbeitszeiten und die selbstbestimmte Organisation von Arbeitsabläufen sind wichtige Faktoren, die zum Erreichen dieses Ziels beitragen. Hier finden Sie allgemeine Informationen und Angebote rund um das Thema Vereinbarkeit von Arbeit und Familie an der Universität Hildesheim.
Arbeitsorganisation
Arbeits- und Gremienzeiten
Flexible Arbeitszeiten
Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, die Anforderungen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit mit familiären Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.
Die Universität Hildesheim hat deshalb Gleitzeit eingeführt (6-20 Uhr). Für Vollbeschäftigte liegt der Arbeitsbeginn zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr, das Arbeitsende zwischen 15.30 Uhr und 20.00 Uhr. Teilzeitbeschäftigte können, sofern nicht durch Dienstpläne oder Einzelfallregelungen anderes geregelt ist, Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Pausen innerhalb des Gleitrahmens individuell wählen, sofern gewährleistet ist, dass sie mindestens drei Stunden am Arbeitsplatz anwesend sind und sich ihre Anwesenheitszeit montags bis donnerstags mindestens eine Stunde mit der Kernzeit Vollzeitbeschäftigter überschneidet. Ist die wöchentliche Arbeitszeit ständig ungleichmäßig auf die Wochentage verteilt, gelten an Tagen der Vollzeitbeschäftigung die Regelungen für Vollzeitbeschäftigte. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können einen "Antrag auf Ausnahme von der Anwesenheitspflicht für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" stellen.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der folgenden Seite: Link zum Intranet des Dezernat 1: Personal und Recht
Gremienzeiten
Die Reservierung des Mittwochnachmittags als präferierter Gremientag an der Universität Hildesheim soll dazu beitragen, Beschäftigten mit Familienaufgaben die Mitwirkung bei der Gremienarbeit zu erleichtern. Reguläre Sitzungen von Gremien und ähnliche Termine sollen grundsätzlich frühzeitig angekündigt werden und wann immer möglich innerhalb der Kernbetreuungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen (9-16 Uhr) stattfinden.
Alternierende Telearbeit
Was ist alternierende Telearbeit?
Der Begriff Telearbeit bezeichnet eine auf Informations- und Kommunikationstechnik basierende Tätigkeit, die außerhalb des Arbeitsplatzes in der Dienststelle, meist von zu Hause aus, erledigt wird. Der häusliche Arbeitsplatz wird durch elektronische Kommunikationsmittel (Internet, Datennetzwerk, E-Mail) mit der Dienststelle verbunden.
An der Universität Hildesheim wird Telearbeit als alternierende Telearbeit angeboten, d.h. dass die Arbeit im Wechsel am Telearbeitsplatz zu Hause und in der Dienststelle erledigt wird. Dabei kann die Arbeit am Telearbeitsplatz bis zu 40% der wöchentlichen Arbeitszeit (i.d.R. maximal zwei Arbeitstage pro Woche) betragen.
Wer kann Telearbeit in Anspruch nehmen?
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Mitarbeitenden des MTV-Bereichs, der Arbeitsplatz muss allerdings für Telearbeit geeignet sein. Das heißt, die Arbeit muss sich so organisieren lassen, dass sie zum Teil von zu Hause erledigt werden kann. Bei Serviceeinrichtungen muss gewährleistet sein, dass die Öffnungszeiten in der Dienststelle abgedeckt werden können, und es ist generell den Anforderungen des Datenschutzes zu genügen. Arbeitsplätze, auf denen täglich mit SAP gearbeitet werden muss, eignen sich nicht für Telearbeit.
Wer einen Antrag auf Telearbeit stellen möchte, muss seit mindestens sechs Monaten und mit mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit an der Universität Hildesheim beschäftigt sein.
Wie sieht das Antragsverfahren aus?
Wenn Sie Interesse an Telearbeit haben, sollten Sie zunächst mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten sprechen. Danach können Sie einen entsprechenden Antrag beim Dezernat für Personal und Recht stellen. Der Antrag kann über ein formloses Schreiben erfolgen, es steht Ihnen aber auch ein Musterantrag zur Verfügung. Falls der Antrag formlos erfolgt, sollte er die Informationen des Musterantrags enthalten.
