Die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit ist in Kraft

Dienstag, 04. März 2014 um 09:18 Uhr

Nach einer erfolgreichen Pilotphase ist die neue DV zur Telearbeit seit Ende Januar 2014 nun in Kraft. Sollten also Ihr Arbeitsplatz und Ihre Wohnung dafür geeignet sein, können Sie Telearbeit beantragen.

 

 

Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Audits unter "Arbeiten mit Familie" oder im Intranet unter Dezernat 1.