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Tagungsmentoring
Information zum Tagungsmentoring
Ziel
Frauen sind auf Professuren nach wie vor unterrepräsentiert und arbeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen in ihrer Qualifikationsphase häufiger in Teilzeit und auf befristeten Stellen als ihre männlichen Kollegen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Tagungsmentoring zum einen (Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen frühzeitig in die Scientific Community eingeführt, für eine Promotion motiviert und beim Promovieren finanziell und ideell unterstützt werden. Zum anderen sollen weibliche Postdocs in bei Ihrer Qualifizierung für einen Professur gefördert werden, indem sie Gelegenheit erhalten auf nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen ihre Forschungsergebnisse vorzustellen, zu diskutieren und sich zu vernetzen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind:
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen (mit und ohne Promotion)
- wissenschaftliche Hilfskräfte, LfbA
- Promovendinnen an der Stiftung Universität Hildesheim
- Master- und Diplomstudierende in der Abschlussphase, die zu promovieren beabsichtigen und als Hilfskräfte arbeiten1
1Die Promotionsabsicht muss im Empfehlungsschreiben bestätigt werden.
Antragsverfahren
Grundsätzlich können Sie einen Antrag innerhalb der vorgegebenen Antragsfristen stellen. Die Anträge sind digital an gleichstellungsbuero@uni-hildesheim.de als ein zusammengeführtes Scan Dokument und schriftlich in 1-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Kommission für Gleichstellung (KfG) zu richten.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet werden.
Bitte bedenken Sie außerdem: ohne einen genehmigten Dienstreiseantrag ist keine Erstattung der Reisekosten möglich!
Bitte vor Beginn der Reise einen Dienstreiseantrag einreichen, sonst können die damit entstandenen Kosten nicht erstattet werden.
Informationen zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Antragstellung.
Zur Antragstellung reichen Sie bitte nachfolgend genannte Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (interaktiv zum Download)
- Informationen zur Tagung, möglichst Tagungsprogramm
- Belege/Nachweise über alle entstehenden Kosten, (aus Nachhaltigkeitsperspektive werden Fahrtkosten mit dem PKW nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet)
- Empfehlung einer Dozentin/eines Dozenten (wissenschaftliche/r MA oder Professor_in)
- Mindestförderhöhe von 100,-€ sollte bei Vollzeitbeschäftigten nicht unterschritten werden
Antragsfristen
31.01. - Tagungen im Zeitraum Februar – Juni des Jahres
30.04. - Tagungen im Zeitraum Juni – November des Jahres
15.06. - Tagungen im Zeitraum September – Dezember
31.10. - Tagungen im Zeitraum Dezember des Jahres. – März d. Folgejahres
Ansprechpartnerin im Gleichstellungsbüro
Rückfragen wenden Sie sich bitte an Martina Melke-Harmgardt, Telefon: (05121) 883-92 150 oder per Mail an melkeharmgardt(at)uni-hildesheim.de.
Stand: Juli 2020