Dem Antrag müssen folgende Anlagen beigefügt werden:
- Ausgefüllte "Checkliste zur Überprüfung der Tauglichkeit eines Arbeitsplatzes für die Telearbeit" (mit der Stellungnahme der bzw. des Vorgesetzten)
- Ausgefüllte "Checkliste zum Arbeitsschutz"
- Ausgefüllte "Checkliste zum Datenschutz" (nur bei Verarbeitung personenbezogener Daten am Telearbeitsplatz)
Bevor Sie die Checklisten zum Arbeits- und Datenschutz ausfüllen, sollten Sie die entsprechenden Informationsmaterialien zur Kenntnis nehmen (siehe unten). Der Antrag kann vom Dezernat für Personal und Recht nur bearbeitet werden, wenn alle Anlagen beigefügt sind.
Link zum Intranet des Dezernat 1: Personal und Recht
Bei Bewilligung des Antrags erhalten Sie eine "Nebenabrede zum Arbeitsvertrag", die von Ihnen und der Dienststelle unterschrieben werden muss. Bei weiteren vertragsrechtlichen Fragen können Sie sich auch an die Ansprechperson im Dezernat 1 wenden.
Wer organisiert die Ausstattung des Telearbeitsplatzes?
Die Kosten für die technische Ausstattung des Telearbeitsplatzes übernimmt die Universität. Nach Bewilligung des Antrags stellt das Rechenzentrum die notwendigen technischen Arbeitsgeräte zur Verfügung und sorgt dafür, dass Sie von Ihrem Telearbeitsplatz aus Zugriff auf die notwendigen Daten in der Dienststelle haben.
Als Telearbeitende/Telearbeitender stellen Sie den Raum, das Mobiliar und einen Telefon- und Internetanschluss. Die Ausstattung muss den Bestimmungen des Arbeits- sowie des Datenschutzes Rechnung tragen (siehe unten).
Arbeits- und Datenschutz am Telearbeitsplatz
Am Telearbeitsplatz gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz wie am Arbeitsplatz in der Dienststelle. Neben dem Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten spielt aber gerade auch die sichere und gesunde Gestaltung des heimischen Arbeitsplatzes eine wichtige Rolle.
Die Universität hat deshalb eine Reihe von Informationsmaterialien zusammengestellt, die Sie vor Aufnahme der Telearbeit lesen sollten. Sie können die Informationsmaterialien über den o.g. Link bzw. im Intranet (auf den Seiten des Dezernats für Personal und Recht) herunterladen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die*den Datenschutzbeauftragte*n der Universität Hildesheim wenden.
Informationen zum Arbeitsschutz
- Telearbeit - gesund gestaltet (Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- "Wohlbefinden im Büro" (Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- Ergonomisch am Bildschirm arbeiten (Broschüre der IGM)
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Arbeitssichterheit der Universität Hildesheim wenden.
Schwangerschaft, Mutterschutz, Stillzeit
Für alle werdenden Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der schwangeren Person und ihres ungeborenen Kindes sicherzustellen. Nähere Informationen und Anträge für Beschäftigte der Universität Hildesheim finden Sie auf im Intranet des Dezernat 1.
Link zum Intranet des Dezernat 1: Personal und Recht
Weitere Informationen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Leitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pflege von nahen Angehörigen
Das Familienbüro der Universität Hildesheim hat für Studierende und Beschäftigte mit Pflegeaufgaben hilfreiche Informationen zum Thema Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Pflegeaufgaben zusammengetragen. Die Übersicht finden Sie auf der folgenden Seite:
Um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten, bietet das Familienbüro den Mailverteiler "Studieren mit Kind" an. Eine Beendigung des Abonnements ist jederzeit selbstständig möglich.
Ihre Ansprechperson: Runa Krueger
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M.A. Runa Krueger Referent_innen Familiengerechte HochschuleUniversitätsplatz 1, 31141 HildesheimHC.I.0.04Dienstags bis donnerstags von 09:00 bis 13:30 Uhr und nach Vereinbarung05121 883 92156
Bildnachweise: Albrecht E. Arnold - pixelio.de (Kinderbetreuung), Green Office UHi (Familienparkplätze), Gleichstellungsbüro UHi (Familienraum), Moritz Frankenberg (Bistro der Mensa, Essen & Wickeln)